
Dämmung der Außenwände als Einzelmaßnahme der BEG
Die Außenwände verursachen je nach Bauart eines Gebäudes einen großen Teil des Wärmeverlustes. Deshalb stehen sie im Fokus energetischer Sanierungsmaßnahmen. Im Rahmen der BEG können Bauherr:innen unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für Umbaumaßnahmen erhalten. Im Detail sind hier zahlreiche Maßnahmen für Wohngebäude grundsätzlich förderfähig. Dabei können nicht nur Kosten für die Ausführung, sondern ggf. auch Materialkosten berücksichtigt werden. Näheres dazu findet sich in dieser Übersicht.
Welche Maßnahmen für Außenwände sind förderfähig nach BEG?
Grundsätzlich unterstützt die BEG Maßnahmen an Bestandsgebäuden, bei denen die Dämmung verbessert wird. Das kann zum Beispiel die nachträgliche Dämmung der Fassade sein. Außerdem können Fördermittel für neue Fenster und Türen sowie Sonnenschutz in Betracht kommen.
Förderung für Außenwände und Fassade: Ein Blick ins Detail
Welche Baumaßnahmen für Außenwände gefördert werden können, ist in der BEG über grundlegende Anforderungen geregelt. In der Regel muss die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden. Dann kann sich eine Förderung über verschiedene Bestandteile erstrecken – vom Material bis zu den Baukosten. Häufig gelten zudem Mindestanforderungen an den Umfang der Investition. Die Höhe einer Förderung für Maßnahmen an Außenwänden richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien und kann sich als prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben ergeben. Förderfähige Materialkosten und Baukosten können zum Beispiel sein:
- Abbrucharbeiten
- Trockenlegung des Bauwerks
- Anbringung der Wärmedämmung
- Einbau von Fensterbänken
- Dämmung von Rollladenkästen
- Neuanlage von Fassadenbegrünung
- Einbau von Dämmsteinen
- Erneuerung von Außenwänden
- und viele weitere
Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll und zweckmäßig sind, hängt vom Zustand des Gebäudes ab. Dies kann vorab von einer Energieberater:in im Rahmen eines Sanierungsfahrplans geprüft werden.
Kredit oder Zuschuss? Fördervarianten im Vergleich
Wenn für Einzelmaßnahmen an den Außenwänden nach BEG Fördermittel genutzt werden sollen, gibt es zwei unterschiedliche Wege der Auszahlung. Je nach Programmgestaltung kann die Förderung als direkter Zuschuss (z. B. über eine zuständige Förderstelle) oder als Zuschuss im Zusammenhang mit einer Finanzierung (z. B. als Tilgungszuschuss) erfolgen. Welche Variante im konkreten Fall passt, hängt von den Rahmenbedingungen und der jeweiligen Richtlinie ab.
KfW oder BAFA für BEG-Einzelmaßnahmen?
BEG-Förderungen für Wohngebäude werden je nach Maßnahme und Programmteil über unterschiedliche Stellen abgewickelt. Bei einer Finanzierung über die KfW wird häufig ein Finanzierungspartner benötigt, also zum Beispiel die Hausbank. In diesem Fall kann ein Kredit mit vergünstigten Konditionen möglich sein, der ggf. einen Tilgungszuschuss enthalten kann. Das bedeutet: Ein Teil der förderfähigen Kosten kann als Zuschuss zur Tilgung anerkannt werden. Wenn Maßnahmen ohne Finanzierung über eine Bank umgesetzt werden, kann je nach Programm auch ein direkter Zuschuss über das BAFA bzw. eine zuständige Stelle beantragt werden. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich jeweils nach den aktuell gültigen Richtlinien.
Der Weg zur Förderung
Wenn Wohngebäude mit BEG-Förderung umgebaut werden sollen, ist das richtige Vorgehen wichtig. In der Regel wird eine Energieeffizienz-Expert:in benötigt. Diese Fachperson begutachtet das Gebäude und erstellt die Unterlagen für den Antrag.
Fördermittelantrag für eine Sanierung – Beratung fördern lassen
Erst nach positivem Bescheid sollte – je nach Programm – die Beauftragung der Bauunternehmen erfolgen. Der Zuschuss kann dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt werden, abhängig von der zuständigen Förderstelle und den jeweiligen Nachweisanforderungen.





