
Fördermöglichkeit nach § 35c EStG
Sanierung mit Steuervergünstigungen
Energetische Sanierungen sind ein essenzieller Schritt, um Energie zu sparen und den Wert von Immobilien zu steigern. Während die bekannten Förderprogramme BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) und KfW-Kredite oft im Mittelpunkt stehen, gibt es eine dritte Möglichkeit: die steuerliche Förderung nach § 35c EStG. Im Folgenden wird dargestellt, wie Steuervergünstigungen bei der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden können.
Wenn es um die Förderung von energetischen Sanierungen geht, wird häufig an die BEG-Förderung oder an die zinsvergünstigten Kredite der KfW gedacht. Daneben besteht die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung. Diese kann für Immobilieneigentümer:innen interessant sein, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ihre Steuerlast reduzieren möchten. Im Gegensatz zu anderen Programmen ist regelmäßig keine gesonderte Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.
Die steuerliche Förderung im Detail
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ermöglicht es, einen Teil der Kosten für energetische Sanierungen über mehrere Jahre verteilt von der Einkommenssteuer abzusetzen. Die konkrete Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und ist begrenzt.
So funktioniert die steuerliche Förderung
- Planung der Maßnahmen: Es sind Sanierungsmaßnahmen zu wählen, die den energetischen Anforderungen entsprechen, wie Dämmung, Austausch von Fenstern oder der Einbau einer neuen Heizung. Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
- Durchführung der Arbeiten: Nach Abschluss der Arbeiten wird vom Fachunternehmen eine sogenannte Fachunternehmererklärung ausgestellt. Diese bestätigt, dass die durchgeführten Maßnahmen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
- Einreichung bei der Steuererklärung: Zusammen mit der Einkommenssteuererklärung sind die Fachunternehmererklärung, die Rechnung sowie ein Zahlungsnachweis einzureichen. Barzahlungen sind nicht zulässig; erforderlich ist ein Banknachweis über die Überweisung an das Fachunternehmen.
- Verteilung der Steuervergünstigung: Die Steuerermäßigung wird über mehrere Jahre verteilt berücksichtigt. Der entsprechende Betrag wird direkt von der Einkommenssteuer abgezogen. Eine direkte Auszahlung erfolgt nicht.
Unbedingt Steuerberater einbeziehen!
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die steuerliche Förderung umfasst verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen, darunter:
- Dämmung von Wänden, Dächern oder Kellerdecken
- Austausch oder Modernisierung von Fenstern und Außentüren
- Einbau moderner Heizungen, wie Wärmepumpen oder Gas-Brennwertheizungen
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solarthermie
Die Maßnahmen müssen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen abgeschlossen sein, um steuerlich berücksichtigt werden zu können.
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung
Damit die Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Selbstnutzung der Immobilie: Die steuerliche Förderung gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Vermietete Immobilien sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Fachunternehmererklärung: Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt und mit einer entsprechenden Erklärung bestätigt werden.
- Zahlungsnachweis: Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen. Andere Zahlungsformen werden steuerlich regelmäßig nicht anerkannt.
- Einhaltung der Mindestanforderungen: Die Maßnahmen müssen den energetischen Standards entsprechen, die in den gesetzlichen Vorgaben definiert sind.
Vorteile und Nachteile der steuerlichen Förderung
Vorteile
- Keine gesonderte Vorabgenehmigung: Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen ist regelmäßig kein Antrag vor Beginn der Arbeiten erforderlich.
- Flexibilität: Die Maßnahmen können eigenständig umgesetzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
- Steuerliche Entlastung: Ein Teil der Sanierungskosten kann über mehrere Jahre steuerlich berücksichtigt werden.
- Kein verpflichtender Energieberater: Für die steuerliche Förderung ist kein Energieberater vorgeschrieben. Eine fachliche Beratung kann dennoch sinnvoll sein.
Nachteile
- Zeitliche Verzögerung: Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt erst mit dem Steuerbescheid. Die Sanierungskosten sind zunächst vorzufinanzieren.
- Voraussetzung: Steuerpflicht: Die Förderung wird mit der Einkommenssteuer verrechnet. Bei geringer Steuerlast kann die steuerliche Wirkung entsprechend eingeschränkt sein.
- Keine direkte Auszahlung: Die Unterstützung erfolgt als Steuerermäßigung und nicht als direkter Zuschuss oder Kredit.
Wann kann sich die steuerliche Förderung eignen?
Die steuerliche Förderung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine selbstgenutzte Immobilie vorliegt, einzelne Sanierungsmaßnahmen geplant sind und ausreichend Einkommenssteuer gezahlt wird, um die steuerliche Entlastung vollständig nutzen zu können.
Für umfangreiche Sanierungen kann im Einzelfall eine alternative Förderung vorteilhafter sein.
Fazit: Die steuerliche Förderung als Alternative
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG stellt eine Möglichkeit dar, energetische Sanierungen steuerlich zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass die steuerliche Entlastung erst mit dem Steuerbescheid wirksam wird und eine Vorfinanzierung erforderlich sein kann. Bei entsprechender Planung kann sie eine geeignete Alternative zu anderen Förderprogrammen darstellen.





