Einzelmaßnahmen besser mit iSFP

Einzelmaßnahmen fördern lassen: Sanierung mit iSFP

Der Aus­tausch einer Hei­zung steht an oder es sol­len neue Fens­ter ein­ge­baut wer­den? Sol­che Maß­nah­men las­sen sich häu­fig nach BEG för­dern. Wich­tig ist, dass die jewei­li­gen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) kann dabei hel­fen, Poten­zia­le zu erken­nen. Dar­über hin­aus kann – je nach Maß­nah­me und aktu­el­ler Richt­li­nie – ein zusätz­li­cher Bonus für för­der­fä­hi­ge Umbau­ten mög­lich sein.

Das ist das BEG EM

Die Bun­des­för­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de, kurz BEG, unter­teilt sich in meh­re­re Berei­che. Einer davon ist die För­de­rung für Ein­zel­maß­nah­men. Ent­spre­chen­de Leis­tun­gen und Vor­ga­ben sind in der Richt­li­nie BEG EM zusammengefasst.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Im Gegen­satz zur BEG für Wohn­ge­bäu­de (sanier­te oder neu errich­te­te Effi­zi­enz­häu­ser) fokus­siert sich die BEG EM auf ein­zel­ne Sanie­rungs­maß­nah­men. Auf die­se Wei­se erhal­ten auch Bauherr:innen Zugang zu För­der­mit­teln, wenn ein bestehen­des Haus saniert wird. Grund­vor­aus­set­zung für einen Zuschuss ist in der Regel, dass sich die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des ver­bes­sert. Wel­che Maß­nah­men för­der­fä­hig sein kön­nen, ist in einem Kata­log zusam­men­ge­fasst. Die­ser umfasst typi­scher­wei­se vier gro­ße Bereiche:

  • Gebäu­de­hül­le (För­der­satz je nach Richtlinie)
  • Anlagen­tech­nik (För­der­satz je nach Richtlinie)
  • Hei­zungs­tech­nik (För­der­satz je nach Tech­nik und Ausgangssituation)
  • Hei­zungs­op­ti­mie­rung (För­der­satz je nach Richtlinie)

Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen

Von der Gebäu­de­hül­le bis zur Hei­zungs­an­la­ge gibt es ver­schie­de­ne Berei­che im Haus, die sich für mehr Effi­zi­enz umbau­en las­sen. Die fol­gen­den Bei­spie­le geben einen Über­blick über die Viel­falt der Möglichkeiten.

Dämmung der Gebäudehülle

Ein Groß­teil der Wär­me ent­weicht über die Wän­de und das Dach aus dem Haus. Eine ent­spre­chen­de Däm­mung kann dazu bei­tra­gen, den Ener­gie­ab­fluss zu redu­zie­ren. Eine der gän­gigs­ten Maß­nah­men ist die nach­träg­li­che Däm­mung der Fas­sa­de. Auch der Aus­tausch von Fens­tern und Türen kann för­der­fä­hig sein, wenn sich die Ener­gie­ef­fi­zi­enz dadurch ver­bes­sert und die jewei­li­gen Anfor­de­run­gen erfüllt werden.

Einbau einer Lüftungsanlage

Unkon­trol­lier­tes Lüf­ten kann eben­falls zu Wär­me­ver­lus­ten füh­ren. Der Ein­bau einer Lüf­tungs­an­la­ge kann die­sen Ver­lust redu­zie­ren. Wär­me­tau­scher kön­nen zum Bei­spiel Frisch­luft mit der Wär­me der Abluft vor­wär­men. Je nach Maß­nah­me kann die För­de­rung in die­sem Bereich auch die nöti­ge Steu­er- und Rege­lungs­tech­nik umfassen.

Austausch der Heizung

Der Aus­tausch der Hei­zungs­an­la­ge kann für die Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz rele­vant sein. Ent­spre­chend kann es – abhän­gig von Tech­nik, Aus­gangs­zu­stand und aktu­el­ler Richt­li­nie – unter­schied­li­che För­der­mög­lich­kei­ten geben. In der Pra­xis hängt die Höhe eines Zuschus­ses häu­fig von der Art der alten und neu­en Heiz­tech­nik ab und kann je nach Pro­gramm­stand vari­ie­ren, zum Beispiel:

  • Ein­bau bestimm­ter Heiz­tech­nik (För­der­satz je nach Richtlinie)
  • Solar­ther­mie (För­der­satz je nach Richtlinie)
  • Wär­me­pum­pe (För­der­satz je nach Richtlinie)
  • Anschluss an ein Wär­me­netz (För­der­satz je nach Richtlinie)

In bestimm­ten Fäl­len kann der Aus­tausch einer alten Hei­zungs­an­la­ge – ins­be­son­de­re bei ungüns­ti­gen Aus­gangs­sys­te­men – mit höhe­ren För­der­sät­zen ver­bun­den sein. Ob und in wel­cher Höhe dies gilt, rich­tet sich jeweils nach den aktu­ell gül­ti­gen Programmbedingungen.

Individueller Sanierungsfahrplan als Grundlage für die Sanierung

Wel­che Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz mög­lich sind, ist eine zen­tra­le Fra­ge. Häu­fig lässt sich das indi­vi­du­el­le Poten­zi­al am bes­ten durch eine Ana­ly­se durch eine qua­li­fi­zier­te Fach­per­son ermit­teln. Dafür kann ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) erstellt wer­den. Dar­in wer­den Maß­nah­men zusam­men­ge­fasst, die zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des bei­tra­gen kön­nen. Wird eine pas­sen­de Maß­nah­me umge­setzt, die nach BEG EM grund­sätz­lich för­der­fä­hig ist, kann – je nach aktu­el­ler Richt­li­nie – ein zusätz­li­cher iSFP-Bonus mög­lich sein.

Der Weg zur Förderung nach BEG EM

Wer eine Ein­zel­maß­nah­me nach BEG EM för­dern las­sen möch­te, soll­te den kor­rek­ten Weg der Antrag­stel­lung beach­ten. In der Regel wird zunächst eine Energieeffizienz-Expert:in (EEE) beauf­tragt, um die erfor­der­li­chen Unter­la­gen (z. B. eine tech­ni­sche Pro­jekt­be­schrei­bung) zu erhal­ten. In die­sem Zusam­men­hang kann auch die Erstel­lung eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans beauf­tragt werden.

Gut zu wissen

Die Fach­pla­nung durch Energieeffizienz-Expert:innen kann – abhän­gig von Pro­gramm und Richt­li­nie – för­der­fä­hig sein. Die kon­kre­te För­der­hö­he rich­tet sich nach den jeweils gül­ti­gen Bedingungen.

Im nächs­ten Schritt erfolgt die Antrag­stel­lung online über das zustän­di­ge Por­tal der För­der­stel­le. Erst nach der Antrag­stel­lung darf mit der Maß­nah­me begon­nen wer­den. All­ge­mein ist es rat­sam, einen posi­ti­ven Bescheid abzu­war­ten. Nach Abschluss der Bau­maß­nah­men kann – abhän­gig von Pro­gramm und Nach­wei­sen – die Aus­zah­lung der För­der­sum­me mög­lich sein. Dafür wird in der Regel ein Ver­wen­dungs­nach­weis über das Por­tal eingereicht.

  • Dieser Ratgeber vom 9. Juni 2022 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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