
Einzelmaßnahmen fördern lassen: Sanierung mit iSFP
Der Austausch einer Heizung steht an oder es sollen neue Fenster eingebaut werden? Solche Maßnahmen lassen sich häufig nach BEG fördern. Wichtig ist, dass die jeweiligen Vorgaben eingehalten werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann dabei helfen, Potenziale zu erkennen. Darüber hinaus kann – je nach Maßnahme und aktueller Richtlinie – ein zusätzlicher Bonus für förderfähige Umbauten möglich sein.
Das ist das BEG EM
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, kurz BEG, unterteilt sich in mehrere Bereiche. Einer davon ist die Förderung für Einzelmaßnahmen. Entsprechende Leistungen und Vorgaben sind in der Richtlinie BEG EM zusammengefasst.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Im Gegensatz zur BEG für Wohngebäude (sanierte oder neu errichtete Effizienzhäuser) fokussiert sich die BEG EM auf einzelne Sanierungsmaßnahmen. Auf diese Weise erhalten auch Bauherr:innen Zugang zu Fördermitteln, wenn ein bestehendes Haus saniert wird. Grundvoraussetzung für einen Zuschuss ist in der Regel, dass sich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert. Welche Maßnahmen förderfähig sein können, ist in einem Katalog zusammengefasst. Dieser umfasst typischerweise vier große Bereiche:
- Gebäudehülle (Fördersatz je nach Richtlinie)
- Anlagentechnik (Fördersatz je nach Richtlinie)
- Heizungstechnik (Fördersatz je nach Technik und Ausgangssituation)
- Heizungsoptimierung (Fördersatz je nach Richtlinie)
Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen
Von der Gebäudehülle bis zur Heizungsanlage gibt es verschiedene Bereiche im Haus, die sich für mehr Effizienz umbauen lassen. Die folgenden Beispiele geben einen Überblick über die Vielfalt der Möglichkeiten.
Dämmung der Gebäudehülle
Ein Großteil der Wärme entweicht über die Wände und das Dach aus dem Haus. Eine entsprechende Dämmung kann dazu beitragen, den Energieabfluss zu reduzieren. Eine der gängigsten Maßnahmen ist die nachträgliche Dämmung der Fassade. Auch der Austausch von Fenstern und Türen kann förderfähig sein, wenn sich die Energieeffizienz dadurch verbessert und die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden.
Einbau einer Lüftungsanlage
Unkontrolliertes Lüften kann ebenfalls zu Wärmeverlusten führen. Der Einbau einer Lüftungsanlage kann diesen Verlust reduzieren. Wärmetauscher können zum Beispiel Frischluft mit der Wärme der Abluft vorwärmen. Je nach Maßnahme kann die Förderung in diesem Bereich auch die nötige Steuer- und Regelungstechnik umfassen.
Austausch der Heizung
Der Austausch der Heizungsanlage kann für die Verbesserung der Energieeffizienz relevant sein. Entsprechend kann es – abhängig von Technik, Ausgangszustand und aktueller Richtlinie – unterschiedliche Fördermöglichkeiten geben. In der Praxis hängt die Höhe eines Zuschusses häufig von der Art der alten und neuen Heiztechnik ab und kann je nach Programmstand variieren, zum Beispiel:
- Einbau bestimmter Heiztechnik (Fördersatz je nach Richtlinie)
- Solarthermie (Fördersatz je nach Richtlinie)
- Wärmepumpe (Fördersatz je nach Richtlinie)
- Anschluss an ein Wärmenetz (Fördersatz je nach Richtlinie)
In bestimmten Fällen kann der Austausch einer alten Heizungsanlage – insbesondere bei ungünstigen Ausgangssystemen – mit höheren Fördersätzen verbunden sein. Ob und in welcher Höhe dies gilt, richtet sich jeweils nach den aktuell gültigen Programmbedingungen.
Individueller Sanierungsfahrplan als Grundlage für die Sanierung
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich sind, ist eine zentrale Frage. Häufig lässt sich das individuelle Potenzial am besten durch eine Analyse durch eine qualifizierte Fachperson ermitteln. Dafür kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Darin werden Maßnahmen zusammengefasst, die zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen können. Wird eine passende Maßnahme umgesetzt, die nach BEG EM grundsätzlich förderfähig ist, kann – je nach aktueller Richtlinie – ein zusätzlicher iSFP-Bonus möglich sein.
Der Weg zur Förderung nach BEG EM
Wer eine Einzelmaßnahme nach BEG EM fördern lassen möchte, sollte den korrekten Weg der Antragstellung beachten. In der Regel wird zunächst eine Energieeffizienz-Expert:in (EEE) beauftragt, um die erforderlichen Unterlagen (z. B. eine technische Projektbeschreibung) zu erhalten. In diesem Zusammenhang kann auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans beauftragt werden.
Gut zu wissen
Im nächsten Schritt erfolgt die Antragstellung online über das zuständige Portal der Förderstelle. Erst nach der Antragstellung darf mit der Maßnahme begonnen werden. Allgemein ist es ratsam, einen positiven Bescheid abzuwarten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen kann – abhängig von Programm und Nachweisen – die Auszahlung der Fördersumme möglich sein. Dafür wird in der Regel ein Verwendungsnachweis über das Portal eingereicht.





