
Möglichkeiten der Förderung – die BEG für Bestandsgebäude
Bis 2050 sollen Gebäude in Deutschland weitgehend klimaneutral sein. Die Herausforderung dabei: Es gibt eine große Zahl von Bestandsgebäuden, die bisher eine ungünstige energetische Bilanz aufweisen. Eigentümer:innen, die ein Gebäude energetisch sanieren oder einzelne Maßnahmen umsetzen, können im Rahmen staatlicher Förderprogramme für Bestandsgebäude Fördermittel erhalten.
Förderung bei Einzelmaßnahmen und Sanierungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt verschiedene staatliche Förderangebote. Frühere Programme wurden strukturell zusammengeführt. Förderungen können weiterhin über zuständige Stellen abgewickelt werden. Innerhalb der BEG bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Neubauten sowie für Maßnahmen an Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist in der Regel, dass durch die Umsetzung eine energetische Verbesserung erreicht wird − entweder durch eine Komplettsanierung oder durch einzelne Maßnahmen, etwa im Bereich der Anlagentechnik.
Bestandsgebäude energetisch verbessern
Energetische Standards definieren Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Dabei wird ein Referenzgebäude als Vergleich herangezogen. Je nach erreichtem energetischem Niveau können unterschiedliche Fördermöglichkeiten bestehen.
Wird ein Gebäude energetisch saniert und ein entsprechender Standard erreicht, können Fördermittel vorgesehen sein. Diese können beispielsweise als Zuschuss oder als Tilgungszuschuss im Rahmen einer Finanzierung gewährt werden. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Programm, der Maßnahme und den gültigen Förderrichtlinien ab.
Förderung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden
Auch ohne Komplettsanierung können Förderprogramme genutzt werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine Maßnahme zu einer energetischen Verbesserung führt. Dazu zählen beispielsweise:
- Dämmung von Dächern, Wänden und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
- Digitale Systeme zur Energieoptimierung
Je nach Programm können Förderungen beispielsweise als Zuschuss oder als Tilgungszuschuss vorgesehen sein. Förderfähige Investitionssummen und Förderanteile variieren je nach Maßnahme und Richtlinie.
Erneuerung der Heiztechnik
Im Bereich der Heiztechnik bestehen ebenfalls Fördermöglichkeiten. Förderungen können sich nach der eingesetzten Technik, der Ausgangssituation sowie dem energetischen Ziel richten. Besonders berücksichtigt werden häufig Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen oder fossile Systeme ersetzen.
Der Weg zur Förderung für Bestandsgebäude
Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Einhaltung der formalen Reihenfolge entscheidend. In vielen Fällen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist häufig nicht möglich.
Voraussetzungen für Förderungen bei Bestandsgebäuden
Förderprogramme setzen häufig voraus, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, dessen Bauantrag oder Bauanzeige eine bestimmte Zeit zurückliegt. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Programm.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis einer Energieberatung. Darin werden Maßnahmen strukturiert dargestellt, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen können. Die Erstellung kann im Rahmen staatlicher Programme gefördert werden.
Werden Maßnahmen umgesetzt, die zuvor im Sanierungsfahrplan empfohlen wurden, können zusätzliche Fördervorteile möglich sein. Die konkreten Bedingungen hängen von den jeweils gültigen Förderregelungen ab.





