BEG Bestandsbau

Möglichkeiten der Förderung – die BEG für Bestandsgebäude

Bis 2050 sol­len Gebäu­de in Deutsch­land weit­ge­hend kli­ma­neu­tral sein. Die Her­aus­for­de­rung dabei: Es gibt eine gro­ße Zahl von Bestands­ge­bäu­den, die bis­her eine ungüns­ti­ge ener­ge­ti­sche Bilanz auf­wei­sen. Eigentümer:innen, die ein Gebäu­de ener­ge­tisch sanie­ren oder ein­zel­ne Maß­nah­men umset­zen, kön­nen im Rah­men staat­li­cher För­der­pro­gram­me für Bestands­ge­bäu­de För­der­mit­tel erhalten.

Förderung bei Einzelmaßnahmen und Sanierungen

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) bün­delt ver­schie­de­ne staat­li­che För­der­an­ge­bo­te. Frü­he­re Pro­gram­me wur­den struk­tu­rell zusam­men­ge­führt. För­de­run­gen kön­nen wei­ter­hin über zustän­di­ge Stel­len abge­wi­ckelt wer­den. Inner­halb der BEG bestehen unter­schied­li­che För­der­mög­lich­kei­ten für Neu­bau­ten sowie für Maß­nah­men an Bestands­ge­bäu­den. Vor­aus­set­zung ist in der Regel, dass durch die Umset­zung eine ener­ge­ti­sche Ver­bes­se­rung erreicht wird − ent­we­der durch eine Kom­plett­sa­nie­rung oder durch ein­zel­ne Maß­nah­men, etwa im Bereich der Anlagen­tech­nik.

Bestandsgebäude energetisch verbessern

Ener­ge­ti­sche Stan­dards defi­nie­ren Min­dest­an­for­de­run­gen an die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäu­den. Dabei wird ein Refe­renz­ge­bäu­de als Ver­gleich her­an­ge­zo­gen. Je nach erreich­tem ener­ge­ti­schem Niveau kön­nen unter­schied­li­che För­der­mög­lich­kei­ten bestehen.

Wird ein Gebäu­de ener­ge­tisch saniert und ein ent­spre­chen­der Stan­dard erreicht, kön­nen För­der­mit­tel vor­ge­se­hen sein. Die­se kön­nen bei­spiels­wei­se als Zuschuss oder als Til­gungs­zu­schuss im Rah­men einer Finan­zie­rung gewährt wer­den. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung hängt vom jewei­li­gen Pro­gramm, der Maß­nah­me und den gül­ti­gen För­der­richt­li­ni­en ab.

Förderung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden

Auch ohne Kom­plett­sa­nie­rung kön­nen För­der­pro­gram­me genutzt wer­den. Vor­aus­set­zung ist in der Regel, dass eine Maß­nah­me zu einer ener­ge­ti­schen Ver­bes­se­rung führt. Dazu zäh­len beispielsweise:

  • Däm­mung von Dächern, Wän­den und Geschossdecken
  • Erneue­rung von Fens­tern und Außentüren
  • Ein­bau von Lüftungsanlagen
  • Maß­nah­men zum som­mer­li­chen Wärmeschutz
  • Digi­ta­le Sys­te­me zur Energieoptimierung

Je nach Pro­gramm kön­nen För­de­run­gen bei­spiels­wei­se als Zuschuss oder als Til­gungs­zu­schuss vor­ge­se­hen sein. För­der­fä­hi­ge Inves­ti­ti­ons­sum­men und För­der­an­tei­le vari­ie­ren je nach Maß­nah­me und Richt­li­nie.

Erneuerung der Heiztechnik

Im Bereich der Heiz­tech­nik bestehen eben­falls För­der­mög­lich­kei­ten. För­de­run­gen kön­nen sich nach der ein­ge­setz­ten Tech­nik, der Aus­gangs­si­tua­ti­on sowie dem ener­ge­ti­schen Ziel rich­ten. Beson­ders berück­sich­tigt wer­den häu­fig Maß­nah­men, die den Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien erhö­hen oder fos­si­le Sys­te­me ersetzen.

Der Weg zur Förderung für Bestandsgebäude

Für die Inan­spruch­nah­me von För­der­mit­teln ist die Ein­hal­tung der for­ma­len Rei­hen­fol­ge ent­schei­dend. In vie­len Fäl­len muss der Antrag vor Beginn der Maß­nah­me gestellt wer­den. Eine nach­träg­li­che För­de­rung ist häu­fig nicht möglich.

Voraussetzungen für Förderungen bei Bestandsgebäuden

För­der­pro­gram­me set­zen häu­fig vor­aus, dass es sich um ein bestehen­des Gebäu­de han­delt, des­sen Bau­an­trag oder Bau­an­zei­ge eine bestimm­te Zeit zurück­liegt. Die kon­kre­ten Anfor­de­run­gen unter­schei­den sich je nach Programm.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist das Ergeb­nis einer Ener­gie­be­ra­tung. Dar­in wer­den Maß­nah­men struk­tu­riert dar­ge­stellt, die zu einer Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz bei­tra­gen kön­nen. Die Erstel­lung kann im Rah­men staat­li­cher Pro­gram­me geför­dert werden.

Wer­den Maß­nah­men umge­setzt, die zuvor im Sanie­rungs­fahr­plan emp­foh­len wur­den, kön­nen zusätz­li­che För­der­vor­tei­le mög­lich sein. Die kon­kre­ten Bedin­gun­gen hän­gen von den jeweils gül­ti­gen För­der­re­ge­lun­gen ab.

  • Dieser Ratgeber vom 28. August 2021 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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