
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei Sanierungen nutzen
Ein effizientes Gebäude kann Energie einsparen und laufende Kosten reduzieren. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht zudem ein staatlicher Anreiz für Bauherr:innen. Es kann entweder ein Tilgungszuschuss oder ein direkter Zuschuss gewährt werden. Fördermöglichkeiten können sich nicht nur auf Neubauten, sondern auch auf Sanierungen beziehen. Im Folgenden werden zentrale Aspekte der BEG im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen erläutert. Dabei kann der Sanierungsfahrplan eine wichtige Rolle spielen.
Wer kann eine Förderung nach BEG erhalten?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist Bestandteil klimapolitischer Maßnahmen und bündelt Förderprogramme für energetische Sanierungen sowie Programme für die energieeffiziente Errichtung von Neubauten. Die Förderung kann sich somit an Bauherr:innen richten, die ein effizientes Gebäude errichten oder ein bestehendes Gebäude energetisch verbessern möchten.
Da sich die Förderung auf Energieeffizienzmaßnahmen konzentriert, können unterschiedliche Bauvorhaben grundsätzlich berücksichtigt werden:
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Wohnheime
- Gewerbeimmobilien
- Öffentliche Gebäude
Die BEG umfasst sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude sowie Programme für Einzelmaßnahmen.
Im Rahmen der BEG kann die Förderung unterschiedlich gewährt werden, beispielsweise als Tilgungszuschuss zu einem Kredit oder als direkter Investitionszuschuss.
BEG für Vollsanierungen im Gebäudebestand
Neben Neubauten können auch umfassende Sanierungen gefördert werden. Voraussetzung kann sein, dass das Gebäude einen definierten energetischen Standard erreicht. Dafür kann je nach Ausgangssituation eine einzelne Maßnahme ausreichen oder eine Kombination mehrerer Maßnahmen erforderlich sein.
Bei Sanierungen kann ein breites Spektrum energetischer Standards relevant sein. Welche Optionen im Einzelfall infrage kommen, sollte projektbezogen geprüft werden.
In vielen Programmen wird vorausgesetzt, dass ein Bestandsgebäude ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen.
BEG für Sanierungs-Einzelmaßnahmen
Neben Komplettsanierungen können auch einzelne Maßnahmen förderfähig sein, sofern sie die Energieeffizienz verbessern. Dazu zählen beispielsweise:
- Verbesserungen an der Gebäudehülle
- Modernisierung technischer Anlagen
- Austausch von Wärmeerzeugern
- Optimierung bestehender Heizsysteme
Im Bereich der Heiztechnik bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten, etwa beim Austausch bestehender Anlagen oder bei der Integration erneuerbarer Energien. Fördervoraussetzungen und technische Mindestanforderungen können programmspezifisch definiert sein.
Förderungen können je nach Programm durch maximale Zuschuss- oder Kreditrahmen begrenzt sein.
iSFP-Bonus im Rahmen der BEG
Wird vor einer Sanierung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, kann dies zusätzliche Vorteile für die Förderung bringen. Maßnahmen, die im Sanierungsfahrplan vorgesehen sind und umgesetzt werden, können unter Umständen mit zusätzlichen Förderanteilen berücksichtigt werden.
Der Sanierungsfahrplan selbst kann ebenfalls förderfähig sein. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Programm, Gebäude und Zeitpunkt ab.
- Kosten für den Sanierungsfahrplan können anteilig gefördert werden
- Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan können zusätzliche Fördervorteile erhalten
- Die Umsetzung kann schrittweise erfolgen
Baubegleitung im Förderkontext
In vielen Förderprogrammen ist die Einbindung einer qualifizierten Fachperson vorgesehen. Die Baubegleitung kann dabei helfen, Anforderungen einzuhalten und die Förderfähigkeit sicherzustellen. Auch diese Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein.
Die Einbindung qualifizierter Energieeffizienz-Expert:innen wird häufig empfohlen, da diese mit Förderbedingungen und technischen Anforderungen vertraut sind. Voraussetzung ist in der Regel eine entsprechende Listung in anerkannten Expertenverzeichnissen.
Schritt für Schritt zur BEG-Förderung
Für eine Förderung ist entscheidend, dass das Vorhaben die jeweiligen Anforderungen erfüllt. Zudem ist die zeitliche Reihenfolge relevant: Der Antrag sollte in der Regel vor Vertragsabschluss gestellt werden. Beratungsleistungen können häufig bereits im Vorfeld erfolgen.
Hintergrund: Klimaziele und Gebäude
Förderprogramme im Gebäudebereich verfolgen das Ziel, den Energieverbrauch und damit verbundene Emissionen zu reduzieren. Daher bestehen Fördermöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen des Bauens und Sanierens.
Bestehende Förderangebote können im Zeitverlauf angepasst oder durch neue Programme ersetzt werden.




