Sanierungsarbeiten

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei Sanierungen nutzen

Ein effi­zi­en­tes Gebäu­de kann Ener­gie ein­spa­ren und lau­fen­de Kos­ten redu­zie­ren. Mit der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) besteht zudem ein staat­li­cher Anreiz für Bauherr:innen. Es kann ent­we­der ein Til­gungs­zu­schuss oder ein direk­ter Zuschuss gewährt wer­den. För­der­mög­lich­kei­ten kön­nen sich nicht nur auf Neu­bau­ten, son­dern auch auf Sanie­run­gen bezie­hen. Im Fol­gen­den wer­den zen­tra­le Aspek­te der BEG im Zusam­men­hang mit Sanie­rungs­maß­nah­men erläu­tert. Dabei kann der Sanie­rungs­fahr­plan eine wich­ti­ge Rol­le spielen.

Wer kann eine Förderung nach BEG erhalten?

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de ist Bestand­teil kli­ma­po­li­ti­scher Maß­nah­men und bün­delt För­der­pro­gram­me für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen sowie Pro­gram­me für die ener­gie­ef­fi­zi­en­te Errich­tung von Neu­bau­ten. Die För­de­rung kann sich somit an Bauherr:innen rich­ten, die ein effi­zi­en­tes Gebäu­de errich­ten oder ein bestehen­des Gebäu­de ener­ge­tisch ver­bes­sern möchten.

Da sich die För­de­rung auf Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men kon­zen­triert, kön­nen unter­schied­li­che Bau­vor­ha­ben grund­sätz­lich berück­sich­tigt werden:

  • Ein­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Eigen­tums­woh­nun­gen
  • Wohn­hei­me
  • Gewer­be­im­mo­bi­li­en
  • Öffent­li­che Gebäude

Die BEG umfasst sowohl Wohn­ge­bäu­de als auch Nicht­wohn­ge­bäu­de sowie Pro­gram­me für Einzelmaßnahmen.

Im Rah­men der BEG kann die För­de­rung unter­schied­lich gewährt wer­den, bei­spiels­wei­se als Til­gungs­zu­schuss zu einem Kre­dit oder als direk­ter Investitionszuschuss.

BEG für Vollsanierungen im Gebäudebestand

Neben Neu­bau­ten kön­nen auch umfas­sen­de Sanie­run­gen geför­dert wer­den. Vor­aus­set­zung kann sein, dass das Gebäu­de einen defi­nier­ten ener­ge­ti­schen Stan­dard erreicht. Dafür kann je nach Aus­gangs­si­tua­ti­on eine ein­zel­ne Maß­nah­me aus­rei­chen oder eine Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Maß­nah­men erfor­der­lich sein.

Bei Sanie­run­gen kann ein brei­tes Spek­trum ener­ge­ti­scher Stan­dards rele­vant sein. Wel­che Optio­nen im Ein­zel­fall infra­ge kom­men, soll­te pro­jekt­be­zo­gen geprüft werden.

In vie­len Pro­gram­men wird vor­aus­ge­setzt, dass ein Bestands­ge­bäu­de ein bestimm­tes Min­dest­al­ter erreicht hat. Maß­geb­lich sind die jeweils gül­ti­gen Förderbedingungen.

BEG für Sanierungs-Einzelmaßnahmen

Neben Kom­plett­sa­nie­run­gen kön­nen auch ein­zel­ne Maß­nah­men för­der­fä­hig sein, sofern sie die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ver­bes­sern. Dazu zäh­len beispielsweise:

  • Ver­bes­se­run­gen an der Gebäudehülle
  • Moder­ni­sie­rung tech­ni­scher Anlagen
  • Aus­tausch von Wärmeerzeugern
  • Opti­mie­rung bestehen­der Heizsysteme

Im Bereich der Heiz­tech­nik bestehen ver­schie­de­ne För­der­mög­lich­kei­ten, etwa beim Aus­tausch bestehen­der Anla­gen oder bei der Inte­gra­ti­on erneu­er­ba­rer Ener­gien. För­der­vor­aus­set­zun­gen und tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen kön­nen pro­gramm­spe­zi­fisch defi­niert sein.

För­de­run­gen kön­nen je nach Pro­gramm durch maxi­ma­le Zuschuss- oder Kre­dit­rah­men begrenzt sein.

iSFP-Bonus im Rahmen der BEG

Wird vor einer Sanie­rung ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) erstellt, kann dies zusätz­li­che Vor­tei­le für die För­de­rung brin­gen. Maß­nah­men, die im Sanie­rungs­fahr­plan vor­ge­se­hen sind und umge­setzt wer­den, kön­nen unter Umstän­den mit zusätz­li­chen För­der­an­tei­len berück­sich­tigt werden.

Der Sanie­rungs­fahr­plan selbst kann eben­falls för­der­fä­hig sein. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung hängt von Pro­gramm, Gebäu­de und Zeit­punkt ab.

  • Kos­ten für den Sanie­rungs­fahr­plan kön­nen antei­lig geför­dert werden
  • Ein­zel­maß­nah­men aus dem Sanie­rungs­fahr­plan kön­nen zusätz­li­che För­der­vor­tei­le erhalten
  • Die Umset­zung kann schritt­wei­se erfolgen

Baubegleitung im Förderkontext

In vie­len För­der­pro­gram­men ist die Ein­bin­dung einer qua­li­fi­zier­ten Fach­per­son vor­ge­se­hen. Die Bau­be­glei­tung kann dabei hel­fen, Anfor­de­run­gen ein­zu­hal­ten und die För­der­fä­hig­keit sicher­zu­stel­len. Auch die­se Leis­tun­gen kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen för­der­fä­hig sein.

Die Ein­bin­dung qua­li­fi­zier­ter Energieeffizienz-Expert:innen wird häu­fig emp­foh­len, da die­se mit För­der­be­din­gun­gen und tech­ni­schen Anfor­de­run­gen ver­traut sind. Vor­aus­set­zung ist in der Regel eine ent­spre­chen­de Lis­tung in aner­kann­ten Expertenverzeichnissen.

Schritt für Schritt zur BEG-Förderung

Für eine För­de­rung ist ent­schei­dend, dass das Vor­ha­ben die jewei­li­gen Anfor­de­run­gen erfüllt. Zudem ist die zeit­li­che Rei­hen­fol­ge rele­vant: Der Antrag soll­te in der Regel vor Ver­trags­ab­schluss gestellt wer­den. Bera­tungs­leis­tun­gen kön­nen häu­fig bereits im Vor­feld erfolgen.

Hintergrund: Klimaziele und Gebäude

För­der­pro­gram­me im Gebäu­de­be­reich ver­fol­gen das Ziel, den Ener­gie­ver­brauch und damit ver­bun­de­ne Emis­sio­nen zu redu­zie­ren. Daher bestehen För­der­mög­lich­kei­ten in unter­schied­li­chen Berei­chen des Bau­ens und Sanierens.

Bestehen­de För­der­an­ge­bo­te kön­nen im Zeit­ver­lauf ange­passt oder durch neue Pro­gram­me ersetzt werden.

  • Dieser Ratgeber vom 24. März 2021 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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