
Das Elternhaus aufstocken? Die Aufstockung für das Mehrgenerationenhaus.
Aufstockungen, Kniestockerhöhungen oder Staffelgeschosse sind beliebte Methoden zur Nachverdichtung. Insbesondere im Kontext steigender Baukosten wird der eigene Neubau für Bauherr:innen teilweise weniger attraktiv. Nicht nur finanziell kann der Verzicht auf einen eigenen Neubau eine sinnvolle Alternative darstellen. Im Folgenden wird aufgezeigt, warum.
Aufstocken zum Mehrgenerationenhaus
Einfamilienhäuser sind häufig für eine Familie ausgelegt, meist mit mehreren Kindern. Wenn Kinder älter werden, werden einzelne Räume teilweise nicht mehr genutzt. Viele Einfamilienhäuser in Deutschland werden heute nur noch von der älteren Generation bewohnt. Bereits aus Gründen der Flächenausnutzung kann es sinnvoll sein, vorhandene Potenziale neu zu betrachten. In Zeiten von Homeoffice sind viele Familien bei der Standortwahl flexibler geworden. So kann beispielsweise das Dachgeschoss ausgebaut und Wohnraum für weitere Familienmitglieder geschaffen werden.
Aufstockungen als soziologisch und ökologisch sinnvolle Alternative
Eine Aufstockung benötigt in der Regel weniger Ressourcen als ein vollständiger Neubau. Die vorhandene Gebäudesubstanz kann weiter genutzt werden. Wenn Familienmitglieder in neu geschaffenen Wohnraum einziehen, kann dies auch organisatorische Vorteile im Alltag bieten. Gleichzeitig kann bestehender Wohnraum effizienter genutzt werden.
Ist eine Aufstockung bei mir technisch umsetzbar?
Diese Frage wird häufig gestellt und kann bei vorhandener Dokumentation oft zumindest grob eingeschätzt werden. Ein Blick in die Statik kann zeigen, ob Nutzlasten für ein nicht ausgebautes Dachgeschoss bereits berücksichtigt wurden. Wenn tragende Bauteile wie Wände oder Pfosten in ähnlicher Lage wie in den darunterliegenden Geschossen angeordnet werden, kann eine Aufstockung technisch gut umsetzbar sein. Herausfordernder kann es bei Staffelgeschossen werden, wenn neue tragende Bauteile innerhalb darunterliegender Räume angeordnet werden.
Ist eine Aufstockung bei mir rechtlich erlaubt?
Zur Einschätzung sind mehrere Wege möglich. Zunächst empfiehlt sich ein Blick in den vorhandenen Bebauungsplan. Dort können Angaben zu Geschossigkeit, Flächenausnutzung, Firsthöhe oder Dachneigung enthalten sein. Zusätzlich kann eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde sinnvoll sein, insbesondere wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Auch ein Blick in die Nachbarschaft kann Hinweise darauf geben, wie in vergleichbaren Fällen gebaut wurde. Dabei ist zu beachten, dass angrenzende Baugebiete abweichende Regelungen aufweisen können. Häufig ist eine fachliche Einschätzung durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro sinnvoll.
Fördermittel – gilt die Aufstockung als Sanierung oder Neubau?
Auch die Einordnung im Förderkontext ist eine häufige Fragestellung. Eine Aufstockung wird förderlogisch häufig als Neubau bewertet, wenn neu geschaffene Flächen eine zusätzliche Wohneinheit darstellen. Handelt es sich dagegen um eine Wohnraumerweiterung, kann die Maßnahme als Sanierung eingeordnet werden. Neben bundesweiten Programmen bestehen auf Landes- und kommunaler Ebene teilweise weitere Fördermöglichkeiten.
Welche Expert:innen werden bei einer Aufstockung benötigt?
Eigentümer:innen, die eine Aufstockung planen, können prüfen, ob diese mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden kann. Dadurch lassen sich beispielsweise Baustelleneinrichtungskosten bündeln. Häufig ist es sinnvoll, Bauantragsplanung, Statik und Energieberatung gemeinsam bis zur Ausführungsplanung zu vergeben. So können wiederholte Ortstermine, Aufmaße und Abstimmungsaufwand zwischen Beteiligten reduziert werden. Das kann Koordinationsaufwand verringern und Zeit sowie Kosten sparen.





