
Fördergelder für München: Das bayrische 10.000-Häuser-Programm
Die jahrhundertealte Geschichte vereint mehrere Baustile in der bayrischen Landeshauptstadt München miteinander. Ein landesweit gültiges Förderprogramm kann Hauseigentümer:innen dabei unterstützen, ihre Immobilien in der Millionenstadt (1,5 Millionen Einwohner) energetisch zu sanieren oder zu modernisieren. Denn die Energiewende ist aufgrund der Erderwärmung ein notwendiger Faktor moderner Stadtentwicklungen.
Der Freistaat Bayern verfolgt die Klimaziele mit dem sogenannten »Energiebonus Bayern«. Dieses Förderprogramm ist ebenfalls als »10.000-Häuser-Programm« bekannt. Beide Bezeichnungen beziehen sich auf ein landesweites Zuschussprogramm, bei dem staatliche Fördermittel vorgesehen sein können. Darin ist auch die Metropolregion München enthalten.
Förderziele in Bayern: Das bringt das Programm in München
Energetische Erneuerungen und nachhaltige Altbausanierungen steuern zum Schutz des Klimas bei. Es sollen Potenziale zum Einsparen von Energie in Gebäuden aufgedeckt und ausgenutzt werden. Innovative technische Anlagen und eine verbesserte energetische Effizienz stehen daher im Fokus der bayrischen Finanzhilfe nach geltenden Richtlinien.
Die Förderung gilt für ganz Bayern. Damit kann es auch in München möglich sein, die Mittel gleichzeitig mit bundesweiten Fördergeldern (KfW, BAFA) zu nutzen. Ebenso kann die zeitgleiche Beanspruchung weiterer Programme wie Städtebauförderung, Dorferneuerung oder Wohnraumförderung je nach Förderbedingungen vorgesehen sein.
Bayrischer Energiebonus: Voraussetzungen für die Finanzspritze
Damit Hauseigentümer:innen Fördermittel in der Landeshauptstadt beantragen können, muss das betreffende Gebäude grundsätzlich in Bayern stehen. Des Weiteren eignet sich die Unterstützung ggf. für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser. Dabei kann vorgesehen sein, dass eine Wohnung selbst genutzt wird, sofern dies nach geltenden Richtlinien erforderlich ist.
Wohnhäuser können vom Hilfsprogramm ausgeschlossen sein, wenn sie nur zeitweise genutzt werden. Das betrifft vor allem Wochenendhäuser oder Feriendomizile. Zentrale Bestandteile des Förderprogramms für bayrische Wohngebäude sind u. a. die Bereiche „EnergieSystemHaus“ und „PV-Speicher-Programm“, deren Voraussetzungen je nach Programm separat geregelt sein können.
EnergieSystemHaus
Der Bereich „EnergieSystemHaus“ unterteilt sich in mehrere Förderbestandteile. Hier können Zuschüsse für technische Lösungen vorgesehen sein. In diesem Segment stehen insbesondere smarte Steuerungstechniken sowie moderne Heiz- und Speichersysteme im Fokus.
Für die Teilförderung kann der Effizienzhaus-Standard relevant sein. Das Gebäude kann bestimmte energetische Anforderungen erfüllen müssen, um förderfähig zu sein. Zugleich kann es notwendig sein, definierte Niveaus beim Heizwärmebedarf zu erreichen, sofern dies nach geltenden Richtlinien vorgesehen ist.
Außerdem kann für die Teilförderung eine fachliche Begleitung erforderlich sein. Sachverständige können Planung, Baubegleitung und Nachweise zur Energieeffizienz übernehmen. Die baulichen Vorhaben müssen dabei ggf. den technischen Mindestanforderungen entsprechen und durch Fachbetriebe umgesetzt werden.
PV-Speicher-Programm
Bei diesem Programmbereich kann eine Bonusförderung vorgesehen sein, wenn Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern kombiniert werden oder gemeinsam neu installiert werden. Eine Förderung kann möglich sein, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der alleinige Einbau einzelner Anlagen kann je nach Programm nicht förderfähig sein. Förderungen können entfallen, wenn die Kombination der Systeme nicht den geltenden Richtlinien entspricht.
Auch in diesem Teilprogramm können qualifizierte Fachpersonen erforderlich sein. Die Umsetzung erfolgt in der Regel durch Fachbetriebe. Zusätzlich müssen Anlagen ggf. technische Mindestanforderungen erfüllen.
Wer bekommt die Unterstützung?
Für beide Teilbereiche des Förderprogramms kann die Unterstützung privaten Eigentümer:innen von Wohnhäusern offenstehen. Hierzu kann der Hauptwohnsitz eine Rolle spielen. Je nach Förderbedingungen kann vorgesehen sein, dass eine Eigennutzung erfolgt oder ein entsprechender Nutzungsnachweis vorliegt. Ebenso kann eine Förderung möglich sein, wenn ein notariell bestätigter Kaufvertrag besteht.
Energiebonus Bayern: Wie hoch fällt das Fördergeld aus?
Bei dem bayrischen Förderprogramm kann es sich um Zuschüsse handeln. Diese können grundsätzlich Hauseigentümer:innen in Bayern und damit auch in München offenstehen. Die konkrete Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Programmstatus und den geltenden Förderbedingungen.
Die mögliche Unterstützung kann vom eingesetzten Heiz- oder Speichersystem abhängen. Das Land unterscheidet hierfür verschiedene Förderstufen. Welche Zuschusshöhe vorgesehen ist, kann je nach Technik, Programm und Richtlinie variieren.
- Wärmepumpensysteme können förderfähig sein
- Kraft-Wärme-Kopplung kann berücksichtigt werden
- Photovoltaiklösungen können einbezogen werden
- Solarthermische Speicherlösungen können vorgesehen sein
- Holzheizsysteme können förderfähig sein
Bei Altbausanierungen können zusätzliche Förderbestandteile vorgesehen sein, sofern Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt werden. Die konkrete Fördersumme kann sich nach Gebäude, Maßnahme und Programm unterscheiden.
Die Förderhöhe kann zudem von der Speicherkapazität eines Batteriespeichers sowie der Leistung der Photovoltaikanlage abhängen. Im PV-Speicher-Programm können Zuschüsse vorgesehen sein, wenn technische Voraussetzungen erfüllt werden und dies nach geltenden Richtlinien vorgesehen ist.
Fazit: Häuser modernisieren und sanieren in München
In Bayern kann es möglich sein, energetische Sanierungen fördern zu lassen. Dabei kann die Energieeffizienz eines Ein- oder Zweifamilienhauses Einfluss auf die Förderung haben. Eigentümer:innen können somit auch in München Altbausanierungen und modernisierende Maßnahmen unter Nutzung staatlicher Förderprogramme prüfen.





