Aufstockung vom Elternhaus

Das Elternhaus aufstocken? Die Aufstockung für das Mehrgenerationenhaus.

Auf­sto­ckun­gen, Knie­sto­ck­erhö­hun­gen oder Staf­fel­ge­schos­se sind belieb­te Metho­den zur Nach­ver­dich­tung. Ins­be­son­de­re im Kon­text stei­gen­der Bau­kos­ten wird der eige­ne Neu­bau für Bauherr:innen teil­wei­se weni­ger attrak­tiv. Nicht nur finan­zi­ell kann der Ver­zicht auf einen eige­nen Neu­bau eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve dar­stel­len. Im Fol­gen­den wird auf­ge­zeigt, warum.

Aufstocken zum Mehrgenerationenhaus

Ein­fa­mi­li­en­häu­ser sind häu­fig für eine Fami­lie aus­ge­legt, meist mit meh­re­ren Kin­dern. Wenn Kin­der älter wer­den, wer­den ein­zel­ne Räu­me teil­wei­se nicht mehr genutzt. Vie­le Ein­fa­mi­li­en­häu­ser in Deutsch­land wer­den heu­te nur noch von der älte­ren Gene­ra­ti­on bewohnt. Bereits aus Grün­den der Flä­chen­aus­nut­zung kann es sinn­voll sein, vor­han­de­ne Poten­zia­le neu zu betrach­ten. In Zei­ten von Home­of­fice sind vie­le Fami­li­en bei der Stand­ort­wahl fle­xi­bler gewor­den. So kann bei­spiels­wei­se das Dach­ge­schoss aus­ge­baut und Wohn­raum für wei­te­re Fami­li­en­mit­glie­der geschaf­fen werden.

Aufstockungen als soziologisch und ökologisch sinnvolle Alternative

Eine Auf­sto­ckung benö­tigt in der Regel weni­ger Res­sour­cen als ein voll­stän­di­ger Neu­bau. Die vor­han­de­ne Gebäu­de­sub­stanz kann wei­ter genutzt wer­den. Wenn Fami­li­en­mit­glie­der in neu geschaf­fe­nen Wohn­raum ein­zie­hen, kann dies auch orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­tei­le im All­tag bie­ten. Gleich­zei­tig kann bestehen­der Wohn­raum effi­zi­en­ter genutzt werden.

Ist eine Aufstockung bei mir technisch umsetzbar?

Die­se Fra­ge wird häu­fig gestellt und kann bei vor­han­de­ner Doku­men­ta­ti­on oft zumin­dest grob ein­ge­schätzt wer­den. Ein Blick in die Sta­tik kann zei­gen, ob Nutz­las­ten für ein nicht aus­ge­bau­tes Dach­ge­schoss bereits berück­sich­tigt wur­den. Wenn tra­gen­de Bau­tei­le wie Wän­de oder Pfos­ten in ähn­li­cher Lage wie in den dar­un­ter­lie­gen­den Geschos­sen ange­ord­net wer­den, kann eine Auf­sto­ckung tech­nisch gut umsetz­bar sein. Her­aus­for­dern­der kann es bei Staf­fel­ge­schos­sen wer­den, wenn neue tra­gen­de Bau­tei­le inner­halb dar­un­ter­lie­gen­der Räu­me ange­ord­net werden.

Ist eine Aufstockung bei mir rechtlich erlaubt?

Zur Ein­schät­zung sind meh­re­re Wege mög­lich. Zunächst emp­fiehlt sich ein Blick in den vor­han­de­nen Bebau­ungs­plan. Dort kön­nen Anga­ben zu Geschos­sig­keit, Flä­chen­aus­nut­zung, First­hö­he oder Dach­nei­gung ent­hal­ten sein. Zusätz­lich kann eine Rück­spra­che mit der zustän­di­gen Bau­be­hör­de sinn­voll sein, ins­be­son­de­re wenn kein Bebau­ungs­plan vor­liegt. Auch ein Blick in die Nach­bar­schaft kann Hin­wei­se dar­auf geben, wie in ver­gleich­ba­ren Fäl­len gebaut wur­de. Dabei ist zu beach­ten, dass angren­zen­de Bau­ge­bie­te abwei­chen­de Rege­lun­gen auf­wei­sen kön­nen. Häu­fig ist eine fach­li­che Ein­schät­zung durch ein Archi­tek­tur- oder Inge­nieur­bü­ro sinnvoll.

Fördermittel – gilt die Aufstockung als Sanierung oder Neubau?

Auch die Ein­ord­nung im För­der­kon­text ist eine häu­fi­ge Fra­ge­stel­lung. Eine Auf­sto­ckung wird för­der­lo­gisch häu­fig als Neu­bau bewer­tet, wenn neu geschaf­fe­ne Flä­chen eine zusätz­li­che Wohn­ein­heit dar­stel­len. Han­delt es sich dage­gen um eine Wohn­raum­er­wei­te­rung, kann die Maß­nah­me als Sanie­rung ein­ge­ord­net wer­den. Neben bun­des­wei­ten Pro­gram­men bestehen auf Lan­des- und kom­mu­na­ler Ebe­ne teil­wei­se wei­te­re För­der­mög­lich­kei­ten.

Welche Expert:innen werden bei einer Aufstockung benötigt?

Eigentümer:innen, die eine Auf­sto­ckung pla­nen, kön­nen prü­fen, ob die­se mit wei­te­ren Sanie­rungs­maß­nah­men kom­bi­niert wer­den kann. Dadurch las­sen sich bei­spiels­wei­se Bau­stel­len­ein­rich­tungs­kos­ten bün­deln. Häu­fig ist es sinn­voll, Bau­an­trags­pla­nung, Sta­tik und Ener­gie­be­ra­tung gemein­sam bis zur Aus­füh­rungs­pla­nung zu ver­ge­ben. So kön­nen wie­der­hol­te Orts­ter­mi­ne, Auf­ma­ße und Abstim­mungs­auf­wand zwi­schen Betei­lig­ten redu­ziert wer­den. Das kann Koor­di­na­ti­ons­auf­wand ver­rin­gern und Zeit sowie Kos­ten sparen.

  • Dieser Ratgeber vom 3. Juni 2022 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

    Ab Juli 2025: ESTATIKA − der Partner für Hausverwaltungen

    Die Erfahrungen aus 2.250+ Einzelprojekten − insbesondere im Umgang mit regulatorischen Anforderungen und Förderprogrammen − bilden heute die Grundlage für unsere spezialisierte Unterstützung von Hausverwaltungen bei der Gebäudesanierung.