Energetische Sanierung in Karlsruhe: Altbau fördern

Karls­ru­he ist die zweit­größ­te Stadt in Baden-Würt­tem­berg und auch unter dem Begriff »Fächer­stadt« bekannt. Dies liegt an der fächer­för­mi­gen Anord­nung des Stadt­bilds. Dabei ist die rund 300.000 Ein­woh­ner umfas­sen­de Groß­stadt noch rela­tiv jung im Ver­gleich zu ande­ren deut­schen Städ­ten. Das zeigt sich nicht nur im Grund­riss der Stadt, son­dern auch in den dort ste­hen­den Gebäuden.

Die Bestands­bau­ten sind seit dem zwei­tens Welt­krieg eher zweck­ori­en­tiert gebaut wor­den. Aber die Stadt ist mitt­ler­wei­le, wie vie­le ande­re auch, auf den Kli­ma­schutz auf­merk­sam gewor­den. Seit 2011 exis­tiert des­halb das städ­ti­sche Bonus­pro­gramm zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung für Altbauten.

Es lässt Eigen­tü­mern von Gebäu­den und Woh­nun­gen eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zukom­men. Dazu sind bestimm­te ener­ge­ti­sche Maß­nah­men in Häu­sern und Woh­nun­gen Vor­aus­set­zung. Der immense Erfolg des Pro­gramms für Sanie­run­gen im Alt­bau zeigt sich dabei auch nach Jah­ren noch.

Förderungsziel: Darum geht es für den Karlsruher Altbau!

Das Kli­ma ein im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes bren­nen­des The­ma für den gesam­ten Glo­bus – nicht nur, weil immer häu­fi­ger gan­ze Wäl­der durch anhal­ten­de Tro­cken­heit abbren­nen. Die Erd­er­hit­zung und damit der Treib­haus­ef­fekt sol­len nicht län­ger durch ver­al­te­te Gebäu­de und Heiz­an­la­gen ange­heizt wer­den. Des­halb gilt es, die CO2-Emis­sio­nen inner­halb der Städ­te zu senken.

Das ört­li­che Bonus­pro­gramm für Sanie­rungs­maß­nah­men in Karls­ru­he zielt prä­zi­se dar­auf ab, die Heiz­ener­gie in den städ­ti­schen Bestands­bau­ten zu ver­rin­gern. Wie gelingt das und mit wel­cher För­de­rung kön­nen Eigen­tü­mer kon­kret rechnen?

Förderfähige Maßnahmen in Karlsruhe

In Karls­ru­he las­sen sich ver­schie­de­ne Vor­ha­ben, die die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Hau­ses beein­flus­sen, för­dern. Dazu zählt ins­be­son­de­re auch die Aus­stel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses. Hier­bei ist eine bedarfs­ori­en­tier­te Bera­tung durch eine qua­li­fi­zier­te Fach­kraft durch das BAFA vor­ge­se­hen. Dies ist eine Bedin­gung, da die Stan­dards des BAFA ein­zu­hal­ten sind. Nur dann ist der Zuschuss zum Ener­gie­aus­weis möglich.

Neben der Ener­gie­spar­be­ra­tung sind Aktio­nen för­der­fä­hig, die den Wär­me­schutz nach­hal­tig und erheb­lich ver­bes­sern. Dar­un­ter fal­len bei­spiels­wei­se Dämm-Maß­nah­men. Die För­de­rung erteilt die Stadt für das zeit­ge­mä­ße Däm­men bestimm­ter Berei­che eines Hau­ses. Die­se Gebie­te umfas­sen bei­spiels­wei­se die fol­gen­den der Gebäudehülle:

  • Dach­flä­chen
  • Kel­ler­de­cke
  • Außen­wän­de

Zusätz­lich ist der Aus­tausch von Außen­tü­ren und Fens­ter för­der­fä­hig. Ach­tung: Wer zum ers­ten Mal das Dach­ge­schoss aus­bau­en will, erhält kei­ne För­de­rung der Stadt.

Fördervoraussetzungen für den Altbau

Um die Finanz­hil­fe zu bekom­men, muss ein Fach­be­trieb die ein­zel­nen Maß­nah­men aus­füh­ren. Danach bestä­tigt der jewei­li­ge Hand­werks­be­trieb in Form einer »Unter­neh­mer­erklä­rung«, dass die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ein­ge­hal­ten wur­den. Die­se sind vor­ran­gig für die ver­wen­de­ten Bau­tei­le relevant.

Bei all­dem ist das Wis­sen wich­tig, dass soge­nann­te Eigen­leis­tun­gen von einer För­de­rung aus­ge­schlos­sen sind. Wer also im Eigen­heim oder in der Eigen­tums­woh­nung selbst Hand anlegt, braucht nicht mit einer Unter­stüt­zung der Stadt zu rech­nen. Das gilt in dem Fall auch für die dabei anfal­len­den Kos­ten für das Material.

Für die finan­zi­el­le Hil­fe durch die Stadt Karls­ru­he sind auch das Alter der Gebäu­de und die jewei­li­ge Gebäu­de­hül­le rele­vant. Der Bau­an­trag darf bei­spiels­wei­se nicht nach 1994 gestellt wor­den sein. Zugleich wird kei­ne För­de­rung bewil­ligt, wenn die Gebäu­de­hül­le nach 1994 signi­fi­kant ver­än­dert wur­de (d. h. min­des­tens 50 % Aufstockung/​Anbau).

Zusätz­lich kommt das Karls­ru­her Bonus­pro­gramm nur für Wohn­ge­bäu­de infra­ge. Dazu genügt ist, wenn das jewei­li­ge Haus in wei­ten Tei­len zum Woh­nen und Leben genutzt wird. Eine För­de­rung gibt es hin­ge­gen nicht für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen an ande­ren Gebäu­de­ar­ten (zum Bei­spiel Industrie/​Gewerbe) oder Gebäu­de­tei­len, die nach 1994 ent­stan­den sind.

Förderhöhe und andere Fördermittel in Karlsruhe

Grund­sätz­lich sieht das Bonus­pro­gramm kei­nen Zuschuss unter 500 € vor. Die ein­zi­ge Aus­nah­me der För­de­rung ist der Ener­gie­aus­weis. Hier kön­nen Eigen­tü­mer 200 € pro Aus­weis pau­schal erhalten.

Beim Wär­me­schutz sind maxi­mal 10 % der Kos­ten för­der­fä­hig. Das gilt sowohl für abso­lut not­wen­di­ge Fol­ge­ar­bei­ten als auch für Maß­nah­men, die direkt zur Ver­bes­se­rung der Heiz­si­tua­ti­on und damit dem Wär­me­schutz eines Hau­ses füh­ren. Was bedeu­tet das im Detail?

Karls­ru­he unter­stützt Eigen­tü­mer gene­rell mit höchs­tens 8.000 € pro Gebäu­de. Dabei sind für die ers­te Wohn­stät­te oder ein Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) maxi­mal 3.000 € mög­lich. Wei­te­re Woh­nun­gen kön­nen jeweils maxi­mal 500 € bekommen.

das bedeu­tet, die Anzahl der Wohn­ein­hei­ten ist gege­be­nen­falls ent­schei­dend für die För­der­sum­me. Wer bei­spiels­wei­se das Dach­ge­schoss zu neu­en Wohn­stät­ten aus­baut, erhält den­noch nicht mehr Geld. Denn die­se neu ent­stan­de­nen Woh­nun­gen wer­den bei der För­de­rung nicht berücksichtigt.

Für ande­re För­der­pro­gram­me gilt in Karls­ru­he der Grund­satz, dass Zuschüs­se von alter­na­ti­ven Trä­gern (zum Bei­spiel KfW-Ban­ken­grup­pe) durch­aus zuläs­sig sind, wenn die­se eine Kom­bi­nie­rung der Finanz­hil­fen gestat­ten. Sons­ti­ge kom­mu­na­le Pro­gram­me inner­halb der Stadt sind jedoch nicht erlaubt. Das gilt bei­spiels­wei­se für das städ­ti­sche Schallschutzprogramm.

Förderberechtigt? Wer stellt wann den Antrag zur Förderung?

Den Antrag für das Bonus­pro­gramm zu stel­len, ist allen Haus­ei­gen­tü­mern gestat­tet, die als pri­va­te Eigen­tü­mer auf­tre­ten und zugleich juris­tisch als natür­li­che Per­son gel­ten. Dane­ben sind die betref­fen­den Woh­nun­gen oder Häu­ser in Karls­ru­he befind­lich, d. h. inner­halb der Gren­zen vom Stadt­kreis. Das jewei­li­ge Antrags­for­mu­lar ist in jedem Fall beim »Lie­gen­schafts­amt der Stadt Karls­ru­he« zu hinterlegen.

Eigen­tü­mer bzw. Antrag­stel­ler rei­chen dazu alle nöti­gen Nach­wei­se mit­samt dem rele­van­ten Vor­druck ein. Für den Ener­gie­aus­weis gilt eine Frist von 12 Mona­ten, nach­dem der Aus­weis aus­ge­stellt wur­de. Im Fal­le des ver­bes­ser­ten Wär­me­schut­zes ist der Antrag zu stel­len, bevor die Arbei­ten am Haus losgehen.

Fazit: Altbausanierung in Karlsruhe fördern

Das Karls­ru­her Bonus­pro­gramm zur För­de­rung der ener­ge­ti­schen Sanie­rung für Alt­bau­ten bie­tet pri­va­ten Eigen­tü­mern gute Chan­cen, um nach­hal­ti­ge Maß­nah­men am Gebäu­de durch­zu­füh­ren. Der Fokus liegt dabei ein­deu­tig auf der Ener­gie­ef­fi­zi­enz, um den CO2-Aus­stoß kli­ma­scho­nend zu redu­zie­ren. Die mög­li­che Kom­bi­nan­ti­on mit Unter­süt­zung ande­rer Trä­ger ist für Eigen­tü­mer optimal. 

  • Dieser Ratgeber vom 9. November 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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