Sanierungszuschuss: Energiesparprogramm in Stuttgart

Stutt­gart zählt mit mehr als 600.000 Men­schen zu den größ­ten Bal­lungs­ge­bie­ten in Deutsch­land. Eine dich­te Bebau­ung durch Alt­bau­ten aus der Nach­kriegs­zeit prägt das Stadt­bild. Damit Alt­bau­ten und Denk­mä­ler in der moder­nen Welt Bestand haben, ist nach­hal­ti­ges Bau­en wesent­lich. Dafür wur­de die Wohn­bau­för­de­rung der Stadt geschaf­fen. Die­se kom­mu­na­le Hil­fe unter­stützt Eigen­tü­mer bei ener­ge­ti­schen Sanierungen.

Durch das Stutt­gar­ter Ener­gie­spar­pro­gramm sind ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nah­men und Kom­plett­sa­nie­run­gen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen für Zuschüs­se geeig­net. Das gilt auch, wenn umwelt­freund­li­che Bau­ma­te­ria­li­en genutzt werden.

Fördervoraussetzungen und wer eignet sich?

Das För­der­pro­gramm ist für Haus­ei­gen­tü­mer gemacht. Die­se brau­chen aus­nahms­los eine Erst­be­ra­tung zum ener­ge­ti­schen Zustand des betref­fen­den Objek­tes. Die­se Bera­tung führt das »Ener­gie­be­ra­tungs­zen­trum Stutt­gart e. V.« (EBZ) durch, wobei Stutt­gart die Kos­ten trägt.

Von einer För­de­rung sind Ver­mie­ter von Gewer­be­räu­men nor­ma­ler­wei­se aus­ge­schlos­sen. Anders ist es bei Wohn­stät­ten, die nur vor­läu­fig unter­neh­me­risch genutzt wer­den. Deren Eigen­tü­mer sind för­der­be­rech­tigt. Tritt Stutt­gart selbst als Eigen­tü­mer auf, gibt es kei­ne kom­mu­na­le Unterstützung.

Zusätz­lich unter­stützt Stutt­gart fol­gen­de Grup­pen im Rah­men des Förderprogramms:

  • Con­trac­ting-Geber, wobei das Con­trac­ting für Bau­tei­le für min­des­tens 10 Jah­re ver­trag­lich gere­gelt sein muss
  • Juris­ti­sche Per­so­nen (Pri­vat­recht und öffent­li­ches Recht)

Förderung erhalten: Geeignete Immobilien

Wohn­ein­hei­ten pro­fi­tie­ren vom Zuschuss, wenn sie gewis­se Auf­la­gen erfül­len. Dem­nach müs­sen Woh­nun­gen seit min­des­tens 15 Jah­ren bezugs­fer­tig und wei­te­re 30 Jah­re als Wohn­raum nutz­bar sein. Die Wohn­ein­hei­ten sind also ledig­lich för­der­fä­hig, wenn die Räu­me auch nach den durch­ge­führ­ten Maß­nah­men dem rei­nen Wohn­zweck dienen.

Zusätz­lich gel­ten für bestimm­te Gebäu­de­ar­ten und Stadt­ge­bie­te geson­der­te Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt der För­de­rung. Dem­nach pro­fi­tie­ren Immo­bi­li­en in Ent­wick­lungs­ge­bie­ten der Stadt nur in Aus­nah­me­fäl­len vom För­der­geld. Die Finanz­sprit­ze gibt es dort nur, wenn das Res­sort »Stadt­er­neue­rung« kei­ne städ­ti­schen Finanz­mit­tel zum Sanie­ren anbietet.

Außer­dem gel­ten Vor­ga­ben für Häu­ser, die der Stutt­gar­ter Stadt­bild­pfle­ge bzw. dem Schutz von Denk­mä­lern unter­lie­gen. Eine kom­mu­na­le För­de­rung gemäß dem Ener­gie­spar­pro­gramm gibt es für die­se Immo­bi­li­en, wenn Eigen­tü­mer die geson­der­ten Anfor­de­run­gen der Stadt erfül­len. Dazu zählt ins­be­son­de­re, dass Antrag­stel­ler die erfor­der­li­chen Bau­ge­neh­mi­gun­gen selbst ein­ho­len müs­sen, um för­der­be­rech­tigt zu sein.

Einzelmaßnahmen im Energiesparprogramm – was geht?

Ein Zuschuss ist im Stutt­gar­ter För­der­pro­gramm für wär­me­däm­men­de Maß­nah­men vor­ge­se­hen. Die­se gel­ten für das Dach, die Fas­sa­de und Fens­ter. Eine Unter­stüt­zung ist außer­dem für die opti­mier­te Ener­gie­ef­fi­zi­enz der Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Anla­ge, Hei­zung oder ther­mi­schen Solar­an­la­ge mach­bar. Das betrifft also Vor­ha­ben, bei denen tech­ni­sche Ele­men­te ener­ge­tisch effi­zi­en­ter werden.

Ande­re För­der­pro­gram­me (zum Bei­spiel von der bun­des­weit agie­ren­den KfW-Ban­ken­grup­pe) sind zusätz­lich zum kom­mu­na­len Ener­gie­spar­pro­gramm nutz­bar. Eben­so sind Ein­zel­maß­nah­men inner­halb des Stutt­gar­ter Pro­gramms mit­ein­an­der kom­bi­nier­bar. D. h. die Berei­che »Fens­ter und Fas­sa­de« kön­nen für den Zuschuss eben­so mit­ein­an­der ver­knüpft wer­den wie die Maß­nah­men der tech­ni­schen Ele­men­te. Für ande­re Ver­bin­dun­gen inner­halb der Stutt­gar­ter Richt­li­ni­en gibt es kei­ne gemein­sa­me Unterstützung.

Förderhöhe – wie viel gibt’s für’s Modernisieren?

Die Zuschüs­se sind in För­der­num­mern (E1 bis E8) unter­teilt. Die Num­mern E6 bis E8 gel­ten aus­schließ­lich für die tech­ni­schen Objek­te zur Opti­mie­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz. E1 bis E5 bezie­hen sich auf die bes­se­re Wär­me­däm­mung der Gebäu­de­hül­le (Fas­sa­de, Fens­ter, Dach). Wie hoch fällt dem­nach die För­de­rung aus?

Maß­nah­men zur Wär­me­däm­mung wer­den fol­gen­der­ma­ßen bezuschusst:

Für die Fas­sa­de gel­ten die För­der­num­mern E1 bis E3. Eigen­tü­mer mit der Num­mer E1 bekom­men dem­nach 20 €/​m² Bau­teil­flä­che. Hier­bei muss der U‑Wert (die soge­nann­te Wär­me­durch­läs­sig­keit) bei weni­ger als 0,24 W/(m²K) lie­gen. Die Ein­ord­nung E2 erlaubt hin­ge­gen 40 € für jeden m² an Bau­teil­flä­che bei einer Wär­me­durch­läs­sig­keit unter 0,20 W/(m²K).

Zuletzt kön­nen Haus­ei­gen­tü­mer in der För­der­stu­fe E3 20 € für jeden m² Bau­teil­flä­che extra erhal­ten. Das geht aber nur in zwei Fäl­len: Fens­ter wer­den bei­spiels­wei­se vom Eigen­tü­mer bzw. Bau­herr in die neue­re Ebe­ne der Däm­mung ver­setzt. Als Alter­na­ti­ve dazu sol­len Fens­ter mit der äußers­ten Wand bün­dig abschlie­ßen. Gleich­zei­tig ist gefor­dert, dass die Wär­me­durch­läs­sig­keit bei höchs­tens 0,85 W/(m²K) liegt.

Dar­über hin­aus eig­nen sich nach­ste­hen­de Gebäu­de­tei­le für die Stutt­gar­ter Unterstützung:

  • Dach: 50 € für jeden m² Bau­teil­flä­che (E4; gül­tig für Steil­dä­cher, Flach­dä­cher und Schrägdächer)
  • Fens­ter (Rah­men zusam­men mit dem Glas): 100 € für jeden m² Bau­teil­flä­che (E5)

Die Maß­nah­men der tech­ni­schen Anla­gen zur bes­se­ren Ener­gie­ef­fi­zi­enz unter­stützt Stutt­gart so: Für die Umstel­lung auf Zen­tral­hei­zung (Hei­zungs­er­neue­rung) erhal­ten Eigen­tü­mer bis zu 1.500 €/​Wohnung (E6 a). Wer zudem das Haus mit Umwelt­wär­me, Solar­ther­mie, Holz­pel­lets (inklu­si­ve Staub­fil­ter) oder Fernwärme/​Nahwärme neu aus­stat­tet, bekommt 2.000 €/​Gebäude (E6 b). Die­se bei­den Zuschüs­se sind kombinierbar.

Wei­te­re Optio­nen der Unter­stüt­zung erge­ben sich für die nach­kom­mend auf­ge­führ­ten Betriebsanlagen:

  • Ther­mi­sche Solar­an­la­ge: Kol­lek­tor­an­zahl x 0,40 € x Kollektorertrag/​Jahr (E7)
  • KWK-Anla­ge (d. h. Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Anla­ge): 6.000 € für jede Anla­ge und 2.000 € für jedes zusätz­lich ange­schlos­se­ne Gebäu­de, das über ein Nah­wär­me­netz ver­sorgt wird (E8)

Stuttgarter Energiesparprogramm: Antrag stellen

Antrag­stel­ler benö­ti­gen auf jeden Fall von der EBZ-Erst­be­ra­tung ein Bera­tungs­pro­to­koll. Außer­dem ist ein Nach­weis über die Ein­hal­tung der Min­dest­stan­dards nötig. Dazu bele­gen pro­fes­sio­nel­le Hand­werks­be­trie­be deren Beach­tung. Zusätz­lich ist eine soge­nann­te »U‑Wert-Berech­nung« für Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le erfor­der­lich. Die­se Kal­ku­la­ti­on basiert auf dem Bau­teil, für das der Antrag gestellt wird. Sie wird für das jewei­li­ge Teil im gedämm­ten Zustand durchgeführt.

Um wei­te­re Zuschüs­se zu bean­tra­gen, müs­sen außer­dem 12 Kalen­der­mo­na­te ver­ge­hen. Aus­nah­me von die­ser zeit­li­chen Regel: Die Kom­bi­na­ti­on ein­zel­ner Vorhaben.

Fazit: Stuttgarter Energiesparprogramm

Das Stutt­gar­ter Föde­r­pro­gramm ent­las­tet Haus­ei­gen­tü­mer finan­zi­ell. Durch die För­de­rung las­sen sich Alt­bau­ten nach­hal­tig sanie­ren oder moder­ni­sie­ren, ohne vie­le Schul­den anzu­häu­fen. Dazu eig­nen sich ver­schie­de­ne Maß­nah­men, die teil­wei­se unter­ein­an­der kom­bi­nier­bar sind. Haus­ei­gen­tü­mer erhal­ten auf die­se Wei­se eine hilf­rei­che Finanz­sprit­ze von Stutt­gart für das kli­ma­scho­nen­de Moder­ni­sie­ren von Wohn­ein­hei­ten oder Wohnhäusern.

  • Dieser Ratgeber vom 16. November 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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