
Heizungscheck und hydraulischer Abgleich wird Pflicht
Weniger Gas verbrauchen – das ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung für den Winter 2022/2023 sowie darüber hinaus. Um Einsparungen in möglichst vielen Bereichen zu erreichen, wurde das Energiesicherungspaket zusammengestellt. Es umfasst verschiedene Maßnahmen, um den Gasverbrauch zu senken. Der Entwurf aus dem Juli 2022 richtet sich auch an Besitzer:innen von Wohngebäuden mit Gasheizung. Vorgesehen sind dabei unter anderem ein verpflichtender Heizungscheck sowie – je nach Gebäude – ein hydraulischer Abgleich.
Heizungscheck und hydraulischer Abgleich verpflichtend
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist federführend für das Energiesicherungspaket zuständig. Es unterteilt die Anstrengungen zur Senkung des Gasverbrauchs in verschiedene Sparten – eine davon: Effizienz- und Einsparmaßnahmen. Diese betreffen neben öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen auch den Wohngebäudebereich. Für Eigentümer:innen sind dabei Heizungscheck und hydraulischer Abgleich als Maßnahmen vorgesehen. Mit der Durchführung sollen Handwerksbetriebe und Schornsteinfeger:innen betraut werden.
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine befindet sich Deutschland in einer Energiekrise, die vom Aggressor Wladimir Putin bewusst geschürt wird. Es spräche technisch nichts dagegen, Nord Stream 1 nach der abgeschlossenen Wartung wieder voll auszulasten. Die geringere Auslastung bei rund 40 Prozent spricht daher eine klare politische Sprache und bestätigt, dass wir uns auf Lieferungen nicht verlassen können. Putins Ziel ist es, zu verunsichern, Preise zu treiben, die Gesellschaft zu spalten und die Unterstützung für die Ukraine zu schwächen. Dem beugen wir uns nicht, sondern setzen dem konzentriertes und konsequentes Handeln entgegen. Wir treffen Vorsorge, damit wir durch den Winter kommen.
21. Juli 2022, Bundesminister Robert Habeck, Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Heizungscheck und hydraulischer Abgleich: soll zur Pflicht für Wohngebäudeeigentümer:innen werden
Was ist ein Heizungscheck?
Beim Heizungscheck geht es darum, Gas und damit auch Heizkosten zu senken. Der Fokus richtet sich vor allem auf technische Einstellungen. So kann beispielsweise die Vorlauftemperatur – sofern sinnvoll – angepasst werden. Auch eine Anpassung der Nachtabsenkung kann zur Verbrauchsreduktion beitragen. Ziel der Checks ist es, die Einstellungen zu optimieren.
Darüber hinaus sollen Pumpen überprüft, Hinweise zur Dämmung der Rohrleitungen und zum hydraulischen Abgleich gegeben sowie eine Einschätzung der Effizienz vorgenommen werden. Vorgesehen war eine Verpflichtung für einen begrenzten Zeitraum, unter anderem bis zum Ende der Heizperiode 2023/2024.
Update: Heizungscheck und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2022 Pflicht
Ein hydraulischer Abgleich ist für Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten (bis zum 15. September 2024) , sowie für Mehrfamilienhäuser ab 10 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude ab 1.000 m² (bis zum 30. September 2023) verpflichtend.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Der hydraulische Abgleich soll sicherstellen, dass das warme Wasser im Heizungssystem gleichmäßig verteilt wird. In Bezug auf die Energieeffizienz kann das einen Unterschied machen, da nicht abgeglichene Heizungen Wärme ungleichmäßig verteilen. Dadurch kann es vorkommen, dass einzelne Räume übermäßig beheizt werden, während andere nicht ausreichend warm werden. Das kann den Verbrauch erhöhen. Der hydraulische Abgleich basiert auf einer Heizlastberechnung der einzelnen Räume und ist vor allem in größeren Gebäuden mit Zentralheizung relevant. In der Praxis betrifft dies häufig Mehrfamilienhäuser und damit auch Vermieter:innen. Auch hier war eine Verpflichtung für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen.
Wer ist für die Energiesicherungsmaßnahmen zuständig und wer bezahlt den Heizungscheck?
Mit dem Heizungscheck und dem hydraulischen Abgleich können Kosten verbunden sein. Entwürfe sahen vor, dass Eigentümer:innen diese Kosten tragen, unter anderem mit dem Hinweis, dass es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handeln kann. Zudem wird argumentiert, dass sich Maßnahmen durch Einsparungen auswirken können. Ein endgültiger Beschluss zur Kostenverteilung war (Stand: 08⁄22) jedoch noch nicht abschließend dargestellt. Zur konkreten Durchführung wurden Gespräche mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima geführt.
Weitere Maßnahmen zur Energiesicherung
Das Energiesicherungspaket enthält ergänzend zum Heizungscheck und zum hydraulischen Abgleich weitere Punkte, die teils weniger Haushalte betreffen. So wurde unter anderem vorgesehen, dass private Pools nicht mehr mit Gas beheizt werden dürfen. Zudem wurde der Austausch bestimmter ungesteuerter Heizungspumpen wie Zirkulationspumpen thematisiert. Je nach Ausgangslage können solche Maßnahmen Einsparpotenziale haben.





