Förderprogramm in Essen: Wohnraum modernisieren

Mit­ten im Ruhr­ge­biet liegt die Stadt Essen mit mehr als einer hal­ben Mil­li­on Einwohner:innen. Zum Stadt­bild zäh­len zahl­rei­che geschichts­träch­ti­ge Alt­bau­ten. Zudem bie­tet Essen bedeu­ten­de Bau­wer­ke der Indus­trie­kul­tur. Hier­bei wird das städ­ti­sche Erschei­nungs­bild nicht nur von Bestands­bau­ten geprägt, son­dern zuneh­mend auch durch moder­ne Gebäude.

Für die Zukunft spie­len Umwelt- und Kli­ma­schutz eine wich­ti­ge Rol­le. Das Land Nord­rhein-West­fa­len stellt hier­für För­der­pro­gram­me bereit. Die­se kön­nen auch in Essen genutzt wer­den. Beson­ders Bestands­ge­bäu­de kön­nen im Rah­men ent­spre­chen­der Pro­gram­me moder­ni­siert oder saniert wer­den.

Altbausanierung mit Förderprogrammen umsetzen: Ziele in Essen

Der Fokus liegt zuneh­mend auf der Redu­zie­rung von CO₂-Emis­sio­nen im Gebäu­de­be­stand. Eigentümer:innen kön­nen ihre Immo­bi­li­en ener­ge­tisch ver­bes­sern und gleich­zei­tig lang­fris­tig Betriebs­kos­ten redu­zie­ren. För­der­pro­gram­me von Kom­mu­nen, Län­dern und Bund kön­nen hier­bei unter­stüt­zend ein­ge­setzt werden.

In Essen kommt ins­be­son­de­re die lan­des­wei­te För­de­rung über Pro­gram­me der NRW.BANK infra­ge. Die­se zie­len auf die Moder­ni­sie­rung bestehen­der Gebäu­de, die Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz sowie die Auf­wer­tung der Wohn­qua­li­tät ab. Die För­de­rung erfolgt je nach Pro­gramm­sta­tus in der Regel als zins­güns­ti­ges Dar­le­hen, ggf. ergänzt durch Zuschüsse.

Die Esse­ner För­der­mög­lich­kei­ten kön­nen häu­fig mit wei­te­ren Pro­gram­men kom­bi­niert wer­den. Ob und in wel­chem Umfang eine Kom­bi­na­ti­on mög­lich ist, hängt von den jewei­li­gen För­der­be­din­gun­gen und den geplan­ten Maß­nah­men ab.

Voraussetzungen: Wen fördern Programme?

Grund­sätz­lich kön­nen Eigentümer:innen För­der­mit­tel bean­tra­gen. Dazu zäh­len natür­li­che und juris­ti­sche Per­so­nen sowie ggf. Erb­bau­be­rech­tig­te. Vor­aus­set­zung ist in der Regel die Kre­dit­wür­dig­keit sowie die Ein­hal­tung der jewei­li­gen Programmanforderungen.

Pro­gram­me sehen häu­fig Min­dest­in­ves­ti­tio­nen vor. Maß­nah­men mit sehr gerin­gem Umfang sind je nach Richt­li­nie ggf. nicht förderfähig.

Förderberechtigung: Welche Gebäude kommen infrage?

Neben den Antragsteller:innen müs­sen auch die Gebäu­de bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. För­der­fä­hig sind in der Regel Bestands­ge­bäu­de, die seit eini­gen Jah­ren genutzt wer­den und Wohn­zwe­cken die­nen. Je nach Pro­gramm kön­nen zusätz­li­che Vor­ga­ben gel­ten, etwa zu Gebäu­de­grö­ße, Geschoss­zahl oder Nutzung.

Für grö­ße­re Gebäu­de oder spe­zi­el­le Quar­tiers­struk­tu­ren kön­nen geson­der­te För­der­be­din­gun­gen gelten.

Maßnahmen zum Modernisieren: Was kann unterstützt werden?

För­der­pro­gram­me bezie­hen sich typi­scher­wei­se auf Maß­nah­men, die die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ver­bes­sern oder die Wohn­qua­li­tät erhö­hen. Die Umset­zung erfolgt in der Regel durch Fachbetriebe.

Typi­sche för­der­fä­hi­ge Maß­nah­men kön­nen sein:

  • Erneue­rung von Fens­tern und Türen
  • Ver­bes­se­rung der Wärmedämmung
  • Moder­ni­sie­rung von Hei­zungs- und Warmwasseranlagen

Auch Maß­nah­men zur Kli­ma­an­pas­sung kön­nen berück­sich­tigt wer­den, etwa Dach- oder Fas­sa­den­be­grü­nun­gen sowie bau­li­che Schutz­maß­nah­men gegen extre­me Wetterereignisse.

Dar­über hin­aus kön­nen Pro­gram­me Vor­ha­ben unter­stüt­zen, die zusätz­li­chen Wohn­raum schaf­fen, bei­spiels­wei­se durch Dach­aus­bau oder Umnut­zung bestehen­der Flächen.

Förderhöhe: Art der Unterstützung

Die För­de­rung erfolgt je nach Pro­gramm als Dar­le­hen, Zuschuss oder Kom­bi­na­ti­on dar­aus. Die kon­kre­te Höhe rich­tet sich nach Umfang der Maß­nah­me, Gebäu­de­art und den jeweils gel­ten­den Richtlinien.

Teil­wei­se kön­nen Til­gungs­nach­läs­se vor­ge­se­hen sein. Zudem gel­ten häu­fig Vor­ga­ben zur Nut­zung, zur Miet­hö­he oder zu Bele­gungs­bin­dun­gen, ins­be­son­de­re bei ver­mie­te­tem Wohnraum.

In bestimm­ten Fäl­len kön­nen Ein­kom­mens­gren­zen rele­vant sein, etwa bei Pro­gram­men zur sozia­len Wohnraumförderung.

Fazit: Wohnraum in Essen modernisieren

Eigentümer:innen in Essen kön­nen Moder­ni­sie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men im Gebäu­de­be­stand durch ver­schie­de­ne För­der­pro­gram­me unter­stüt­zen las­sen. Ziel ist es, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu ver­bes­sern, Wohn­raum auf­zu­wer­ten und lang­fris­tig kli­ma­freund­li­che Gebäu­de zu schaffen.

Wel­che För­de­rung im Ein­zel­fall mög­lich ist, hängt vom Gebäu­de, den geplan­ten Maß­nah­men und den jeweils gel­ten­den Pro­gramm­be­din­gun­gen ab. Eine fach­li­che Bera­tung kann hel­fen, pas­sen­de För­der­op­tio­nen zu identifizieren.

  • Dieser Ratgeber vom 16. November 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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