
Umnutzungen! Aufgepasst bei der Dachsanierung
Umnutzungen, auch Nutzungsänderungen genannt, sind bei der Gemeinde bzw. Bauaufsicht anzuzeigen oder zu beantragen. Gerade bei anstehenden Dachsanierungen wundern sich Architekt:innen, Ingenieur:innen, Banken, Fördermittelgeber:innen und auch viele Jungeigentümer:innen, dass vorhandene Wohnflächen teils nicht als Wohnfläche genehmigt wurden.
Was ist eine Nutzungsänderung?
Bei jedem Bauantrag ist anzugeben, welche Nutzung für die vorhandene Bebauung vorgesehen ist. Die genutzten Flächen sollten in den eingereichten Bauzeichnungen ersichtlich sein. Die beantragte Nutzung wird anschließend mit dem geltenden Planungsrecht am jeweiligen Standort abgeglichen. Eine Umnutzung ist zu beantragen, wenn die in den Bauzeichnungen vorgesehene Nutzung nicht mit der zulässigen Nutzung übereinstimmt. Auch die Änderung einer bislang nicht genutzten Fläche in Wohnfläche ist als Umnutzung zu bewerten.
Photovoltaik/Solarthermie auf dem Dach: Ist das auch eine Umnutzung?
Eine Solaranlage auf dem Dach ist eine bauliche Veränderung, stellt jedoch in der Regel keine nutzungsrechtliche Änderung dar. Bei nachträglich installierten Anlagen ist daher üblicherweise keine Umnutzung zu beantragen. Die Maßnahme sollte vielmehr in der WEG bzw. unter den Eigentümer:innen abgestimmt werden. Technisch sollte eine Statiker:in insbesondere bei älteren Dächern die Unbedenklichkeit der Zusatzlast bescheinigen.
Fördermittel – gelten Nutzungsänderungen als Sanierung oder Neubau?
Eine häufige Frage betrifft mögliche Fördermittel. Die Umnutzung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche kann nach den Fördervorgaben je nach Konstellation als Neubau gelten, wenn aus einer zuvor unbeheizten Fläche eine neue, zusätzliche Wohneinheit entsteht. Das kann beispielsweise beim Dachausbau der Fall sein. Zur Wohneinheit zählen typischerweise ein Bad, eine Küche (oder Kochnische) und ein eigener Zugang. Handelt es sich dagegen um eine Wohnraumerweiterung, wird die Umnutzung häufig als Sanierung eingeordnet. Wird eine beheizte Nichtwohnfläche (z. B. ein ehemaliger Kiosk im Erdgeschoss) zu Wohnfläche umgenutzt, können je nach Förderprogramm ebenfalls Sanierungsförderungen möglich sein. Die Angaben beziehen sich auf gängige Förderlogiken; daneben existieren auf Bundes‑, Landes- und kommunaler Ebene weitere Programme. Unabhängig von der Umnutzung können einzelne Sanierungsmaßnahmen ebenfalls förderfähig sein.
Welche Expert:innen benötige ich bei einer Umnutzung?
Für die Anzeige bzw. Beantragung einer Umnutzung wird in der Regel mindestens eine planende Architekt:in benötigt. Ingenieur:innen für Tragwerksplanung, Wärmeschutz sowie ggf. Schall- und Brandschutz können je nach Projekt ebenfalls erforderlich sein. Der konkrete Bedarf richtet sich nach den Anforderungen, die an die Bauteile und die Nutzung gestellt werden. Die Anforderungen ergeben sich aus den Bauordnungen und den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen). Für die Nutzung bestimmter Förderprogramme kann zudem eine qualifizierte Energieberatung erforderlich sein. Häufig werden Förderungen für die Bestandsaufnahme vor Ort mit Förderprogrammen für die Sanierung kombiniert.
Abschließend kann es sinnvoll sein, Bauantragsstellung, Statik und Energieberatung gemeinsam bis zur Ausführungsplanung an ein erfahrenes Planungsbüro zu vergeben. So lassen sich wiederholte Ortstermine, Aufmaße und Abstimmungsprobleme zwischen Beteiligten reduzieren. Das verringert den Koordinationsaufwand und kann Zeit und Kosten sparen.





