
Fördermittel bei einzelnen Sanierungen am Eigenheim – der Ablauf in der Praxis
Durch gestiegene Baukosten und begrenzte Förderbudgets im Neubau werden Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand häufig stärker nachgefragt. Ökologisch gelten Sanierungen bereits seit einiger Zeit als sinnvoll. Durch staatliche Förderprogramme können Sanierungen zudem wirtschaftlich interessant für Eigentümer:innen sein. Neben Komplettsanierungen können auch Einzelmaßnahmen gefördert werden. Im Folgenden wird ein möglicher Ablauf dargestellt.
1. Sanierungsfahrplan als Bestandsaufnahme
Unabhängig davon, ob bereits konkrete Sanierungsmaßnahmen geplant sind, kann es sinnvoll sein, einen geförderten Sanierungsfahrplan (iSFP) als Bestandsaufnahme durchführen zu lassen. Der iSFP wird im Rahmen staatlicher Programme häufig anteilig gefördert. Zudem kann er bei Einzelmaßnahmen ggf. zusätzliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Die Kosten für die Bestandsaufnahme liegen häufig im überschaubaren Bereich. Die Bestandsaufnahme und Erstellung eines Sanierungsfahrplans kann daher eine sinnvolle Grundlage für weitere Schritte sein.
2. Die Planung
Zur Umsetzung geförderter Sanierungsmaßnahmen sind in der Regel Fachunternehmen einzubinden. Eigenleistungen werden häufig nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, Angebote qualifizierter Handwerksunternehmen zu erhalten, steigt mit einer strukturierten Vorbereitung. Werden parallel weitere bauliche Veränderungen geplant, kann es erforderlich sein, zusätzliche Genehmigungen einzuholen (z. B. beim Dachausbau). Die Planung wird typischerweise von Architekt:innen und Ingenieur:innen übernommen. Diese erstellen auch Leistungsverzeichnisse, auf deren Basis Angebote vergleichbar werden. Darin enthalten sind Leistungsbeschreibungen sowie Mengen und Massen, die eine nachvollziehbare Kalkulation ermöglichen.
3. Der Fördermittelantrag für Einzelmaßnahmen
Die Beantragung möglicher Fördermittel für Einzelmaßnahmen erfolgt häufig zunächst über zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen. Dabei wird rechnerisch geprüft, ob die geplanten Maßnahmen die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllen. In diesem Zusammenhang kann eine Projekt- oder Bestätigungsnummer erstellt und Eigentümer:innen zur Verfügung gestellt werden. Anschließend erfolgt die finale Antragstellung durch Eigentümer:innen im jeweiligen Förderportal (z. B. Kredit- oder Zuschussvariante).
5. Die Baubegleitung
Die Baubegleitung ist Bestandteil der Leistungen von Energieeffizienz-Expert:innen, wenn Fördermittel genutzt werden. Sie dient dazu, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die geplanten Anforderungen zu begleiten.
6. Die Fördermittelfreigabe für Einzelmaßnahmen der Sanierung
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erfolgt die Bestätigung durch Energieeffizienz-Expert:innen. Auf Basis der ursprünglichen Nachweise wird geprüft, ob die Maßnahmen entsprechend umgesetzt wurden. Anschließend kann — sofern die Voraussetzungen erfüllt sind — die Auszahlung möglicher Fördermittel erfolgen.





