Zuschuss Baubegleitung

KfW-Zuschuss zur Baubegleitung – ab Juli 2021 über die BEG

Die Bau­be­glei­tung kann für Bauherr:innen sehr wert­voll sein. Sie wur­de bis­lang im Rah­men des KfW-Pro­gramms 431 bezu­schusst. Seit Juli 2021 besteht die­ser Zuschuss in der bis­he­ri­gen Form nicht mehr. An sei­ne Stel­le ist die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) getre­ten, über die För­de­run­gen für Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung mög­lich sein können.

Was ist eine Baubegleitung?

Eine Bau­be­glei­tung dient als fach­kun­di­ge Bera­tung für Bauherr:innen. Ziel ist es, Sie als Auftraggeber:in mit Exper­ten­wis­sen zu unter­stüt­zen. Dabei geht es bei­spiels­wei­se um The­men wie Qua­li­täts­si­che­rung, Ver­mei­dung von Bau­schä­den sowie Energieeffizienz.

Eine Bau­be­glei­tung ist nicht nur Unter­stüt­zung, son­dern in bestimm­ten För­der­kon­stel­la­tio­nen auch erfor­der­lich. Das betrifft bei­spiels­wei­se Neu­bau­vor­ha­ben, Sanie­run­gen von Bestands­ge­bäu­den oder Pro­jek­te mit hohen Effizienzstandards.

Wer übernimmt die Baubegleitung?

Grund­sätz­lich gibt es ver­schie­de­ne Fach­ge­bie­te, die eine Bau­be­glei­tung über­neh­men kön­nen. Je nach Pro­jekt gehö­ren Architekt:innen eben­so dazu wie Ingenieur:innen ver­schie­de­ner Fach­rich­tun­gen. Vor­aus­set­zung für För­de­run­gen ist in der Regel, dass die Per­son in der Exper­ten­lis­te für För­der­pro­gram­me des Bun­des ein­ge­tra­gen ist. Inner­halb die­ser Lis­te kön­nen Bauherr:innen geeig­ne­te Fach­per­so­nen aus­wäh­len und Ange­bo­te vergleichen.

Zuschuss zur Baubegleitung im Rahmen der BEG

Frü­her ermög­lich­te das KfW-Pro­gramm 431 einen Zuschuss zur Bau­be­glei­tung in Kom­bi­na­ti­on mit wei­te­ren För­der­pro­gram­men. Mit der Ein­füh­rung der BEG wur­de die För­de­rung neu struk­tu­riert. Seit­dem kön­nen Zuschüs­se für Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung pro­jekt­ab­hän­gig über die BEG erfolgen.

Auch im Rah­men der BEG kön­nen Kos­ten für die Bau­be­glei­tung för­der­fä­hig sein. Die kon­kre­te För­der­hö­he hängt von Maß­nah­me, Gebäu­de­art und gül­ti­gen Richt­li­ni­en ab.

Grundprinzip der Förderung

Grund­sätz­lich bestehen zwei För­der­we­ge: eine För­de­rung im Rah­men eines Kre­dits mit Til­gungs­zu­schuss oder ein direk­ter Zuschuss. Häu­fig wird ein Anteil der Kos­ten über­nom­men, wobei För­der­gren­zen gel­ten können.

Beispielhafte Betrachtung

Wird ein Gebäu­de mit einem defi­nier­ten Effi­zi­enz­stan­dard errich­tet oder saniert, kön­nen Tei­le der Kos­ten für die Bau­be­glei­tung för­der­fä­hig sein. Bauherr:innen tra­gen in der Regel einen Eigen­an­teil, wäh­rend ein Teil der Kos­ten im Rah­men der För­de­rung berück­sich­tigt wer­den kann. Eine Bau­be­glei­tung ist zudem auch bei Ein­zel­maß­nah­men möglich.

Der Zuschuss zur Bau­be­glei­tung kann zusätz­lich zu ande­ren BEG-Leis­tun­gen berück­sich­tigt wer­den. Wich­tig ist, die Bau­be­glei­tung bereits bei der Antrag­stel­lung einzuplanen.

Vorteile der Baubegleitung für energieeffiziente Gebäude

Ein wesent­li­cher Vor­teil der Bau­be­glei­tung besteht dar­in, dass fach­kun­di­ge Per­so­nen die ange­streb­ten Effi­zi­enz­zie­le über­wa­chen. Zudem kön­nen Bauherr:innen damit Anfor­de­run­gen aus För­der­pro­gram­men erfül­len. Eine pro­fes­sio­nel­le Bau­be­glei­tung erhöht die Qua­li­tät der Umset­zung und kann hel­fen, Fol­ge­kos­ten durch Aus­füh­rungs­feh­ler zu vermeiden.

Wer kann eine Förderung für Baubegleitung erhalten?

Vor­aus­set­zung ist in der Regel, dass ein Gebäu­de ener­ge­tisch ver­bes­sert wird oder ein defi­nier­ter Effi­zi­enz­stan­dard erreicht wer­den soll. Auch bei Ein­zel­maß­nah­men kann eine För­de­rung mög­lich sein, sofern die Maß­nah­men die Ener­gie­ef­fi­zi­enz erhöhen.

Zusätzliche Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung

Ergän­zend zur Bau­be­glei­tung kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung för­der­fä­hig sein. Dies ist rele­vant, wenn ein Pro­jekt eine Nach­hal­tig­keits-Klas­se errei­chen soll.

  • Dieser Ratgeber vom 9. September 2021 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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