Hausskizze mit Münzeinwurf im Schornstein

Sanierungsfahrplan als Maßnahme im Klimaschutzprogramm 2030

Der Schutz vor den Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels ist mitt­ler­wei­le zu einem der Kern­zie­le der glo­ba­len Poli­tik gewor­den. Der Aus­stoß von Koh­len­di­oxid (CO2) ist dabei für die deut­sche Bun­des­re­gie­rung ein wesent­li­cher Fak­tor. Wie lässt sich das Kli­ma auf der Erde ret­ten? Wel­che Maß­nah­men sind ziel­füh­rend? Damit befasst sich das soge­nann­te Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030. Die­ses kon­kre­ti­siert den bun­des­wei­ten Kli­ma­schutz­plan 2050.

Das Kli­ma­schutz­pro­gramm der Gro­ßen Koali­ti­on birgt viel Zünd­stoff – manch einem gehen die Vor­ha­ben und Zie­le nicht weit genug. Den­noch ist klar, dass der Plan zum Kli­ma­schutz ein fun­dier­ter Weg­wei­ser für die Zukunft des Lan­des und dem welt­wei­ten Kli­ma­sta­tus ist. Einen wich­ti­gen Aspekt stellt neben dem Ver­kehr, den fos­si­len Brenn­stof­fen sowie der Infra­struk­tur auch der Gebäu­de­sek­tor dar. 

CO2 vermeiden: Welche Rolle spielen Gebäude im Klimaschutzprogramm? 

Im Gebäu­de­sek­tor liegt ein beson­ders star­kes Poten­zi­al, um CO2 zu ver­mei­den. Dem­nach sorgt der Bereich der Gebäu­de für ins­ge­samt 14 % aller direk­ten CO2-Emis­sio­nen in Deutschland. 

Der indi­rek­te Aus­stoß von Koh­len­di­oxid betrifft zusätz­lich den ener­ge­ti­schen Bereich der Gebäu­de. Die Ener­gie­ver­sor­gung in Gebäu­den sorgt dann sogar für rund 14 der CO2-Emis­sio­nen. Hier­bei ist der indus­tri­el­le Bereich noch nicht inbe­grif­fen. Die­ser ist eben­falls in indi­rek­ter Form für den CO2-Aus­stoß im Gebäu­de­be­reich ver­ant­wort­lich. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re die Berei­che der Anlagen­tech­nik sowie die zur Her­stel­lung von Bau­stof­fen und Bauteilen. 

THG-Emissionen unter der Lupe: die Ergebnisse der Regierung

Die Bun­des­re­gie­rung fasst die bis­he­ri­gen Fort­schrit­te in der Spar­te der THG-Emis­sio­nen wie folgt zusam­men: Dem­nach sind die Koh­len­di­oxid-Äqui­va­len­te seit dem Jahr 1990 bis 2018 um knapp 44 % gesun­ken. Das ent­spricht dem Abfall von 210 Mil­lio­nen Ton­nen CO2-Äqui­va­len­ten bis 117 Mil­lio­nen Ton­nen CO2-Äqui­va­len­ten. Was zählt als »CO2-Äqui­va­lent«?

Koh­len­di­oxid-Äqui­va­len­te (»CO2e«) gehö­ren eben­so wie CO2 zu den Treib­haus­ga­sen. Jedes die­ser Gase ver­bleibt unter­schied­lich lan­ge in der Atmo­sphä­re der Erde und beein­flusst die Erd­er­wär­mung ver­schie­den stark. Methan und Lach­gas gel­ten zum Bei­spiel als sol­che Treib­haus­ga­se. Sie ent­ste­hen vor­wie­gend in der Land­wirt­schaft (z. B. Stick­stoff­dün­ger, Tierhaltung …). 

Im Unter­schied zum Koh­len­di­oxid beein­flusst Methan das Kli­ma rund 28 mal stär­ker – jedoch ver­weilt die­ses Gas für kür­ze­re Dau­er in der Atmo­sphä­re. Lach­gas bei­spiels­wei­se wirkt 300 mal stär­ker als CO2 auf das Erd­kli­ma. Die­se Emis­si­ons­äqui­va­len­te las­sen sich umrech­nen, sodass ihre poten­zi­el­len Aus­wir­kun­gen ermit­telt wer­den können. 

Was schluss­fol­gert die Bun­des­re­gie­rung aus den wis­sen­schaft­li­chen Ergeb­nis­sen? Eine soge­nann­te Sen­si­ti­vi­täts­be­rech­nung zeigt, dass von 2019 bis 2030 schon bestehen­de Maß­nah­men die CO2-Äqui­va­len­te auf unge­fähr 90 Mil­lio­nen Ton­nen redu­zie­ren könnten. 

Bereits bestehende Maßnahmen zum Klimaschutz im Gebäudesektor

Die deut­sche Regie­rung hat bereits meh­re­re Maß­nah­men in die Wege gelei­tet, um die Kli­ma­schutz­zie­le für die Zukunft mög­lichst zu errei­chen. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die Gebäu­de­för­de­rung. Was ist damit gemeint? Dar­un­ter fal­len die fol­gen­den Maßnahmen: 

  • Anreiz­pro­gramm zu mehr Ener­gie­ef­fi­zi­enz (»APEE«)
  • CO2-Gebäu­de­sa­nie­rungs­pro­gramm
  • För­der­pro­gramm zur Heizungsoptimierung
  • Markt­an­reiz­pro­gramm (»MAP«)

Zusätz­lich sind wett­be­werb­li­che Aus­schrei­bun­gen (»Step Up!«) und das Modell­vor­ha­ben »Wär­me­netz­sys­te­me 4.0« Tei­le der Pla­nung. Wei­te­re Geset­ze sor­gen dafür, dass beim Haus­bau mehr Kli­ma­schutz rele­vant ist. Dazu gehört vor allem das Ener­gie­ein­spa­rungs­ge­setz (»EnEG«), das durch die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (»EnEV«) ergänzt wird. Aber auch das »Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Wär­me­ge­setz« (»EEWär­meG«) spielt bei den Maß­nah­men zum Kli­ma­schutz eine Rolle.

Die Bun­des­re­gie­rung lei­te­te ein natio­na­les »Effi­zi­enz­la­bel für Hei­zun­gen« in die Wege, sodass beim Sanie­ren und Neu­bau­en der Fokus stär­ker auf ener­gie­ef­fi­zi­en­te Heiz­sys­te­me gerich­tet wird. Die Umset­zung der »Öko­de­sign-RL« und »Ener­gie­ver­brauchs­kenn­zeich­nungs-RL« trägt im Bereich der ener­gie­ver­brauchs­re­le­van­ten Pro­dukt­grup­pen außer­dem zum Errei­chen der Kli­ma­schutz­zie­le bei. 

Neben all den Geset­zen, Richt­li­ni­en und Vor­ga­ben steht eben­falls die INFORMATION von Eigen­tü­mern im Fokus. Die Ener­gie­be­ra­tung ist ein wich­ti­ger Kern­punkt für Wohn­ge­bäu­de, Nicht­wohn­ge­bäu­de von Kom­mu­nen und Nicht­wohn­ge­bäu­den von gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen. Ins­be­son­de­re die Vor-Ort-Bera­tung für Wohn­ge­bäu­de beinhal­tet durch einen zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie­be­ra­ter mit dem indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) als stan­dar­dier­ten Beratungsbericht. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan als Maßnahme zum Sparen von CO2

Der Sanie­rungs­fahr­plan ist für Eigen­tü­mer von Wohn­ge­bäu­den bereits seit eini­gen Jah­ren ein essen­zi­el­les Infor­ma­ti­ons­in­stru­ment, um Gebäu­de ener­gie­ef­fi­zi­ent und nach­hal­tig zu moder­ni­sie­ren. Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) för­dert den Sanie­rungs­fahr­plan des­halb in erheb­li­chen Maße.

Eine Ener­gie­be­ra­tung inkl. Sanie­rungs­fahr­plan ist ein wesent­li­cher Aspekt, der zum Kli­ma­schutz und der Ver­mei­dung von Koh­len­di­oxid­emis­sio­nen bei­trägt. Die Bera­tung hilft dabei, Erneu­er­ba­ren Ener­gien und Dämm­maß­nah­men ver­stärkt in Pro­zes­sen der Pla­nung und Ent­schei­dung zu berück­sich­ti­gen und den indi­vi­du­ell güns­tigs­ten Zeit­punkt einer Sanie­rung abzu­schät­zen. Gebäu­de­ei­gen­tü­mer kön­nen durch den Sanie­rungs­fahr­plan den Mehr­wert ener­ge­ti­scher Maß­nah­men zur Moder­ni­sie­rung viel bes­ser ermes­sen und dabei ins Ver­hält­nis zu den not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen setzen.

Die konkreten Vorstellungen zum individuellen SFP im Klimaschutzprogramm 2030

Im Rah­men des Kli­ma­schutz­pro­gram­mes 2030 der Regie­rung kann solch ein Sanie­rungs­fahr­plan künf­tig unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen und bei bestimm­ten Anläs­sen, wie einem Eigen­tü­mer­wech­sel, zur Pflicht wer­den. Die bereits vor­han­de­nen Pro­gram­me zur För­de­rung sol­len dabei aus­ge­baut und zur Kos­ten­de­ckung die­nen. Ande­re Maß­nah­men ver­stär­ken zusätz­lich die ener­ge­ti­sche Bera­tung. Zusam­men­ge­fass­te Maß­nah­men sind die Folgenden:

  • Zuschuss für die »Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de« soll sich erhöhen
  • Emp­feh­lun­gen zur Moder­ni­sie­rung mit­tels Ener­gie­aus­wei­se (sog. Bedarfs­aus­wei­se) durch geför­der­te Ener­gie­be­ra­tun­gen nutzen
  • Qua­li­fi­zier­te Schorn­stein­fe­ger füh­ren Immis­si­ons­mes­sun­gen durch und knüp­fen die Ener­gie­be­ra­tung anschlie­ßend dar­an an
  • Zusätz­lich sind Anläs­se für qua­li­fi­zier­te Bera­tun­gen zu nut­zen (z. B. beim Eigen­tü­mer­wech­sel, Tausch der Hei­zung oder Nut­zen der gekop­pel­ten Effek­te zum Ein­bruch­schutz oder bar­rie­re­frei­en Umbau)
  • Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne zur Ener­gie­be­ra­tung wie »Deutsch­land macht’s effizient«

Fazit – Konkrete Pläne im Klimaschutzprogramm 2030

Der Kli­ma­schutz gewinnt an Bedeu­tung inner­halb der Regie­run­gen. In Deutsch­land hat die Bun­des­re­gie­rung daher meh­re­re Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von CO2-Emis­sio­nen auf den Weg gebracht. 

Auch der Sanie­rungs­fahr­plan im Rah­men von Ener­gie­be­ra­tun­gen gehört dazu. Eben­so ist die Kam­pa­gne »Deutsch­land macht’s effi­zi­ent« für mehr Infor­ma­ti­on ange­lau­fen. Bei­de Kon­zep­te hel­fen dabei, Eigen­tü­mer von Häu­sern auf die Ener­gie­ef­fi­zi­enz in Gebäu­den hinzuweisen. 

Durch das detail­lier­te Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030 arbei­tet die Gro­ße Koali­ti­on an einem gerin­ge­ren Aus­stoß von Treib­haus­ga­sen – beson­ders im Gebäu­de­sek­tor. Denn der Bereich der Sanie­run­gen ist eine bedeut­sa­me Säu­le beim Koh­len­di­oxid-Aus­stoß und des­sen Reduktion.

  • Dieser Ratgeber vom 12. September 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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