
KfW 261 – Wohngebäude-Kredit für energieeffizientes Bauen
Mit dem KfW-Programm 261 können Bauherr:innen ggf. zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn ein energieeffizientes Gebäude errichtet, erworben oder ein Bestandsgebäude entsprechend saniert wird. Wie die Förderung ausgestaltet ist, hängt von verschiedenen Faktoren und den jeweils gültigen Richtlinien ab.
Was beinhaltet das Programm KfW 261?
Das KfW-Programm 261 umfasst verschiedene Leistungen. In der Regel handelt es sich um einen Förderkredit mit ggf. vergünstigten Konditionen. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss vorgesehen sein. Dabei gilt: Je höher der erreichte Effizienzgebäude-Standard, desto höher kann der Zuschuss ausfallen. Darüber hinaus können im Programm auch Baubegleitung, Fachplanung und Nachhaltigkeitszertifizierungen förderfähig sein, sofern diese erforderlich sind.
Wer kann KfW 261 beantragen?
Das Programm richtet sich an Personen, die bauen, sanieren oder kaufen möchten. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Gebäude einen festgelegten Effizienzgebäude-Standard erreicht. Bei Sanierungen kann zusätzlich erforderlich sein, dass das Gebäude ein bestimmtes Mindestalter aufweist.
Es existieren unterschiedliche Effizienzgebäude-Stufen, beispielsweise Varianten mit besonders niedrigen Energiebedarfen oder zusätzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen.
Übersicht: Wer kann das Förderprogramm nutzen?
Das Programm richtet sich an Personen, die …
- … Wohngebäude errichten.
- … Wohngebäude umfassend sanieren.
- … einen Neubau erwerben, der einen entsprechenden Effizienzstandard erfüllt.
- … eine sanierte Wohnimmobilie erwerben.
Sonderfall Einzelmaßnahmen
Wer die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert, kann je nach Konstellation auch Maßnahmen fördern lassen. Dazu können beispielsweise gehören:
- Erneuerung oder Verbesserung von Fenstern
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Wie kann die Förderung bei KfW 261 ausgestaltet sein?
Die konkrete Förderhöhe hängt vom Vorhaben, der Gebäudeart sowie den gültigen Richtlinien ab. Grundsätzlich kann je Wohneinheit ein Förderkredit vorgesehen sein. Auch bei Einzelmaßnahmen können entsprechende Kreditvolumina möglich sein. Die Höhe eines möglichen Tilgungszuschusses richtet sich in der Regel nach dem erreichten Effizienzstandard.
Weitere Konditionen ergeben sich aus der gewählten Kreditvariante, etwa hinsichtlich Laufzeit, tilgungsfreier Anlaufzeit oder Zinsbindung. Die konkreten Konditionen können sich im Zeitverlauf ändern und sollten projektbezogen geprüft werden.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Für die Antragstellung sind bestimmte Schritte einzuhalten. In der Regel erfolgt zunächst die Beauftragung einer qualifizierten Expert:in für energieeffizientes Bauen. Anschließend wird über einen Finanzierungspartner der Förderantrag gestellt. Nach Vertragsabschluss kann die Umsetzung beginnen oder der Erwerb erfolgen. Nach Abschluss wird die Durchführung nachgewiesen und ein ggf. vorgesehener Tilgungszuschuss berücksichtigt.
Die richtige Reihenfolge ist wesentlich. Nachträglich eingereichte Anträge werden in der Regel nicht berücksichtigt. Zudem ist eine Verwendung für Umschuldungen üblicherweise ausgeschlossen.





