kfw 261

KfW 261 – Wohngebäude-Kredit für energieeffizientes Bauen

Mit dem KfW-Pro­gramm 261 kön­nen Bauherr:innen ggf. zins­ver­güns­tig­te Kre­di­te mit Til­gungs­zu­schuss erhal­ten, wenn ein ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Gebäu­de errich­tet, erwor­ben oder ein Bestands­ge­bäu­de ent­spre­chend saniert wird. Wie die För­de­rung aus­ge­stal­tet ist, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren und den jeweils gül­ti­gen Richt­li­ni­en ab.

Was beinhaltet das Programm KfW 261?

Das KfW-Pro­gramm 261 umfasst ver­schie­de­ne Leis­tun­gen. In der Regel han­delt es sich um einen För­der­kre­dit mit ggf. ver­güns­tig­ten Kon­di­tio­nen. Zusätz­lich kann ein Til­gungs­zu­schuss vor­ge­se­hen sein. Dabei gilt: Je höher der erreich­te Effi­zi­enz­ge­bäu­de-Stan­dard, des­to höher kann der Zuschuss aus­fal­len. Dar­über hin­aus kön­nen im Pro­gramm auch Bau­be­glei­tung, Fach­pla­nung und Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­run­gen för­der­fä­hig sein, sofern die­se erfor­der­lich sind.

Wer kann KfW 261 beantragen?

Das Pro­gramm rich­tet sich an Per­so­nen, die bau­en, sanie­ren oder kau­fen möch­ten. Vor­aus­set­zung ist in der Regel, dass das Gebäu­de einen fest­ge­leg­ten Effi­zi­enz­ge­bäu­de-Stan­dard erreicht. Bei Sanie­run­gen kann zusätz­lich erfor­der­lich sein, dass das Gebäu­de ein bestimm­tes Min­dest­al­ter aufweist.

Es exis­tie­ren unter­schied­li­che Effi­zi­enz­ge­bäu­de-Stu­fen, bei­spiels­wei­se Vari­an­ten mit beson­ders nied­ri­gen Ener­gie­be­dar­fen oder zusätz­li­chen Nachhaltigkeitsanforderungen.

Übersicht: Wer kann das Förderprogramm nutzen?

Das Pro­gramm rich­tet sich an Per­so­nen, die …

  • … Wohn­ge­bäu­de errichten.
  • … Wohn­ge­bäu­de umfas­send sanieren.
  • … einen Neu­bau erwer­ben, der einen ent­spre­chen­den Effi­zi­enz­stan­dard erfüllt.
  • … eine sanier­te Wohn­im­mo­bi­lie erwerben.

Sonderfall Einzelmaßnahmen

Wer die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des ver­bes­sert, kann je nach Kon­stel­la­ti­on auch Maß­nah­men för­dern las­sen. Dazu kön­nen bei­spiels­wei­se gehören:

  • Erneue­rung oder Ver­bes­se­rung von Fenstern
  • Ein­bau einer Lüftungsanlage
  • Erneue­rung oder Opti­mie­rung der Heizungsanlage

Wie kann die Förderung bei KfW 261 ausgestaltet sein?

Die kon­kre­te För­der­hö­he hängt vom Vor­ha­ben, der Gebäu­de­art sowie den gül­ti­gen Richt­li­ni­en ab. Grund­sätz­lich kann je Wohn­ein­heit ein För­der­kre­dit vor­ge­se­hen sein. Auch bei Ein­zel­maß­nah­men kön­nen ent­spre­chen­de Kre­dit­vo­lu­mi­na mög­lich sein. Die Höhe eines mög­li­chen Til­gungs­zu­schus­ses rich­tet sich in der Regel nach dem erreich­ten Effizienzstandard.

Wei­te­re Kon­di­tio­nen erge­ben sich aus der gewähl­ten Kre­dit­va­ri­an­te, etwa hin­sicht­lich Lauf­zeit, til­gungs­frei­er Anlauf­zeit oder Zins­bin­dung. Die kon­kre­ten Kon­di­tio­nen kön­nen sich im Zeit­ver­lauf ändern und soll­ten pro­jekt­be­zo­gen geprüft werden.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Für die Antrag­stel­lung sind bestimm­te Schrit­te ein­zu­hal­ten. In der Regel erfolgt zunächst die Beauf­tra­gung einer qua­li­fi­zier­ten Expert:in für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en. Anschlie­ßend wird über einen Finan­zie­rungs­part­ner der För­der­an­trag gestellt. Nach Ver­trags­ab­schluss kann die Umset­zung begin­nen oder der Erwerb erfol­gen. Nach Abschluss wird die Durch­füh­rung nach­ge­wie­sen und ein ggf. vor­ge­se­he­ner Til­gungs­zu­schuss berücksichtigt.

Die rich­ti­ge Rei­hen­fol­ge ist wesent­lich. Nach­träg­lich ein­ge­reich­te Anträ­ge wer­den in der Regel nicht berück­sich­tigt. Zudem ist eine Ver­wen­dung für Umschul­dun­gen übli­cher­wei­se ausgeschlossen.

  • Dieser Ratgeber vom 30. September 2021 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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