
KfW 153: Das Wichtigste über den Zuschuss beim Neubau
Mit verschiedensten Förderprogrammen will die Bundesregierung die gesetzten energiepolitischen Ziele erreichen. Eines dieser Förderprogramme ist der KfW-Kredit 153. Die KfW stellt dabei Bauherr:innen zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Neubauten nach KfW-Standard zur Verfügung. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Dies gilt für neu errichtete Gebäude, die selbst genutzt oder vermietet werden. Dazu gehören ebenso Eigentumswohnungen. Wenn man als erste:r ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, kann ebenfalls eine Förderung möglich sein.
KfW-Standards 55, 40 und 40+ können durch die Kombination von beispielsweise einer energieeffizienten Dämmung und der Installation einer effizienten Heizungsanlage oder Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreicht werden. Je besser der Standard des Hauses, desto höher kann die Förderung ggf. ausfallen.
Wer und was wird gefördert bei der KfW 153?
Folgende Personengruppen können grundsätzlich den Zuschuss »Bauen nach KfW 153« beantragen:
- Privatpersonen
- Wohnungsgenossenschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauträger:innen
- Wohnungsunternehmen
- Betreiber:innen oder Eigentümer:innen von Wohnheimen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Contracting-Geber:innen
Zudem ist es wichtig zu wissen, welche Gebäude überhaupt förderungsfähig sind:
- Wohngebäude, die neu errichtet oder als Erstkäufer:in erworben werden. Die Flächen müssen wohnwirtschaftlich genutzt werden. Diese Gebäude müssen den Mindestanforderungen für ein KfW-Effizienzhaus entsprechen. Bestimmte Heizungsanlagen können von der Förderung ausgeschlossen sein.
- Gefördert werden Gebäude nach den jeweils geltenden energieeinsparrechtlichen Vorgaben, die überwiegend als Wohnung genutzt werden. Dazu gehören auch Wohn‑, Alten- und Pflegeheime. Boardinghäuser mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäuser und ‑wohnungen sowie Wochenendhäuser gehören in der Regel nicht zum Förderprogramm.
- Eine Förderung kann ebenso bei einem Anbau oder beispielsweise bei dem Ausbau eines Dachgeschosses sowie bei dem Umbau einer Scheune zum Wohnraum möglich sein. Wichtig ist hierbei, dass die Räume vorher nicht beheizt wurden und eine neue Wohneinheit entsteht.
- Für eine neue Wohneinheit braucht man Zimmer, eine Küche oder Kochnische sowie ein Bad und ein WC. Zudem muss diese Wohneinheit einen eigenen abschließbaren Zugang haben.
Energieeffizienz-Experte ist Voraussetzung
Grundvoraussetzung für die Beantragung des Kredits »Bauen nach KfW 153« ist die Beauftragung einer Energieeffizienz-Expert:in. Diese bereitet neben der energetischen Fachplanung auch die Unterlagen für die Beantragung des Kredits vor. Später begleitet sie die Bauphase und prüft auf Energieeffizienz. Hierfür ist komplexes Wissen und eine Eintragung als Energieeffizienz-Expert:in des Bundes erforderlich.
Für die Beauftragung einer solchen Expert:in kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Förderung für die Baubegleitung gewährt werden.
KfW 153: Kredit, Laufzeit, Zinsen und Tilgung
Bevor man mit dem Bauen beginnt oder ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung kauft, setzt man sich mit einem Finanzierungspartner (Hausbank) in Verbindung. Die Beantragung des Kredits nach KfW 153 erledigt die gewählte Hausbank (z. B. Bank, Sparkasse, Versicherung, Bausparkasse oder Finanzvermittler:in). Die Hausbank benötigt die sogenannte »Bestätigung zum Antrag (BzA)« und reicht diese bei der KfW ein. Die BzA erhält man von der beauftragten Energieeffizienz-Expert:in. Ein direkter Kontakt zur KfW ist in der Regel nicht vorgesehen.
Für die Auszahlung des Kredits gibt es einige Punkte zu beachten:
- Ausgezahlt wird grundsätzlich zu 100 %, als gesamte Summe oder in Teilbeträgen.
- Nach Bewilligung des Kredits besteht ein bestimmter Zeitraum, um die Mittel abzurufen. Dieser Zeitrahmen kann unter Umständen verlängert werden.
- Sollte nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums noch nicht der gesamte Kredit abgerufen sein, können Bereitstellungszinsen auf den noch nicht angeforderten Betrag anfallen.
- Für die abgerufenen Beträge gilt ebenfalls eine Zweckbindungsfrist. Das Geld muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums entsprechend verwendet werden.
Der maximale Kreditbetrag richtet sich pro Wohneinheit nach den jeweils geltenden Förderbedingungen. Damit können die gesamten oder nur ein Teil der Baukosten finanziert werden. Die Kosten für das Grundstück werden in der Regel nicht mitfinanziert. Die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten wird als Bemessungsgrundlage verwendet. Wenn man als Erstkäufer:in neu errichtete Eigentumswohnungen oder Wohngebäude erwirbt, gilt die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten, die im Kaufvertrag vermerkt sind.
Für ein KfW-Effizienzhaus kann ein Tilgungszuschuss beantragt werden. Je höher der KfW-Effizienz-Standard ist, desto höher kann der Tilgungszuschuss gemäß den jeweils gültigen Förderbedingungen ausfallen.
Verschiedene Arten von Darlehen bei der KfW 153
Man hat die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen oder einem endfälligen Darlehen.
Bei einem Annuitätendarlehen kann zu Beginn eine tilgungsfreie Anlaufzeit vorgesehen sein. Sie variiert je nach Laufzeit des Darlehens. Nach dieser tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen die Darlehensnehmer:innen einen monatlichen gleichbleibenden Betrag, die Annuität. Sie besteht aus Tilgung und Zinsen. Für bestimmte Laufzeiten kann eine Zinsbindung gelten. Anschließend unterbreitet die Hausbank ein Angebot zur Weiterfinanzierung.
Während der gesamten Laufzeit zahlt man beim endfälligen Darlehen in der Regel nur die Zinsen. Der komplette Kreditbetrag wird dann am Ende in einer Summe zurückgezahlt.
Wenn ein KfW-Kredit in Anspruch genommen wird, gelten die banküblichen Sicherheiten. Die Details wie Form und Umfang müssen mit der Hausbank vereinbart werden.
Nachdem das Bauvorhaben fertiggestellt ist oder spätestens innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der vollen Auszahlung des Kredits, muss Folgendes bestätigt werden:
- Die gewählte Energieeffizienz-Expert:in prüft das Wohngebäude und bestätigt, dass das Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreicht wurde. Sollte alles korrekt sein, wird die »Bestätigung nach Durchführung« ausgestellt.
- Anschließend bestätigen die Kreditnehmer:innen die Durchführung des Vorhabens ebenfalls auf dem entsprechenden Formular.
- Zuletzt bestätigt das Finanzierungsinstitut, dass die angeforderten Mittel fristgerecht am Wohngebäude eingesetzt wurden und übermittelt die Unterlagen an die KfW.
Alle Zahlungen müssen überwiesen werden und die Rechnungen sowie die Kontoauszüge sind aufzubewahren. Eine Einsichtnahme in die Belege kann die KfW jederzeit veranlassen, ebenso wie eine Vor-Ort-Kontrolle.





