
Effizienzhaus bauen, Förderung erhalten: Das ist die BEG
Die BEG ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – ein Förderangebot des Bundes. Dahinter verbirgt sich eine staatliche Unterstützung für Neubauten als Effizienzhaus, deren Ausgestaltung sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen richtet.
Ziele und Möglichkeiten der BEG beim Bau eines Effizienzhauses
Effizienzhäuser weisen in der Regel einen geringeren Energiebedarf auf als konventionelle Gebäude. Dies wird insbesondere durch die Kombination aus Wärmedämmung, effizienter Gebäudetechnik und dem Einsatz erneuerbarer Energien erreicht. Dadurch können Energieverbräuche reduziert und Umweltwirkungen verringert werden. Um Bauherrschaften beim Bau klimafreundlicher Gebäude zu unterstützen, wurden entsprechende Förderprogramme eingeführt.
Das Förderangebot richtet sich an Bauherr:innen, die einen Neubau planen. Eine Förderung kann bereits für Fachplanung und Beratung durch qualifizierte Expert:innen vorgesehen sein. Die Finanzierung des Gebäudes kann − je nach Programm − über einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss oder über einen direkten Zuschuss erfolgen. Beide Varianten können je nach individueller Situation geeignet sein.
Kredit oder Zuschuss? Effizienzhaus bauen und fördern lassen
Vor der Entscheidung für eine Fördervariante empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. Grundsätzlich kann zwischen Kredit- und Zuschussvariante gewählt werden. Ein späterer Wechsel der Förderart ist häufig nicht vorgesehen.
Förderkredit für Effizienzhaus-Neubauten
Ein Förderkredit kann über die zuständige Förderbank beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können vergünstigte Finanzierungskonditionen vorgesehen sein. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden, der die Rückzahlung reduziert. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard und den jeweils gültigen Programmbedingungen ab.
Zuschuss für Effizienzhaus-Neubauten
Alternativ kann ein direkter Zuschuss möglich sein. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Förderbedingungen und orientiert sich insbesondere am energetischen Standard des Gebäudes. Diese Variante kann sich anbieten, wenn kein zusätzlicher Förderkredit genutzt werden soll.
Welche Neubauten können gefördert werden?
Förderfähig können Neubauten sein, die definierte energetische Anforderungen erfüllen. Maßgeblich ist der Energiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Zur Prüfung der Anforderungen ist in der Regel die Einbindung einer qualifizierten Fachperson für energieeffizientes Bauen vorgesehen.
Förderung beantragen: typische Schritte
Erstens erfolgt eine Beratung durch eine qualifizierte Energieeffizienz-Expert:in. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch hierfür eine Förderung vorgesehen sein.
Zweitens wird der Förderantrag über das zuständige Förderportal gestellt. Dieser Schritt sollte grundsätzlich vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags erfolgen.
Drittens kann eine Identitätsprüfung vorgesehen sein.
Viertens kann nach Abschluss der Baumaßnahme die Auszahlung beantragt werden. Hierfür wird in der Regel eine Bestätigung der Durchführung gemeinsam mit der fachlichen Begleitung erstellt.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen kann eine Förderung für Neubauten im Rahmen entsprechender Programme gewährt werden.




