Effizienzhaus bauen, Förderung erhalten: Das ist die BEG

Die BEG ist die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de – ein För­der­an­ge­bot des Bun­des. Dahin­ter ver­birgt sich eine staat­li­che Unter­stüt­zung für Neu­bau­ten als Effi­zi­enz­haus, deren Aus­ge­stal­tung sich nach den jeweils gül­ti­gen För­der­be­din­gun­gen richtet.

Ziele und Möglichkeiten der BEG beim Bau eines Effizienzhauses

Effi­zi­enz­häu­ser wei­sen in der Regel einen gerin­ge­ren Ener­gie­be­darf auf als kon­ven­tio­nel­le Gebäu­de. Dies wird ins­be­son­de­re durch die Kom­bi­na­ti­on aus Wär­me­däm­mung, effi­zi­en­ter Gebäu­de­tech­nik und dem Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gien erreicht. Dadurch kön­nen Ener­gie­ver­bräu­che redu­ziert und Umwelt­wir­kun­gen ver­rin­gert wer­den. Um Bau­herr­schaf­ten beim Bau kli­ma­freund­li­cher Gebäu­de zu unter­stüt­zen, wur­den ent­spre­chen­de För­der­pro­gram­me eingeführt.

Das För­der­an­ge­bot rich­tet sich an Bauherr:innen, die einen Neu­bau pla­nen. Eine För­de­rung kann bereits für Fach­pla­nung und Bera­tung durch qua­li­fi­zier­te Expert:innen vor­ge­se­hen sein. Die Finan­zie­rung des Gebäu­des kann − je nach Pro­gramm − über einen För­der­kre­dit mit Til­gungs­zu­schuss oder über einen direk­ten Zuschuss erfol­gen. Bei­de Vari­an­ten kön­nen je nach indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on geeig­net sein.

Kredit oder Zuschuss? Effizienzhaus bauen und fördern lassen

Vor der Ent­schei­dung für eine För­der­va­ri­an­te emp­fiehlt sich eine indi­vi­du­el­le Prü­fung. Grund­sätz­lich kann zwi­schen Kre­dit- und Zuschuss­va­ri­an­te gewählt wer­den. Ein spä­te­rer Wech­sel der För­der­art ist häu­fig nicht vorgesehen.

Förderkredit für Effizienzhaus-Neubauten

Ein För­der­kre­dit kann über die zustän­di­ge För­der­bank bean­tragt wer­den. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen ver­güns­tig­te Finan­zie­rungs­kon­di­tio­nen vor­ge­se­hen sein. Zusätz­lich kann ein Til­gungs­zu­schuss gewährt wer­den, der die Rück­zah­lung redu­ziert. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung hängt vom erreich­ten Effi­zi­enz­haus-Stan­dard und den jeweils gül­ti­gen Pro­gramm­be­din­gun­gen ab.

Zuschuss für Effizienzhaus-Neubauten

Alter­na­tiv kann ein direk­ter Zuschuss mög­lich sein. Die Aus­zah­lung erfolgt nach Maß­ga­be der gel­ten­den För­der­be­din­gun­gen und ori­en­tiert sich ins­be­son­de­re am ener­ge­ti­schen Stan­dard des Gebäu­des. Die­se Vari­an­te kann sich anbie­ten, wenn kein zusätz­li­cher För­der­kre­dit genutzt wer­den soll.

Gut zu wis­sen: För­der­pro­gram­me kön­nen auch für die Sanie­rung bestehen­der Gebäu­de sowie beim Kauf eines för­der­fä­hi­gen Objekts rele­vant sein.

Welche Neubauten können gefördert werden?

För­der­fä­hig kön­nen Neu­bau­ten sein, die defi­nier­te ener­ge­ti­sche Anfor­de­run­gen erfül­len. Maß­geb­lich ist der Ener­gie­be­darf im Ver­gleich zu einem Refe­renz­ge­bäu­de gemäß den jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Vor­ga­ben. Zur Prü­fung der Anfor­de­run­gen ist in der Regel die Ein­bin­dung einer qua­li­fi­zier­ten Fach­per­son für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en vorgesehen.

Förderung beantragen: typische Schritte

Ers­tens erfolgt eine Bera­tung durch eine qua­li­fi­zier­te Energieeffizienz-Expert:in. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann auch hier­für eine För­de­rung vor­ge­se­hen sein.

Zwei­tens wird der För­der­an­trag über das zustän­di­ge För­der­por­tal gestellt. Die­ser Schritt soll­te grund­sätz­lich vor Abschluss eines Lie­fer- oder Leis­tungs­ver­trags erfolgen.

Drit­tens kann eine Iden­ti­täts­prü­fung vor­ge­se­hen sein.

Vier­tens kann nach Abschluss der Bau­maß­nah­me die Aus­zah­lung bean­tragt wer­den. Hier­für wird in der Regel eine Bestä­ti­gung der Durch­füh­rung gemein­sam mit der fach­li­chen Beglei­tung erstellt.

Unter Berück­sich­ti­gung der jewei­li­gen Vor­aus­set­zun­gen kann eine För­de­rung für Neu­bau­ten im Rah­men ent­spre­chen­der Pro­gram­me gewährt werden.

  • Dieser Ratgeber vom 11. August 2021 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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