Energieberatung in Thüringen - von Erfurt über Weimar bis nach Jena

Sanierungsbonus-Plus: Förderung für Sanierungsfahrpläne in Thüringen

Wie lässt sich ein Gebäu­de ener­ge­tisch sanie­ren? Die­se Fra­ge ist nicht nur wich­tig für die Umwelt, son­dern auch für den Geld­beu­tel. Um Ant­wor­ten zu fin­den, gibt es die Ener­gie­be­ra­tung. Die Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans ist eine Maß­nah­me, um indi­vi­du­el­le Mög­lich­kei­ten der Sanie­rung zu ermit­teln. Da ein gesell­schaft­li­ches Inter­es­se an der Moder­ni­sie­rung des Bau­be­stan­des besteht, kön­nen Ener­gie­be­ra­tun­gen ggf. durch staat­li­che För­der­mit­tel geför­dert wer­den. In ganz Thü­rin­gen – nicht nur in den Groß­städ­ten Erfurt, Gera und Jena – kann auf die­se Wei­se ggf. ein För­der­an­teil der Kos­ten für einen Sanie­rungs­fahr­plan berück­sich­tigt werden.

Was ist der Sanierungsbonus-Plus in Thüringen?

Das För­der­pro­gramm läuft unter dem Namen Sanie­rungs­bo­nus-Plus und wur­de vom Thü­rin­ger Minis­te­ri­um für Umwelt, Ener­gie und Kli­ma­schutz zusam­men mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Thü­rin­gen erar­bei­tet. Es ist ggf. mit der BAFA-För­de­rung für Sanie­rungs­fahr­plä­ne kom­bi­nier­bar. Dadurch kann sich je nach Pro­gramm und För­der­be­din­gun­gen ein zusätz­li­cher För­der­an­teil ergeben.

Förderbedingungen in Thüringen

Das För­der­pro­gramm ist so aus­ge­stal­tet, dass vie­le Per­so­nen antrags­be­rech­tigt sein kön­nen. Dazu zählen:

  • Eigentümer:innen
  • Pächter:innen
  • Mieter:innen
  • WEGs

Dabei gibt es zwei Grund­vor­aus­set­zun­gen: Das betref­fen­de Gebäu­de muss in Thü­rin­gen lie­gen und es muss ggf. eine BAFA-För­de­rung bewil­ligt wor­den sein. Damit kön­nen die För­der­be­din­gun­gen der BAFA eben­falls Teil der Bedin­gun­gen für den Sanie­rungs­bo­nus-Plus in Thü­rin­gen sein. Zudem bestehen wei­te­re Detail­re­ge­lun­gen, etwa dass der Eigen­an­teil auf der Rech­nung aus­ge­wie­sen sein muss. Im Ein­zel­fall kön­nen Energieexpert:innen vor­ab dazu bera­ten, ob eine För­de­rung mög­lich sein kann.

Das steht im individuellen Sanierungsfahrplan für Thüringen

Der Sanie­rungs­fahr­plan ist ein hilf­rei­ches Doku­ment für Eigentümer:innen, die ihre Gebäu­de ener­ge­tisch sanie­ren möch­ten. Er ent­hält Maß­nah­men, mit denen sich die Effi­zi­enz des Gebäu­des ver­bes­sern lässt, etwa die Däm­mung des Daches oder der Aus­tausch von Fens­tern. Dabei lis­tet der Sanie­rungs­fahr­plan die Maß­nah­men nicht nur auf, son­dern emp­fiehlt auch eine zeit­li­che Abfol­ge. Das soll die Sanie­rung erleich­tern und Ori­en­tie­rung bie­ten. Grund­sätz­lich ist ein Fahr­plan unver­bind­lich und muss nicht voll­stän­dig umge­setzt wer­den. Ein Anspruch auf För­de­rung kann nur nach gel­ten­den Richt­li­ni­en und bei Erfül­lung der jewei­li­gen Bedin­gun­gen vor­ge­se­hen sein.

Ablauf: von der Energieberatung zum Sanierungsfahrplan mit Förderung

Für die För­de­rung eines Sanie­rungs­fahr­plans in Thü­rin­gen erfolgt der Ablauf typi­scher­wei­se wie folgt: Zunächst wird eine Bera­tungs­per­son beauf­tragt, die einen Sanie­rungs­fahr­plan erstel­len darf. Danach erfolgt die Besich­ti­gung der Immo­bi­lie und die Aus­ar­bei­tung des Doku­ments. Anschlie­ßend wird die Rech­nung zunächst beim BAFA ein­ge­reicht, wor­auf ggf. eine ers­te För­de­rung erfol­gen kann. Im nächs­ten Schritt kann ein Antrag bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Thü­rin­gen gestellt wer­den. Der Antrag steht online zur Ver­fü­gung. Auf Lan­des­ebe­ne kann anschlie­ßend je nach Pro­gramm ein wei­te­rer För­der­an­teil berück­sich­tigt wer­den. Dadurch kann sich ins­ge­samt ggf. eine För­de­rung der Kos­ten für die Ener­gie­be­ra­tung ergeben.

Zusätzlich Förderung für die Umsetzung von Maßnahmen

Ein Sanie­rungs­fahr­plan mit Bonus-Plus in Thü­rin­gen hat nicht nur Bedeu­tung für die Pla­nung. Das Plus im Namen ver­weist auf eine zusätz­li­che För­der­op­ti­on. Wer­den Maß­nah­men aus dem Sanie­rungs­fahr­plan umge­setzt, kann je nach Pro­gramm eine zusätz­li­che För­de­rung vor­ge­se­hen sein. Damit kann es sinn­voll sein, vor geplan­ten Sanie­run­gen einen Fahr­plan durch Expert:innen erstel­len zu lassen.

  • Dieser Ratgeber vom 3. Januar 2023 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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