
Sanierungsbonus-Plus: Förderung für Sanierungsfahrpläne in Thüringen
Wie lässt sich ein Gebäude energetisch sanieren? Diese Frage ist nicht nur wichtig für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel. Um Antworten zu finden, gibt es die Energieberatung. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist eine Maßnahme, um individuelle Möglichkeiten der Sanierung zu ermitteln. Da ein gesellschaftliches Interesse an der Modernisierung des Baubestandes besteht, können Energieberatungen ggf. durch staatliche Fördermittel gefördert werden. In ganz Thüringen – nicht nur in den Großstädten Erfurt, Gera und Jena – kann auf diese Weise ggf. ein Förderanteil der Kosten für einen Sanierungsfahrplan berücksichtigt werden.
Was ist der Sanierungsbonus-Plus in Thüringen?
Das Förderprogramm läuft unter dem Namen Sanierungsbonus-Plus und wurde vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zusammen mit der Verbraucherzentrale Thüringen erarbeitet. Es ist ggf. mit der BAFA-Förderung für Sanierungsfahrpläne kombinierbar. Dadurch kann sich je nach Programm und Förderbedingungen ein zusätzlicher Förderanteil ergeben.
Förderbedingungen in Thüringen
Das Förderprogramm ist so ausgestaltet, dass viele Personen antragsberechtigt sein können. Dazu zählen:
- Eigentümer:innen
- Pächter:innen
- Mieter:innen
- WEGs
Dabei gibt es zwei Grundvoraussetzungen: Das betreffende Gebäude muss in Thüringen liegen und es muss ggf. eine BAFA-Förderung bewilligt worden sein. Damit können die Förderbedingungen der BAFA ebenfalls Teil der Bedingungen für den Sanierungsbonus-Plus in Thüringen sein. Zudem bestehen weitere Detailregelungen, etwa dass der Eigenanteil auf der Rechnung ausgewiesen sein muss. Im Einzelfall können Energieexpert:innen vorab dazu beraten, ob eine Förderung möglich sein kann.
Das steht im individuellen Sanierungsfahrplan für Thüringen
Der Sanierungsfahrplan ist ein hilfreiches Dokument für Eigentümer:innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren möchten. Er enthält Maßnahmen, mit denen sich die Effizienz des Gebäudes verbessern lässt, etwa die Dämmung des Daches oder der Austausch von Fenstern. Dabei listet der Sanierungsfahrplan die Maßnahmen nicht nur auf, sondern empfiehlt auch eine zeitliche Abfolge. Das soll die Sanierung erleichtern und Orientierung bieten. Grundsätzlich ist ein Fahrplan unverbindlich und muss nicht vollständig umgesetzt werden. Ein Anspruch auf Förderung kann nur nach geltenden Richtlinien und bei Erfüllung der jeweiligen Bedingungen vorgesehen sein.
Ablauf: von der Energieberatung zum Sanierungsfahrplan mit Förderung
Für die Förderung eines Sanierungsfahrplans in Thüringen erfolgt der Ablauf typischerweise wie folgt: Zunächst wird eine Beratungsperson beauftragt, die einen Sanierungsfahrplan erstellen darf. Danach erfolgt die Besichtigung der Immobilie und die Ausarbeitung des Dokuments. Anschließend wird die Rechnung zunächst beim BAFA eingereicht, worauf ggf. eine erste Förderung erfolgen kann. Im nächsten Schritt kann ein Antrag bei der Verbraucherzentrale Thüringen gestellt werden. Der Antrag steht online zur Verfügung. Auf Landesebene kann anschließend je nach Programm ein weiterer Förderanteil berücksichtigt werden. Dadurch kann sich insgesamt ggf. eine Förderung der Kosten für die Energieberatung ergeben.
Zusätzlich Förderung für die Umsetzung von Maßnahmen
Ein Sanierungsfahrplan mit Bonus-Plus in Thüringen hat nicht nur Bedeutung für die Planung. Das Plus im Namen verweist auf eine zusätzliche Förderoption. Werden Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt, kann je nach Programm eine zusätzliche Förderung vorgesehen sein. Damit kann es sinnvoll sein, vor geplanten Sanierungen einen Fahrplan durch Expert:innen erstellen zu lassen.





