Renovierungspass als Sanierungsfahrplan auf EU-Ebene

Der Renovierungspass: ein Sanierungsfahrplan auf EU-Ebene?

Sanie­rung ist nicht nur deutsch­land­weit ein wich­ti­ges The­ma. In der gesam­ten EU gibt es Vor­ga­ben, wie Gebäu­de umwelt- und kli­ma­freund­li­cher gestal­tet wer­den kön­nen. Dazu wur­de im Okto­ber 2022 die EU-Gebäu­de­richt­li­nie (EPBD) erneu­ert. Im Vor­feld der Ände­run­gen fan­den Dis­kus­sio­nen statt, bis sich die Staa­ten nun auf die neu­en Vor­ga­ben geei­nigt haben. Kern­ziel der Maß­nah­men ist es, Gebäu­de in der EU bis 2050 zu Null­emis­si­ons­ge­bäu­den zu machen. Ein wich­ti­ges Werk­zeug auf dem Weg dort­hin ist der Reno­vie­rungs­pass, der am Sanie­rungs­fahr­plan ange­lehnt ist und vie­le Par­al­le­len dazu aufweist.

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Was steht drin?

Die EU-Gebäu­de­richt­li­nie ent­hält kon­kre­te Vor­ga­ben für Neu- und Bestands­ge­bäu­de. Neue Gebäu­de sol­len ab 2030 Null­emis­si­ons­ge­bäu­de sein. Für Bestands­bau­ten gilt die­ses Ziel für 2050. Neue öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sol­len den Stan­dard bereits ab 2028 erfül­len. Damit will die EU den Aus­stoß von CO2 redu­zie­ren. Zugleich ent­hält die Richt­li­nie Anrei­ze für Eigentümer:innen, bestehen­de Häu­ser zu sanie­ren. Der Reno­vie­rungs­pass ist einer davon.

Was ist ein Nullemissionsgebäude?

Ein zen­tra­ler Begriff der Gebäu­de­richt­li­nie ist das Null­emis­si­ons­ge­bäu­de. Es zeich­net sich ins­ge­samt durch eine hohe Ener­gie­ef­fi­zi­enz aus und darf dort, wo es steht, kei­ne CO2-Emis­sio­nen durch fos­si­le Brenn­stof­fe ver­ur­sa­chen. Das heißt, Gas- oder Ölhei­zun­gen sind nicht ver­ein­bar mit einem Nullemissionsgebäude.

Gut zu wis­sen: Die­se Häu­ser bekom­men eine eige­ne Klas­si­fi­ka­ti­on im Ener­gie­aus­weis, die Kate­go­rie A0.

Das ist der EU-Renovierungspass

Wäh­rend vie­le For­de­run­gen aus der EU-Richt­li­nie für Gebäu­de eher theo­re­tisch sind und den Gesamt­be­stand der Län­der adres­sie­ren, gibt es eini­ge Pas­sa­gen, die für Hausbesitzer:innen inter­es­sant sind. Beson­ders inter­es­sant ist der Reno­vie­rungs­pass, der in Deutsch­land vie­len bekannt vor­kom­men dürfte.

Es han­delt sich dabei um ein Ange­bot zur frei­wil­li­gen Nut­zung durch Gebäu­de­ei­gen­tü­mer und ‑eigen­tü­me­rin­nen. Genau wie der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan wird der Reno­vie­rungs­pass von zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen erstellt. Er ent­hält die fol­gen­den Aspekte:

  • Einen Fahr­plan zur Reno­vie­rung, in dem ein­zel­ne, auf­ein­an­der auf­bau­en­de Schrit­te zur Sanie­rung dar­ge­stellt werden.
  • Eine Berech­nung des Ein­spar­po­ten­ti­als (Ener­gie und Treib­haus­gas­emis­sio­nen). Außer­dem sol­len Vor­tei­le für Kli­ma und Umwelt dar­aus hervorgehen.
  • Einen Abschnitt über mög­li­che Unter­stüt­zun­gen und För­de­run­gen für das Vorhaben.

Das grund­sätz­li­che Ziel des Reno­vie­rungs­fahr­plans ist es, das Gebäu­de bis 2050 zu einem Null­emis­si­ons­ge­bäu­de umzu­bau­en. In der Regel erfolgt die Begut­ach­tung dafür vor Ort. Sie kann aber auch vir­tu­ell durch­ge­führt werden.

Besteht eine Sanierungspflicht für Gebäude?

Eine wich­ti­ge Fra­ge für alle Eigentümer:innen ist, ob die EU-Bürger:innen zur Sanie­rung ver­pflich­ten will. Hier­zu gab es ent­spre­chen­de Plä­ne der EU-Kom­mis­si­on. Die­sen ist der Euro­päi­sche Rat nun jedoch nicht gefolgt. Eine kon­kre­te Ver­pflich­tung zur Sanie­rung besteht nur für Nicht­wohn­ge­bäu­de. Hier gibt es ein Schwel­len­wert­ver­fah­ren. Maß­stab sind die 15 % und 25 % ener­ge­tisch schlech­tes­ten Gebäu­de. Vor­ga­be ist es, die Gebäu­de bis 2030 unter den ers­ten und bis 2034 unter den zwei­ten Schwel­len­wert zu sanie­ren. Es bestehen aller­dings Unter­schie­de und Aus­nah­me­re­ge­lun­gen, etwa für his­to­ri­sche oder mili­tä­risch genutz­te Gebäude.

  • Dieser Ratgeber vom 1. Februar 2023 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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