Altbau in Dortmund modernisieren: Das Förderprogramm

Die dritt­größ­te Stadt des Bun­des­lan­des NRW (Nord­rhein-West­fa­len) ist Dort­mund (knapp 600.000 Ein­woh­ner). Die brei­te Mas­se kennt sie vor allem von der Bun­des­li­ga im Fuß­ball. Dabei bie­tet die Groß­stadt mehr: Eine span­nen­de Archi­tek­tur zeich­net das Stadt­bild aus, das durch die zer­stö­re­ri­sche Welt­kriegs­ge­schich­te gezeich­net ist. Die Wider­sprü­che zwi­schen Post­mo­der­ne und Ver­gan­gen­heit machen Dort­mund zu einem attrak­ti­ven Inves­ti­ti­ons­stand­ort für Immo­bi­li­en­käu­fer und Hauseigentümer.

Die Ver­gan­gen­heit, die auf die zukunfts­wei­sen­de Gegen­wart trifft, domi­niert viel­fach den Stil der Stadt. Dabei setzt die Groß­stadt im Ruhr­ge­biet auf fri­sche Impul­se, die das Stadt­bild moder­ner und nach­hal­ti­ger machen. Das För­der­pro­gramm Dort­munds zur Unter­stüt­zung von Moder­ni­sie­run­gen im Alt­bau bie­tet damit viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten für Eigentümer.

Bestehende Gebäude modernisieren: Ziele der Dortmunder Förderung

Die heu­ti­ge Zeit erfor­dert nach­hal­ti­ge Maß­nah­men, um Alt­bau­ten zeit­ge­mäß zu sanie­ren. Das Scho­nen des Kli­mas durch das Sen­ken des CO2-Aus­sto­ßes ist dabei das über­ge­ord­ne­te Ziel aller Hand­lun­gen zur Stadt­ent­wick­lung. Dort­mund rich­tet außer­dem die Moder­ni­sie­rung der Bestands­bau­ten eben­so auf die tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit aus. Gleich­zei­tig gilt es, die Mie­ten für den Wohn­raum auf einem sozi­al ver­träg­li­chen Niveau zu halten.

Alt­bau­sa­nie­run­gen in Dort­mund las­sen sich dem­entspre­chend mit einer kom­mu­na­len För­de­rung stüt­zen. Die Hil­fe ist grund­sätz­lich auch mit ande­ren För­der­pro­gram­men kom­bi­nier­bar. Die Gesamt­kos­ten der Maß­nah­men dür­fen aller­dings nicht die Sum­me der För­der­mit­tel übersteigen.

Das Dort­mun­der För­der­pro­gramm bezeich­net ein För­der­dar­le­hen für Eigen­tü­mer von Woh­nun­gen oder Wohn­häu­sern. Dafür ist die soge­nann­te Moder­ni­sie­rungs­richt­li­nie aus­schlag­ge­bend. Sie legt zum Bei­spiel fest, dass für die Finan­zie­rung kein Eigen­an­teil nötig ist. Was wird dem­nach im Ein­zel­nen gefördert?

Ist Dortmunder Altbau förderfähig? Voraussetzungen für die Förderung

Die Unter­stüt­zung der Alt­bau­sa­nie­rung ist auf die Moder­ni­sie­rung zen­triert. Des­halb kom­men grund­sätz­lich Eigen­hei­me und Miet­woh­nun­gen für das För­der­dar­le­hen infra­ge. Eine Hür­de ist zum Erhalt der Finanz­sprit­ze trotz­dem zu bewäl­ti­gen: Gebäu­de bzw. Woh­nun­gen müs­sen seit über 5 Jah­ren bezugs­fer­tig sein.

Zusätz­lich sind aus­schließ­lich Aktio­nen för­der­fä­hig, die die Wohn­qua­li­tät auf einen zeit­ge­mä­ßen Stan­dard heben. Instand­hal­tungs­maß­nah­men kön­nen mit­un­ter auch geför­dert wer­den. Dann gehen sie aber mit Maß­nah­men zur Moder­ni­sie­rung ein­her. Zusätz­lich gilt eine Baga­tell­gren­ze von 5.000 €. Reno­vie­run­gen unter­halb die­ser Gren­ze erhal­ten kei­ne För­der­gel­der von der Stadt.

Ein wei­te­rer Punkt betrifft die Ein­kom­mens­gren­zen. Die Sanie­rung bzw. Moder­ni­sie­rung von Wohn­raum erfor­dert das Ein­hal­ten die­ser Gren­zen. NRW möch­te ver­mei­den, dass sich Eigen­tü­mer durch die Maß­nah­men zur Moder­ni­sie­rung finan­zi­ell über­for­dern. Des­halb sol­len ein­kom­mens­schwa­che Eigen­tü­mer von der För­de­rung profitieren.

D. h., Eigen­tü­mer mit einem begrenz­ten Jah­res­ein­kom­men kön­nen Moder­ni­sie­run­gen för­dern las­sen. Dabei müs­sen sie die jewei­li­ge Woh­nung bei einer Neu­ver­mie­tung aber an Men­schen mit WBS (Wohn­be­rech­ti­gungs­schein) ver­mie­ten. Außer­dem gibt es eine Miet­ober­gren­ze. Für Dort­mund bedeu­tet das, die Mie­te darf grund­sätz­lich nicht über 6,20 €/​m² (Miet­ni­veau 4) lie­gen. Aus­nah­men sind mög­lich, wenn durch die Moder­ni­sie­rung Ener­gie­kos­ten ein­ge­spart werden.

Zusätzliche Fördervoraussetzungen in Dortmund

Was ist mit Eigen­tü­mern, die den Wohn­raum selbst nut­zen wol­len? Gene­rell kön­nen nur Eigen­tü­mer mit einem begrenz­ten Jah­res­ein­kom­men die För­de­rung erhal­ten. Kon­kret bedeu­tet das also:

  • Ein­per­so­nen­haus­hal­te: maxi­mal 12.000 €
  • 2‑Personenhaushalte: maxi­mal 18.000 €
  • jede wei­te­re Per­son des Haus­halts: maxi­mal 4.100 €

Die Gren­zen erhö­hen sich mit Kin­dern im Haus­halt. Pro Kind steigt die Ein­kom­mens­gren­ze um 500 €. Aller­dings ent­fal­len die Gren­zen in eini­gen Tei­len Dort­munds. Das betrifft die fest­ge­leg­ten Gebie­te zur Stadt­er­neue­rung im Rah­men der Pro­gram­me »Stadt­um­bau West« und »Sozia­le Stadt«. In die­sen Stadt­ge­bie­ten brau­chen Eigen­tü­mer kei­ne Ein­kom­mens­gren­zen ein­zu­hal­ten, um von der Moder­ni­sie­rungs­för­de­rung zu profitieren.

Dane­ben sind wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen für hoch­ver­dich­te­te und ‑geschos­si­ge Immo­bi­li­en der 60er und 70er Jah­re zu beach­ten. Für die Gebäu­de mit mehr als 6 Eta­gen ist ein lang­fris­ti­ges Kon­zept zur Bewirt­schaf­tung vor­zu­le­gen. Zugleich erfor­dern die Häu­ser Plä­ne, die sich aus einem Hand­lungs­kon­zept ablei­ten. Dies muss kom­mu­nal woh­nungs­po­li­tisch ange­legt sein. War­um unter­schei­det Dort­mund zwi­schen die­sen Fördervoraussetzungen?

Die Vor­aus­set­zun­gen sichern eine zukunfts­fä­hi­ge und nach­hal­ti­ge Moder­ni­sie­rung der betref­fen­den Wohn­räu­me zu. Dort­mund ver­mei­det damit, dass die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung soge­nann­ten »Pro­blem­an­la­gen« zukommt und sie womög­lich im Stadt­bild verfestigt.

Höhe der Förderung für Dortmunder Altbauten

Das För­der­pro­gramm der Stadt ist in ers­ter Linie als För­der­dar­le­hen ange­legt. Damit gehen für Haus­ei­gen­tü­mer beim Moder­ni­sie­ren güns­ti­ge Zin­sen und Til­gungs­nach­läs­se bis zu 20 % der Sum­me des Dar­le­hens ein­her. Zugleich ist eine mög­li­che För­der­dar­le­hens­sum­me von bis zu 100.000 € pro Woh­nung drin.

Bei der Finan­zie­rung von Moder­ni­sie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men in Dort­mund fällt der sonst übli­che Eigen­an­teil weg. Dane­ben ist die För­de­rung für 10 Jah­re ohne Zin­sen vor­ge­se­hen. Zin­sen sind anschlie­ßend zu 0,5 % jähr­lich fäl­lig. Die Dau­er ist hier­bei bis zum Bin­dungs­en­de bemes­sen. Was ist damit gemeint? Es gel­ten in dem Fall wahl­wei­se 20 bzw. 25 Jah­re für die Bin­dung am Miet­preis bzw. der Belegung.

Damit Eigen­tü­mer von Alt­bau­ten die Dort­mun­der För­de­rung nut­zen kön­nen, sind ein­zel­ne Gebüh­ren not­wen­dig. Dazu zählt bei­spiels­wei­se der Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag. Die­ser ist ein­mal zu bezah­len und beträgt dann 0,4 % der Dar­le­hens­sum­me. Zusätz­lich ist ein wei­te­rer Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag jähr­lich für die gesam­te Ver­trags­lauf­zeit in Höhe von 0,5 % fällig.

Fazit: Altbau sanieren und modernisieren in Dortmund

Moder­ne Alt­bau­mo­der­ni­sie­run­gen und ‑sanie­run­gen sind ein zen­tra­ler Teil der heu­ti­gen Zeit. Dort­mund unter­stützt die Eigen­tü­mer, die Woh­nun­gen bzw. das Eigen­heim moder­ni­sie­ren wol­len, mit einem eige­nen Förderprogramm.

Die­se För­de­rung hilft bei einer Sanie­rung oder ein­zel­nen Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men in Form eines güns­ti­gen För­der­dar­le­hens. Damit trägt Dort­mund zu einem sozia­len, nach­hal­ti­gen und zukunfts­wei­sen­den Stadt­bild bei, das Eigen­tü­mer und Mie­ter mit Wohn­be­rech­ti­gungs­schein anzieht.

  • Dieser Ratgeber vom 5. November 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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