Zum Effizienzhaus sanieren

Sanierung zum Effizienzhaus – der Ablauf in der Praxis

Durch gestie­ge­ne Bau­kos­ten wer­den Sanie­rungs­maß­nah­men gegen­über Neu­bau­ten häu­fig attrak­ti­ver. Öko­lo­gisch gel­ten Sanie­run­gen seit lan­ger Zeit als sinn­voll. Durch bestehen­de staat­li­che För­der­pro­gram­me kön­nen sie zudem wirt­schaft­lich inter­es­sant für Eigentümer:innen sein. Auf­grund der Viel­zahl an Rück­fra­gen wur­de der Ablauf einer Sanie­rung exem­pla­risch zusammengestellt.

1. Die Bestandsaufnahme (BAFA-Förderung)

Wenn noch nicht fest­steht, wel­che Sanie­rungs­maß­nah­men vor­ge­se­hen sind, kann es sinn­voll sein, eine Energieberater:in ein­zu­bin­den. Die Bestands­auf­nah­me (indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan) wird im Rah­men staat­li­cher För­der­pro­gram­me häu­fig antei­lig geför­dert, abhän­gig von Pro­gramm und Voraussetzungen.

Idea­ler­wei­se ist Ihre Energieberater:in nicht nur in der Ener­gie­be­ra­tung tätig. Mit ent­spre­chen­der Berufs­er­fah­rung kön­nen auch geplan­te Umbau‑, Anbau- oder Auf­sto­ckungs­maß­nah­men bespro­chen wer­den. Die Bera­tung soll­te jedoch pro­dukt­neu­tral erfolgen.

2. Die Planung

Eine Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus soll­te sorg­fäl­tig geplant wer­den. In der Regel sind unter­schied­li­che Gewer­ke betei­ligt, deren Leis­tun­gen abge­stimmt wer­den müs­sen. Ohne qua­li­fi­zier­te Pla­nung kann es schwie­ri­ger sein, pas­sen­de Hand­werks­un­ter­neh­men zu beauf­tra­gen. Zudem kann es vor­kom­men, dass wei­ter­ge­hen­de bau­li­che Ver­än­de­run­gen behörd­lich ange­zeigt oder geneh­migt wer­den müs­sen, etwa bei Dach­aus­bau (Umnut­zung), Anbau oder Auf­sto­ckung. Die Pla­nung wird typi­scher­wei­se von Architekt:innen und Ingenieur:innen übernommen.

3. Der Fördermittelantrag

Wenn ein gro­ber Plan vor­liegt, folgt die Bean­tra­gung mög­li­cher För­der­mit­tel für die Sanie­rungs­maß­nah­men. Je nach Pro­gramm kön­nen Bau­kos­ten im Zusam­men­hang mit der Sanie­rung berück­sich­tigt wer­den. Der Antrag wird häu­fig zunächst durch zer­ti­fi­zier­te Energieeffizienz-Expert:innen vor­be­rei­tet. Dabei wird rech­ne­risch nach­ge­wie­sen, dass die geplan­ten Maß­nah­men die Anfor­de­run­gen des jewei­li­gen För­der­pro­gramms erfül­len. In die­sem Zusam­men­hang kann eine ent­spre­chen­de Pro­jekt- oder Bestä­ti­gungs­num­mer erstellt wer­den. Anschlie­ßend erfolgt die fina­le Antrag­stel­lung durch Eigentümer:innen im Förderportal.

Kos­ten für Antrag­stel­lung und Bau­be­glei­tung kön­nen im Rah­men bestehen­der För­der­pro­gram­me antei­lig berück­sich­tigt werden.

4. Die Handwerkerauswahl

Nach Abschluss der Aus­füh­rungs­pla­nung beginnt die Aus­wahl der Hand­werks­un­ter­neh­men. Auf Basis einer qua­li­fi­zier­ten Pla­nung kön­nen Ange­bo­te erstellt wer­den. Je bes­ser die Maß­nah­men vor­be­rei­tet sind, des­to kla­rer sind die Anfor­de­run­gen und des­to ver­gleich­ba­rer fal­len Ange­bo­te aus.

Architekt:innen oder Ingenieur:innen kön­nen Aus­schrei­bun­gen von Hand­werks­leis­tun­gen über­neh­men. Die­se Leis­tun­gen zäh­len in der Regel zu den Bau­ne­ben­kos­ten (KG 700 gemäß DIN 276) und kön­nen je nach För­der­pro­gramm berück­sich­tigt werden.

5. Die Baubegleitung

Die Bau­be­glei­tung ist ein Bestand­teil der Leis­tun­gen von Energieeffizienz-Expert:innen, wenn För­der­mit­tel bean­tragt wur­den. Sie soll sicher­stel­len, dass die Sanie­rungs­maß­nah­men ent­spre­chend den geplan­ten Anfor­de­run­gen umge­setzt werden.

Es emp­fiehlt sich, Lie­fer­schei­ne auf­zu­be­wah­ren, eine Foto­do­ku­men­ta­ti­on zu erstel­len und Fach­un­ter­neh­mer­erklä­run­gen ein­zu­ho­len. Bau­be­glei­tung bedeu­tet nicht zwin­gend eine täg­li­che Vor-Ort-Kon­trol­le. Eine struk­tu­rier­te Doku­men­ta­ti­on kann spä­te­re Rück­fra­gen erleichtern.

6. Die Fördermittelfreigabe

Nach Abschluss der bau­li­chen Maß­nah­men erfolgt die Bestä­ti­gung durch Energieeffizienz-Expert:innen. In ein­zel­nen Fäl­len kann zum Abschluss ein Blower-Door-Test erfor­der­lich sein, bei dem die Luft­dich­tig­keit der Gebäu­de­hül­le über­prüft wird. Vor der Frei­ga­be mög­li­cher För­der­mit­tel wird geprüft, ob die Aus­füh­rung den zuvor bestä­tig­ten Pla­nun­gen ent­spricht. Anschlie­ßend kann — sofern die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind — die Aus­zah­lung erfolgen.

  • Dieser Ratgeber vom 3. Juni 2022 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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