
Sanierung zum Effizienzhaus – der Ablauf in der Praxis
Durch gestiegene Baukosten werden Sanierungsmaßnahmen gegenüber Neubauten häufig attraktiver. Ökologisch gelten Sanierungen seit langer Zeit als sinnvoll. Durch bestehende staatliche Förderprogramme können sie zudem wirtschaftlich interessant für Eigentümer:innen sein. Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen wurde der Ablauf einer Sanierung exemplarisch zusammengestellt.
1. Die Bestandsaufnahme (BAFA-Förderung)
Wenn noch nicht feststeht, welche Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind, kann es sinnvoll sein, eine Energieberater:in einzubinden. Die Bestandsaufnahme (individueller Sanierungsfahrplan) wird im Rahmen staatlicher Förderprogramme häufig anteilig gefördert, abhängig von Programm und Voraussetzungen.
2. Die Planung
Eine Sanierung zum Effizienzhaus sollte sorgfältig geplant werden. In der Regel sind unterschiedliche Gewerke beteiligt, deren Leistungen abgestimmt werden müssen. Ohne qualifizierte Planung kann es schwieriger sein, passende Handwerksunternehmen zu beauftragen. Zudem kann es vorkommen, dass weitergehende bauliche Veränderungen behördlich angezeigt oder genehmigt werden müssen, etwa bei Dachausbau (Umnutzung), Anbau oder Aufstockung. Die Planung wird typischerweise von Architekt:innen und Ingenieur:innen übernommen.
3. Der Fördermittelantrag
Wenn ein grober Plan vorliegt, folgt die Beantragung möglicher Fördermittel für die Sanierungsmaßnahmen. Je nach Programm können Baukosten im Zusammenhang mit der Sanierung berücksichtigt werden. Der Antrag wird häufig zunächst durch zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen vorbereitet. Dabei wird rechnerisch nachgewiesen, dass die geplanten Maßnahmen die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllen. In diesem Zusammenhang kann eine entsprechende Projekt- oder Bestätigungsnummer erstellt werden. Anschließend erfolgt die finale Antragstellung durch Eigentümer:innen im Förderportal.
4. Die Handwerkerauswahl
Nach Abschluss der Ausführungsplanung beginnt die Auswahl der Handwerksunternehmen. Auf Basis einer qualifizierten Planung können Angebote erstellt werden. Je besser die Maßnahmen vorbereitet sind, desto klarer sind die Anforderungen und desto vergleichbarer fallen Angebote aus.
5. Die Baubegleitung
Die Baubegleitung ist ein Bestandteil der Leistungen von Energieeffizienz-Expert:innen, wenn Fördermittel beantragt wurden. Sie soll sicherstellen, dass die Sanierungsmaßnahmen entsprechend den geplanten Anforderungen umgesetzt werden.
6. Die Fördermittelfreigabe
Nach Abschluss der baulichen Maßnahmen erfolgt die Bestätigung durch Energieeffizienz-Expert:innen. In einzelnen Fällen kann zum Abschluss ein Blower-Door-Test erforderlich sein, bei dem die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle überprüft wird. Vor der Freigabe möglicher Fördermittel wird geprüft, ob die Ausführung den zuvor bestätigten Planungen entspricht. Anschließend kann — sofern die Voraussetzungen erfüllt sind — die Auszahlung erfolgen.





