
Hamburger Klimaschutzgesetz
Ein beachtlicher Teil der CO2-Emissionen in Hamburg stammt aus der Erwärmung von Wasser. Das Klimaschutzgesetz (und dessen Umsetzungsverordnung) wurde entwickelt, um diesen Anteil zu senken. Das kann Auswirkungen auf Eigentümer:innen von Immobilien haben.
Wenn Gebäude gehalten werden und eine Heizungsanlage ausgetauscht wird, können sich Verpflichtungen zur Nutzung regenerativer Energiequellen ergeben. Ein Sanierungsfahrplan kann eine Möglichkeit sein, einen Teil davon zu erfüllen.
Neben dem Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung ist im Klimaschutzgesetz aus Hamburg auch eine Photovoltaik-Pflicht verankert. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Neubauten und ab dem 1. Januar 2025 Bestandsgebäude, deren Dach erneuert wird, unter bestimmten Voraussetzungen mit einer ausreichend dimensionierten Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.
Erneuerbare Energien im Hamburger Klimaschutzgesetz
Das Hamburger Klimaschutzgesetz gilt für Bestandsgebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Der Geltungsbereich erstreckt sich über Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, sofern diese dauerhaft auf mindestens 19 °C beheizt werden.
Das Hamburger Klimaschutzgesetz sieht seit dem 1. Juli 2021 vor, dass beim Neubau oder Austausch einer Heizungsanlage ein bestimmter Anteil der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Ausnahmen können für Gasetagenheizungen gelten, die in mehrstöckigen Wohngebäuden installiert sind. Ein entsprechender Nachweis ist innerhalb einer vorgegebenen Frist einzureichen. Die Integration erneuerbarer Energien (EE) ist auf verschiedene Arten möglich.
Update 14. Februar 2023
Erfüllungsoptionen im Hamburger Klimaschutzgesetz
Das Hamburger Klimaschutzgesetz sieht fünf grundsätzliche Optionen zur Erfüllung der EE-Pflicht vor. Die folgende Übersicht zeigt, welche Möglichkeiten genutzt werden können, um die Anforderungen umzusetzen.
- Wärmenetzanschluss: Wenn am Standort der Immobilie ein Anschluss ans Wärmenetz möglich ist, kann die Erfüllung darüber erfolgen. Diese Option gilt als ökonomisch, ist allerdings nicht überall verfügbar.
- Wärmepumpe: Wärmepumpen sind eine Methode, um Wärme aus der Umgebung zu gewinnen und im Gebäude zu nutzen. Voraussetzung kann eine gute Dämmung sein, die ggf. nachträglich ergänzt werden muss.
- Solarthermie: Eine Solarthermie-Anlage kann sich insbesondere für Einfamilienhäuser eignen, abhängig von den baulichen Gegebenheiten und dem verfügbaren Platz.
- Holzheizung: Hier gibt es verschiedene Modelle, etwa Pelletheizungen, Hackschnitzelanlagen oder moderne Holzheizungen.
- Biomethan und Bioöl: Statt baulicher und technischer Maßnahmen kann ggf. auch der Bezug eines entsprechenden Anteils Biogas oder Bioöl möglich sein. In diesem Fall sind Abrechnungen als Nachweis vorzulegen.
Alle notwendigen Informationen sind in einem Merkblatt der Stadt Hamburg aufbereitet. Der Landesgesetzgeber hat sich bei der Entwicklung der Maßnahmen am EWärmeG Baden-Württemberg orientiert.
Baulicher Wärmeschutz als Ersatzmaßnahme im Hamburger Klimaschutzgesetz
Auch bauliche Ersatzmaßnahmen können ausreichen, um Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz zu erfüllen. Grundlage ist, dass eine relevante Energieeinsparung gegenüber dem ursprünglichen Zustand nachgewiesen wird. Ein entsprechender Nachweis kann beispielsweise im Rahmen einer Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan) erfolgen.
Sanierungsfahrplan ist viel mehr als eine (Teil)Erfüllungsoption
Was bringt ein Sanierungsfahrplan?
Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zudem Vorteile in Bezug auf Erfüllungspflichten bieten. In bestimmten Regelungen wird der iSFP als Bonus berücksichtigt. Dabei kann sich der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energieträger für die Wärmegewinnung reduzieren, wenn ein iSFP vorgelegt wird. Ein energetischer Sanierungsfahrplan enthält Maßnahmenvorschläge, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern.
Gut zu wissen: Die Erstellung kann förderfähig sein. Je nach Programm ist eine Kostenerstattung durch staatliche Stellen möglich. Wichtig ist, dass die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen eingehalten werden, damit ein möglicher Bonus geltend gemacht werden kann.




