Förderung einer Einzelmaßnahme zur Sanierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet 2021

Kli­ma­schutz bleibt ein zen­tra­les The­ma. Damit ener­gie­po­li­ti­sche Zie­le unter­stützt wer­den kön­nen, soll die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäu­den wei­ter ver­bes­sert wer­den. Dies kann durch staat­li­che För­der­pro­gram­me und ent­spre­chen­de finan­zi­el­le Anrei­ze erfol­gen. För­der­an­ge­bo­te ver­schie­de­ner Insti­tu­tio­nen wur­den in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) gebün­delt. Wel­che Ände­run­gen sich dar­aus für Eigentümer:innen erge­ben kön­nen, wird nach­fol­gend eingeordnet.

Förderlandschaft im Wandel mit der BEG

Der Ener­gie­ver­brauch von Gebäu­den gilt als wich­ti­ger Ansatz­punkt im Kli­ma­schutz. För­de­run­gen für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Neu­bau­ten und Sanie­run­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, Inves­ti­tio­nen zu unter­stüt­zen. Die BEG bün­delt frü­he­re För­der­an­ge­bo­te und struk­tu­riert die­se in einem gemein­sa­men Förderrahmen.

Ein Ziel der BEG besteht dar­in, För­der­mög­lich­kei­ten trans­pa­ren­ter zu gestal­ten. För­der­an­ge­bo­te kön­nen je nach Maß­nah­me über eine zustän­di­ge Insti­tu­ti­on bean­tragt wer­den. Maß­geb­lich sind jeweils die gel­ten­den Förderbedingungen.

Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Frü­he­re För­der­pro­gram­me ver­schie­de­ner Insti­tu­tio­nen wur­den im Zuge der BEG in eine neue Struk­tur über­führt. Die­se glie­dert sich im Wesent­li­chen in meh­re­re Förderbereiche:

  • Ein­zel­maß­nah­men
  • Neu­bau­ten oder umfas­sen­de Sanie­run­gen bei Wohngebäuden
  • Neu­bau­ten oder umfas­sen­de Sanie­run­gen bei Nichtwohngebäuden

Die För­de­rung kann je nach Pro­gramm als Zuschuss oder als Kre­dit­va­ri­an­te aus­ge­stal­tet sein. Zustän­dig­kei­ten kön­nen sich im Zeit­ver­lauf ändern.

Umsetzung der BEG

Die Ein­füh­rung der BEG erfolg­te schritt­wei­se. Dabei wur­den Zustän­dig­kei­ten, För­der­ar­ten und Pro­gram­me nach und nach ange­passt. Ziel war eine Zusam­men­füh­rung und Ver­ein­fa­chung bestehen­der Förderstrukturen.

Je nach Zeit­raum konn­ten unter­schied­li­che Insti­tu­tio­nen für Zuschuss- oder Kre­dit­va­ri­an­ten zustän­dig sein. Maß­geb­lich sind jeweils die aktu­el­len Förderregelungen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick

Mit der neu­en För­der­struk­tur kön­nen sich auch inhalt­li­che Ände­run­gen erge­ben. Dazu kön­nen unter ande­rem zählen:

Mögliche Anpassungen bei Förderinhalten

  • Anpas­sun­gen bei ener­ge­ti­schen Standards
  • Ver­än­der­te Anfor­de­run­gen an bestimm­te Maßnahmen
  • Neu­struk­tu­rie­rung ein­zel­ner Förderbereiche

Bereiche mit erweiterten Fördermöglichkeiten

  • Anpas­sun­gen der För­der­be­din­gun­gen für Neu­bau und Sanierung
  • För­der­fä­hig­keit von Fach­pla­nung und Baubegleitung
  • Berück­sich­ti­gung von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Inte­gra­ti­on erneu­er­ba­rer Energien
  • Ein­bin­dung eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans mit mög­li­chen zusätz­li­chen Fördervorteilen

Weitere mögliche Änderungen

  • Aus­wei­tung bestimm­ter ener­ge­ti­scher Stan­dards auf wei­te­re Maßnahmenbereiche
  • Erwei­ter­te För­der­fä­hig­keit ein­zel­ner tech­ni­scher Systeme
  • Ein­bin­dung digi­ta­ler Lösun­gen im Gebäudebereich
  • Anpas­sun­gen bei För­der­mög­lich­kei­ten für Heiztechnik
  • Fort­füh­rung von För­de­run­gen beim Aus­tausch tech­ni­scher Anla­gen unter bestimm­ten Voraussetzungen

Fazit – Einordnung der Förderänderungen

Im Zuge der BEG wur­den För­der­pro­gram­me im Gebäu­de­be­reich neu struk­tu­riert. Ziel ist eine ver­ein­fach­te Bean­tra­gung und bes­se­re Über­sicht über För­der­mög­lich­kei­ten. Zustän­dig­kei­ten und För­der­be­din­gun­gen kön­nen sich dabei im Zeit­ver­lauf ändern.

Für Eigentümer:innen und Bauherr:innen kann es sinn­voll sein, För­der­mög­lich­kei­ten früh­zei­tig prü­fen zu las­sen. Die BEG stellt hier­für einen zen­tra­len Rah­men dar, inner­halb des­sen unter­schied­li­che För­der­op­tio­nen gebün­delt werden.

  • Dieser Ratgeber vom 25. Januar 2021 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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