
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet 2021
Klimaschutz bleibt ein zentrales Thema. Damit energiepolitische Ziele unterstützt werden können, soll die Energieeffizienz von Gebäuden weiter verbessert werden. Dies kann durch staatliche Förderprogramme und entsprechende finanzielle Anreize erfolgen. Förderangebote verschiedener Institutionen wurden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Welche Änderungen sich daraus für Eigentümer:innen ergeben können, wird nachfolgend eingeordnet.
Förderlandschaft im Wandel mit der BEG
Der Energieverbrauch von Gebäuden gilt als wichtiger Ansatzpunkt im Klimaschutz. Förderungen für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen können dazu beitragen, Investitionen zu unterstützen. Die BEG bündelt frühere Förderangebote und strukturiert diese in einem gemeinsamen Förderrahmen.
Ein Ziel der BEG besteht darin, Fördermöglichkeiten transparenter zu gestalten. Förderangebote können je nach Maßnahme über eine zuständige Institution beantragt werden. Maßgeblich sind jeweils die geltenden Förderbedingungen.
Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Frühere Förderprogramme verschiedener Institutionen wurden im Zuge der BEG in eine neue Struktur überführt. Diese gliedert sich im Wesentlichen in mehrere Förderbereiche:
- Einzelmaßnahmen
- Neubauten oder umfassende Sanierungen bei Wohngebäuden
- Neubauten oder umfassende Sanierungen bei Nichtwohngebäuden
Die Förderung kann je nach Programm als Zuschuss oder als Kreditvariante ausgestaltet sein. Zuständigkeiten können sich im Zeitverlauf ändern.
Umsetzung der BEG
Die Einführung der BEG erfolgte schrittweise. Dabei wurden Zuständigkeiten, Förderarten und Programme nach und nach angepasst. Ziel war eine Zusammenführung und Vereinfachung bestehender Förderstrukturen.
Je nach Zeitraum konnten unterschiedliche Institutionen für Zuschuss- oder Kreditvarianten zuständig sein. Maßgeblich sind jeweils die aktuellen Förderregelungen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick
Mit der neuen Förderstruktur können sich auch inhaltliche Änderungen ergeben. Dazu können unter anderem zählen:
Mögliche Anpassungen bei Förderinhalten
- Anpassungen bei energetischen Standards
- Veränderte Anforderungen an bestimmte Maßnahmen
- Neustrukturierung einzelner Förderbereiche
Bereiche mit erweiterten Fördermöglichkeiten
- Anpassungen der Förderbedingungen für Neubau und Sanierung
- Förderfähigkeit von Fachplanung und Baubegleitung
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
- Integration erneuerbarer Energien
- Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit möglichen zusätzlichen Fördervorteilen
Weitere mögliche Änderungen
- Ausweitung bestimmter energetischer Standards auf weitere Maßnahmenbereiche
- Erweiterte Förderfähigkeit einzelner technischer Systeme
- Einbindung digitaler Lösungen im Gebäudebereich
- Anpassungen bei Fördermöglichkeiten für Heiztechnik
- Fortführung von Förderungen beim Austausch technischer Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen
Fazit – Einordnung der Förderänderungen
Im Zuge der BEG wurden Förderprogramme im Gebäudebereich neu strukturiert. Ziel ist eine vereinfachte Beantragung und bessere Übersicht über Fördermöglichkeiten. Zuständigkeiten und Förderbedingungen können sich dabei im Zeitverlauf ändern.
Für Eigentümer:innen und Bauherr:innen kann es sinnvoll sein, Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen zu lassen. Die BEG stellt hierfür einen zentralen Rahmen dar, innerhalb dessen unterschiedliche Förderoptionen gebündelt werden.





