Innen- und Außenansicht Nebeneingangstür im Umbau Einfamilienhaus in Borken (NRW)

Neue Förderbedingungen für Sanierungen

Zum 28. Juli 2022 wur­den die För­der­be­din­gun­gen der BEG (Bun­des­för­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de) geän­dert. Stark betrof­fen sind die För­der­mög­lich­kei­ten rund um die Sanie­rung. Für vie­le Maß­nah­men wur­den die För­der­sät­ze redu­ziert – es gibt aller­dings auch weni­ge Aus­nah­men, in denen ggf. ein zusätz­li­cher Bonus vor­ge­se­hen ist. Zuschüs­se für Ein­zel­maß­nah­men wie der Tausch von Fens­tern oder Türen sowie wei­te­re Dämm­maß­nah­men kön­nen wei­ter­hin rele­vant sein.

Komplettsanierung von Wohngebäuden: EH 100 fällt aus der Förderung

Die Sanie­rung von Wohn­ge­bäu­den wur­de bis­her teil­wei­se mit ver­gleichs­wei­se hohen Zuschüs­sen unter­stützt. Dies hat sich 2022 deut­lich ver­än­dert. Für vie­le Gebäu­de­ty­pen sinkt die mög­li­che Zuschuss­hö­he auf einen gerin­ge­ren Anteil der för­der­fä­hi­gen Kos­ten. Das Effi­zi­enz­haus 100 fällt zudem aus der För­de­rung her­aus. Im All­ge­mei­nen gilt: Je ener­gie­ef­fi­zi­en­ter ein Gebäu­de nach der Sanie­rung ist, des­to höher kön­nen die För­der­mit­tel aus­fal­len, die nach dem 28. Juli 2022 bean­tragt wer­den kön­nen. Die fol­gen­de Lis­te zeigt die för­der­fä­hi­gen Effi­zi­enz­haus­klas­sen im Überblick.

  • Effi­zi­enz­haus Denkmal
  • Effi­zi­enz­haus 85
  • Effi­zi­enz­haus 70
  • Effi­zi­enz­haus 55
  • Effi­zi­enz­haus 40

Im Ver­gleich bedeu­tet das in vie­len Fäl­len spür­ba­re Kür­zun­gen. So wur­den ein­zel­ne Effi­zi­enz­haus­stu­fen in frü­he­ren För­der­run­den teils deut­lich höher bezu­schusst als nach der Änderung.

Bonus für Worst Performance Buildings

Wäh­rend die För­der­sät­ze für Sanie­run­gen von Wohn­ge­bäu­den ins­ge­samt sin­ken, kann es in bestimm­ten Fäl­len auch zusätz­li­che Boni geben. Wer ein Worst Per­for­mance Buil­ding saniert, kann ggf. einen zusätz­li­chen Bonus erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist, dass ein bestimm­tes Effi­zi­enz­ni­veau erreicht wird (z. B. EH 40 oder EH 55).

Was ist ein Worst Per­for­mance Buil­ding? Dar­un­ter fal­len Gebäu­de mit den schlech­tes­ten ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten. Die Grup­pe umfasst immer die unters­ten 25 % des Bestandes.

BEG EM: Förderung für Sanierung von Einzelmaßnahmen weiterhin relevant

Eben­so wie die För­de­rung für Kom­plett­sa­nie­run­gen sind auch die Zuschüs­se für Ein­zel­maß­nah­men nach BEG gekürzt wor­den. Eine Ände­rung ist, dass der iSFP-Bonus ent­fällt (durch die Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans) und für vie­le Maß­nah­men nicht mehr berück­sich­tigt wird. Aus­nah­men kön­nen jedoch bestimm­te Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le, der Anlagen­tech­nik und zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung betref­fen. Ins­ge­samt sind die För­der­mit­tel für Ein­zel­maß­nah­men gesun­ken, kön­nen aber je nach Maß­nah­me wei­ter­hin inter­es­sant sein.

Sanierungsfahrplan ja oder nein?

Ein Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist nicht nur für einen mög­li­chen Bonus rele­vant. Der iSFP, als eine geför­der­te Vor-Ort-Besich­ti­gung inklu­si­ve struk­tu­rier­tem Bericht mit ener­ge­tisch sinn­vol­len Sanie­rungs­schrit­ten, kann bei Sanie­run­gen grund­sätz­lich in Betracht gezo­gen werden.

Im All­ge­mei­nen gel­ten für Ein­zel­maß­nah­men wei­ter­hin För­der­sät­ze, die je nach Maß­nah­me unter­schied­lich aus­fal­len kön­nen, bei­spiels­wei­se für:

  • Solar­ther­mie
  • Bio­mas­se
  • Wär­me­pum­pen
  • Heiz­tech­nik auf Basis erneu­er­ba­rer Energien
  • Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le (ggf. mit Bonus-Opti­on, abhän­gig von den Bedingungen)
  • Erneue­rung der Anlagen­tech­nik (ggf. mit Bonus-Opti­on, abhän­gig von den Bedingungen)
  • Opti­mie­rung der Heiz­tech­nik (ggf. mit Bonus-Opti­on, abhän­gig von den Bedingungen)

Auch hier zei­gen sich par­ti­ell grö­ße­re Ein­bu­ßen bei den För­der­mit­teln. Unver­än­dert kön­nen hin­ge­gen Zuschüs­se für Bau­be­glei­tung und Fach­pla­nung sein. Hier kann unter Umstän­den wei­ter­hin eine För­de­rung der anre­chen­ba­ren Kos­ten mög­lich sein, abhän­gig von den jeweils gel­ten­den Richtlinien.

Sanierung der Heiztechnik: neue Regeln

Wie in der obi­gen Lis­te zu erken­nen, ist ins­be­son­de­re die För­de­rung von Ein­zel­maß­nah­men aus dem Bereich Heiz­tech­nik betrof­fen. Hin­zu kommt, dass bestimm­te Vari­an­ten nicht mehr geför­dert wer­den. Das betrifft:

  • Gas-Brenn­wert-Hei­zun­gen
  • Gas­hy­brid-Hei­zun­gen
  • Gas­ge­trie­be­ne Wärmepumpen

Dafür kann der Aus­tausch von Gas‑, Koh­le- und Nacht­spei­cher-Hei­zun­gen eben­so för­der­fä­hig sein wie der Aus­tausch von Ölhei­zun­gen. In ein­zel­nen Fäl­len sind zusätz­li­che Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len, etwa eine Min­dest­be­triebs­dau­er der bestehen­den Anla­ge. Eine wei­te­re Ände­rung betrifft mög­li­che Boni: Wäh­rend der iSFP-Bonus für Hei­zungs­an­la­gen ent­fällt, kann es einen neu­en Bonus geben, wenn bestimm­te Wär­me­quel­len (z. B. Erd­reich, Abwas­ser oder Was­ser) für eine Wär­me­pum­pe genutzt werden.

  • Dieser Ratgeber vom 2. August 2022 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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