Energieberatung und energieberater München

Förderung Klimaneutraler Gebäude: FKG in München mit Sanierungsfahrplan

Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2035 – die­ses Ziel ver­folgt die Stadt Mün­chen für ihre Gebäu­de. Um für pri­va­te Bauherr:innen Anrei­ze zu schaf­fen, in kli­ma­freund­li­che Bau­maß­nah­men zu inves­tie­ren, wur­de die För­de­rung Kli­ma­neu­tra­ler Gebäu­de (FKG) auf­ge­legt. Eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung für die Bean­tra­gung von För­der­mit­teln ist in vie­len Fäl­len der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP).

FKG: Förderung für Neubauten, Bestandsbauten und Sanierungsberatung

För­de­run­gen aus dem Pro­gramm FKG kön­nen für ver­schie­de­ne Bau­maß­nah­men in der Stadt Mün­chen bean­tragt wer­den. Eine grund­sätz­li­che Vor­aus­set­zung ist, dass durch die Maß­nah­men Ener­gie ein­ge­spart wird. Das Refe­rat für Kli­ma- und Umwelt­schutz der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen ver­folgt das Ziel einer stär­ke­ren Nut­zung regio­na­ler rege­ne­ra­ti­ver Ener­gie­trä­ger, um den Ein­satz fos­si­ler Brenn­stof­fe zu redu­zie­ren. Dies geht ein­her mit einer Opti­mie­rung der Wär­me­däm­mung, sodass der Ener­gie­be­darf ins­ge­samt gesenkt wird.

Die För­de­rung Kli­ma­neu­tra­ler Gebäu­de in Mün­chen erstreckt sich unter ande­rem auf:

  • Ener­ge­ti­sche Sanierungsberatung
  • Effi­zi­enz­häu­ser im Bestand
  • Effi­zi­enz­häu­ser im Neubau
  • Ein­zel­maß­nah­men
  • Pho­to­vol­ta­ik
  • Bonus­maß­nah­men (in Ver­bin­dung mit einer för­der­fä­hi­gen Hauptmaßnahme)

Eine beson­de­re Rol­le nimmt die ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­be­ra­tung ein. Sie ist regel­mä­ßig Vor­aus­set­zung, um wei­te­re Maß­nah­men bean­tra­gen zu kön­nen. Im Rah­men der Bera­tung prüft eine Fach­kraft gemein­sam mit den Eigentümer:innen, wel­che Sanie­rungs­maß­nah­men geeig­net sind, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des zu ver­bes­sern. Dar­aus ent­steht ein indi­vi­du­ell abge­stimm­ter Maß­nah­men­ka­ta­log, der soge­nann­te indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP). Für die­se Bera­tung kann eine För­de­rung vor­ge­se­hen sein, wobei Ober­gren­zen gemäß der jeweils gül­ti­gen Richt­li­nie gelten.

Sanierungsfahrplan im FKG

Ablauf, Umfang und Aus­ar­bei­tung des Sanie­rungs­fahr­plans sind im FKG gere­gelt. Zu beach­ten ist, dass der Sanie­rungs­fahr­plan in der Münch­ner Aus­ge­stal­tung als ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­be­ra­tung mit Erstel­lung eines Sanie­rungs­kon­zepts bezeich­net wird. Zunächst ist ein Antrag über das FKG-Por­tal der Stadt zu stel­len. Die­ser Schritt muss vor der Beauf­tra­gung einer Berater:in erfol­gen, um eine För­de­rung in Anspruch neh­men zu kön­nen. Die Bera­tung selbst hat inner­halb der vor­ge­se­he­nen Frist nach erfolg­rei­cher Antrag­stel­lung zu erfol­gen. Für die Aus­zah­lung ist anschlie­ßend ein Ver­wen­dungs­nach­weis ein­zu­rei­chen. Nach Prü­fung erfolgt die Aus­zah­lung durch das Refe­rat für Kli­ma- und Umweltschutz.

Anforderungen an die energetische Sanierungsberatung

Die Bera­tung muss bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len. Die Berater:innen haben unter ande­rem sicherzustellen:

  • Berück­sich­ti­gung defi­nier­ter Ener­gie­stan­dards
  • kein Ein­bau von Heiz­sys­te­men mit fos­si­len Energieträgern
  • Prü­fung eines mög­li­chen Anschlus­ses an das SWM-Fern­wär­me­netz
  • Berück­sich­ti­gung von Solarthermie
  • min­des­tens eine Vor-Ort-Bege­hung des Gebäudes
  • wei­te­re in der Richt­li­nie genann­te Anforderungen

Dar­über hin­aus ist eine aus­führ­li­che Doku­men­ta­ti­on erfor­der­lich. Die­se ent­hält eine Beschrei­bung des Ist-Zustan­des, mög­li­che Sanie­rungs­va­ri­an­ten sowie eine Abschät­zung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten. Ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan, wie er aus dem BEG bekannt ist, kann die­se Anfor­de­run­gen erfül­len und bie­tet zusätz­lich eine struk­tu­rier­te Maßnahmenplanung.

Geförderte Sanierung in München: der Weg zum Zuschuss

Für die Inan­spruch­nah­me von För­de­run­gen aus FKG und BEG ist eine defi­nier­te Abfol­ge bei Pla­nung und Durch­füh­rung zu beach­ten. Der ers­te Schritt ist die ener­ge­ti­sche Bera­tung. Der Antrag auf För­de­rung ist grund­sätz­lich vor der Auf­trags­ver­ga­be zu stel­len. Im Rah­men der Bera­tung wird ein Sanie­rungs­fahr­plan erstellt, der wei­te­re Maß­nah­men auf­zeigt. Für die Bera­tung selbst kön­nen För­der­mög­lich­kei­ten bestehen. Auch für nach­fol­gen­de Maß­nah­men sind Anträ­ge vor Beginn der Arbei­ten erfor­der­lich. Die Aus­zah­lung erfolgt nach Abschluss der Maß­nah­men und Ein­rei­chung der ent­spre­chen­den Nach­wei­se. Zu beach­ten ist, dass bestimm­te FKG-Zuschüs­se an eine BEG-För­de­rung gekop­pelt sein können.

  • Dieser Ratgeber vom 17. Januar 2023 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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