
Sprinter-Prämie: Kommt die Zusatzförderung für den Sanierungsfahrplan?
Was tun gegen Energieknappheit und steigende Preise? Mit Blick auf den Winter 2023/2024 hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen 5‑Punkte-Plan vorgestellt. Im Fokus stehen Bestandsgebäude, die häufig durch einen besonders hohen Energieverbrauch auffallen. Der Entwurf von Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, sieht besondere Anreize für Eigentümer:innen energetisch ineffizienter Gebäude vor. Nach der ersten Vorlage ist auch ein zusätzlicher Zuschuss für die energetische Beratung vorgesehen.
5‑Punkte-Plan zur schnellen Sanierung von Gebäuden
Dass die Überlegungen zur Energiesicherheit im Winter die Sanierung in den Mittelpunkt stellen, kommt nicht unerwartet. Ältere Bestandsgebäude haben einen großen Anteil am Verbrauch fossiler Energieträger. Das ist problematisch im Hinblick auf Kosten und Versorgungslage – zudem wirkt sich die schlechte Umweltbilanz auf das Klima aus. Ziel der sogenannten Sprinter-Prämie 2023 ist es daher, möglichst viele Gebäude innerhalb eines begrenzten Zeitraums energetisch zu verbessern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen Anreize für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden schaffen, Sanierungen umzusetzen. Die folgenden fünf Punkte sind vorgesehen.
Energetische Beratung und Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan ist bereits aus der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) bekannt. Dabei handelt es sich um einen individuell erstellten Maßnahmenkatalog, der für ein konkretes Gebäude sinnvolle Sanierungen vorschlägt. Hierzu erfolgt eine Vor-Ort-Prüfung durch eine Energieberater:in, um die Umsetzbarkeit verschiedener Varianten zu bewerten. Der Entwurf sieht hierfür einen zusätzlichen Bonus vor. Energieberater:innen sollen darauf zugreifen können, wenn ein Sanierungsfahrplan erstellt wird oder wenn es sich um ein Gebäude mit sehr niedriger Energieeffizienzklasse handelt. Dies entspricht einer indirekten Zusatzförderung für den individuellen Sanierungsfahrplan.
Sprinter-Prämie
Da der Entwurf zu Beginn des Jahres 2023 vorgestellt wurde und kurzfristige Effekte erzielen sollte, enthält er eine sogenannte Sprinter-Prämie. Wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Antrag auf Sanierungsförderung stellt, sollte eine erhöhte Förderung erhalten. Vorgesehen war eine Anhebung des möglichen Tilgungszuschusses im Rahmen der bestehenden Programme.
Serielle Sanierung
Die serielle Sanierung ist ein vergleichsweise neues Konzept. Ziel ist eine stärkere Standardisierung und Vorfertigung von Bauteilen, um Sanierungen effizienter umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise vorgefertigte Elemente für Dach- und Fassadensanierungen oder der Einbau neuer Heiztechnik. Für eine begrenzte Anzahl von Wohneinheiten war im Entwurf eine besonders hohe Förderung vorgesehen.
Mindestenergiestandards
Der Maßnahmenkatalog enthält außerdem eine Forderung nach Mindestenergiestandards. Demnach könnten Eigentümer:innen verpflichtet werden, bestimmte energetische Anforderungen einzuhalten. Die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung war zum Zeitpunkt der Vorstellung des Entwurfs noch offen.
CO2-Preis als Anreiz zur Sanierung für Vermieter:innen
Ein weiterer Punkt betrifft die Beteiligung von Vermieter:innen an der CO2-Abgabe. Diese Regelung soll dazu beitragen, Investitionen in den Gebäudebestand anzureizen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.





