
Dachausbau: Aufgepasst bei der Sanierung hinsichtlich der Baugenehmigung
Im Dachgeschoss ist noch Platz: Die Wohnfläche soll vergrößert und das Dach saniert werden. Möglicherweise soll eine PV-Anlage installiert werden. Aber Achtung: Werfen Sie einen Blick in Ihre Baugenehmigung. Nicht jede Sanierung kann ohne Architekt:in und Ingenieur:in erfolgen.
Nachgenehmigungen bei Dachausbauten
Häufig fällt beim Hauskauf oder ‑verkauf – und dem damit verbundenen Einreichen der Unterlagen bei der Bank – erst auf, dass die Flächen im Dachgeschoss in der ursprünglichen Baugenehmigung nicht als Wohnfläche ausgewiesen sind. Um eine Finanzierung zu erhalten, werden dann Nachgenehmigungen erforderlich. Wir empfehlen Bauherr:innen daher, auch vor einer geplanten Sanierung die vorhandenen Genehmigungsunterlagen zu prüfen.
Solaranlage auf dem Dach: Hält mein Dach?
In einer statischen Berechnung werden Lastannahmen für Schnee, Wind, Eigengewicht und weitere Verkehrslasten angesetzt. Gerade bei älteren Dächern stellt sich die Frage, ob zusätzliche Lasten aufgenommen werden können. Gegebenenfalls müssen Sparren aufgedoppelt oder Mittelpfetten unterstützt werden. Ein qualifizierter Blick in die Bestandsstatik zur Kontrolle der statischen Auslastung einzelner Bauteile kann dabei helfen. Bei neueren Dächern ist das Risiko statisch erforderlicher Zusatzmaßnahmen durch Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen meist geringer, da die Sparrenabmessungen (z. B. bei geplanter Zwischensparrendämmung) in der Regel bereits auf Basis des Wärmeschutznachweises gewählt werden.
Fördermittel – gelten Ausbaumaßnahmen als Sanierung oder Neubau?
Eine häufige Frage betrifft mögliche Fördermittel. Der Ausbau wird gemäß Förderlogik häufig als Neubau betrachtet, wenn durch die neu geschaffenen Flächen eine zusätzliche Wohneinheit entsteht. Zur Wohneinheit zählen in der Regel ein Bad, eine Küche (oder Kochnische) und ein eigener Zugang. Handelt es sich dagegen um eine Wohnraumerweiterung, kann der Ausbau als Sanierung bewertet werden. Dann sind Förderungen im KfW-Sanierungsprogramm möglich. Unabhängig davon können Sanierungsmaßnahmen an Gemeinschaftsflächen im Gebäudebestand als Einzelmaßnahme gefördert werden. Dazu zählt unter anderem auch die Installation einer Solaranlage. Auf Bundes‑, Landes- und kommunaler Ebene bestehen zudem weitere Förderprogramme.
Welche Expert:innen benötige ich bei einem Dachausbau?
Neben der handwerklichen Expertise eines Zimmerbetriebs müssen Dachausbauten der Behörde angezeigt bzw. beantragt werden, wenn in der bestehenden Baugenehmigung keine Wohnfläche vorgesehen ist. Für die Meldung bzw. Beantragung einer Umnutzung werden in der Regel eine planende Architekt:in sowie Ingenieur:innen für Statik, Wärmeschutz und gegebenenfalls Schall- und Brandschutz benötigt. Eine qualifizierte Energieberatung ist zudem Voraussetzung für viele Fördermittel. Idealerweise werden Förderungen für die Bestandsaufnahme vor Ort und Förderprogramme für die Sanierung kombiniert. Das erhöht Fördersumme und Qualität der Sanierung.
Abschließend kann es sinnvoll sein, Bauantragsstellung, Statik und Energieberatung gemeinsam bis zur Ausführungsplanung an ein erfahrenes Planungsbüro zu vergeben. So lassen sich wiederholte Ortstermine, Aufmaße und Abstimmungsprobleme zwischen Beteiligten vermeiden. Das reduziert den Koordinationsaufwand und spart Zeit sowie Kosten.





