Modernisierung fördern lassen in Frankfurt am Main

Etli­che Hoch­häu­ser prä­gen das Stadt­bild von »Main­hat­tan«. Mit über 700.000 Ein­woh­nern stellt Frank­furt am Main die größ­te Stadt des Bun­des­lan­des dar. Dabei gehö­ren natür­lich auch vie­le Wohn­häu­ser zur Mes­se- und Finanz­stadt. Damit die­se moder­ne Tech­nik und Anla­gen bie­ten, kön­nen je nach Pro­gramm­sta­tus spe­zi­el­le För­der­pro­gram­me zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung für Eigentümer:innen rele­vant sein.

In der Main­me­tro­po­le exis­tiert für Hauseigentümer:innen das Moder­ni­sie­rungs­pro­gramm. Es dient meh­re­ren Zie­len, um Wohn­räu­me nach­hal­tig ener­ge­tisch zu modernisieren.

Modernisieren in Mainhattan: Förderziele

Die Zukunft hat vor allem das Kli­ma im Fokus. Dem­entspre­chend gilt es, kli­ma­schäd­li­ches CO2 zu ver­rin­gern und zu ver­mei­den. Dazu lohnt sich der Blick auf die Ener­gie­ef­fi­zi­enz im Alt­bau. Eine För­de­rung in Frank­furt kann ggf. einen Anreiz bie­ten. Damit kön­nen Eigentümer:innen nach gel­ten­den Richt­li­ni­en unter­stützt wer­den, die vor­han­de­nen Immo­bi­li­en auf ein ener­ge­tisch effi­zi­en­te­res Niveau zu heben.

Auf der einen Sei­te kann eine Finanz­hil­fe dem Kli­ma­schutz zuträg­lich sein. Auf der ande­ren Sei­te kann sich die Qua­li­tät der Wohn­räu­me sowie die der direk­ten Umge­bung anhe­ben. Die bun­des­weit gül­ti­gen Kli­ma­schutz­zie­le gel­ten selbst­ver­ständ­lich auch für die hes­si­sche Stadt. Das bedeu­tet, die ener­ge­ti­schen Stan­dards der Wohn­räu­me sind auf kli­ma­freund­li­che Art zu erhö­hen. Zugleich kann die Unter­stüt­zung vor­se­hen, das Wohn­um­feld und die Bar­rie­re­frei­heit zu verbessern.

Voraussetzungen für die Frankfurter Förderung

Damit För­der­mit­tel bean­sprucht wer­den kön­nen, kom­men Eigentümer:innen sowie bevoll­mäch­tig­te Per­so­nen­krei­se (zum Bei­spiel Erb­be­rech­tig­te) von Wohn­ge­bäu­den infra­ge. Juris­ti­sche oder natür­li­che Per­so­nen kön­nen För­der­gel­der erhal­ten, wenn sie die Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Zu die­sen kann zäh­len, dass Maß­nah­men in Wohn­ein­hei­ten ener­ge­ti­sche Ver­bes­se­run­gen nach sich zie­hen sollen.

Das Moder­ni­sie­rungs­pro­gramm kann erfor­dern, dass ener­gie­ef­fi­zi­en­te Opti­mie­run­gen über bestimm­te Min­dest­an­for­de­run­gen hin­aus­ge­hen. Je nach För­der­be­din­gun­gen kann hier­für ein Ener­gie­gut­ach­ten vor­ge­se­hen sein, bei­spiels­wei­se nach Maß­ga­ben aner­kann­ter Stel­len (u. a. BAFA).

Fördermaßnahmen: Was unterstützt Frankfurt?

Es kön­nen Gesamt­maß­nah­men eben­so wie ein­zel­ne Vor­ha­ben für eine Finanz­hil­fe infra­ge kom­men. Dabei kön­nen die Ver­bes­se­rung von Woh­nungs­be­stän­den sowie die Opti­mie­rung von Frei­flä­chen (öffent­lich oder pri­vat) zum Kreis der zuschuss­wür­di­gen Maß­nah­men zäh­len. In jedem Fall ist die res­sour­cen­scho­nen­de Ein­spa­rung von Ener­gie entscheidend.

Zu den Ver­bes­se­rungs­vor­ha­ben in Wohn­räu­men gehört bei­spiels­wei­se der Gebrauch von rege­ne­ra­ti­ven Ener­gie­quel­len (zum Bei­spiel Bio­mas­se, Solar­ther­mie oder Geo­ther­mie). Als för­der­fä­hig kön­nen zudem Maß­nah­men gel­ten, die sich posi­tiv auf die Wohn­funk­ti­on aus­wir­ken (d. h. Belüf­tung, Schall­schutz, Belich­tung, Bal­kon­an­bau­ten), je nach Pro­gramm und gel­ten­den Richtlinien.

Wer die Immo­bi­lie bar­rie­re­frei­er gestal­ten will, kann außer­dem ggf. eine Frank­fur­ter Unter­stüt­zung prü­fen. Eben­so kann eine För­de­rung mög­lich sein, wenn vor­han­de­ne Woh­nun­gen mit­ein­an­der ver­eint wer­den sol­len, um ein­zel­ne gro­ße Wohn­ein­hei­ten zu schaf­fen – je nach Förderbedingungen.

Auch wer bis­her gewerb­lich genutz­te Räu­me besitzt, kann gege­be­nen­falls eine geld­li­che Hil­fe bean­tra­gen. Denn die Umge­stal­tung, der Umbau oder die Umwand­lung die­ser »Nicht-Wohn­räu­me« zu Wohn­räu­men kann för­der­wür­dig sein. Das­sel­be kann auch den indi­vi­du­el­len Aus­bau vom Dach­ge­schoss betref­fen, sofern dies nach gel­ten­den Richt­li­ni­en vor­ge­se­hen ist.

Höhe und Art der Unterstützung: Frankfurter Altbauwohnungen modernisieren

Die Stadt kann die Hil­fe zwi­schen Dar­le­hen und Zuschüs­sen staf­feln. Für ein­zeln durch­ge­führ­te Maß­nah­men kann es Zuschüs­se geben. Im Gegen­satz dazu kön­nen Gesamt­maß­nah­men wahl­wei­se durch ein Dar­le­hen oder mit Zuschüs­sen unter­stützt wer­den. Für alle Berei­che sind die ener­ge­ti­schen Stan­dards und der Umfang der Vor­ha­ben rele­vant. Die kon­kre­te För­der­hö­he ergibt sich je nach Pro­gramm und nach gel­ten­den Richtlinien.

Förderfähige Kosten im Modernisierungsprogramm Frankfurt

Für die För­der­hö­he sind Ein­ord­nun­gen wie Dar­le­hen, Grund­för­de­rung mit Zusatz­för­de­rung und Zuschüs­se wich­tig. Das Pro­gramm legt in sei­nen Richt­li­ni­en fest, wel­che Kos­ten als för­der­fä­hig gel­ten, bei­spiels­wei­se über pau­scha­le Kos­ten­an­sät­ze oder Ober­gren­zen je Flä­che bzw. Wohneinheit.

  • för­der­fä­hi­ge Kos­ten­an­sät­ze je nach Maß­nah­me (z. B. je m² Wohn­flä­che oder je Bauteil)
  • Ein­ord­nung von Ein­zel­bau­tei­len und Gesamt­maß­nah­men nach Programm
  • wei­te­re Rege­lun­gen je nach ener­ge­ti­schem Stan­dard und Förderbedingungen
  • zusätz­li­che Berück­sich­ti­gung bei beson­de­ren Gebäu­de­ei­gen­schaf­ten (z. B. Denk­mal­schutz), sofern vorgesehen

Grundförderung und Zusatzförderung für Gesamtmaßnahmen

Für die Grund­för­de­rung kön­nen Antragsteller:innen je nach Pro­gramm zwi­schen Dar­le­hen und Zuschuss wäh­len. Ein Dar­le­hen kann als Anteil der för­de­rungs­wür­di­gen Kos­ten vor­ge­se­hen sein. Ein Zuschuss kann sich eben­falls pro­zen­tu­al an den för­der­fä­hi­gen Gesamt­kos­ten ori­en­tie­ren – jeweils nach gel­ten­den Richt­li­ni­en und vor­be­halt­lich der Bewilligung.

Bei­de Optio­nen (Zuschuss, Dar­le­hen) kön­nen sich durch bestimm­te Bau­maß­nah­men ergän­zen, sofern dies im Pro­gramm vor­ge­se­hen ist. Damit kön­nen bei­spiels­wei­se fol­gen­de Gesamt­maß­nah­men gemeint sein:

  • Bar­rie­re­frei­heit: Zugang oder Woh­nungs­um­bau (d. h. ent­spre­chen­de Installation/​Umgestaltung von Aufzügen/​Wohnräumen)
  • Kon­zept »gro­ße Wohnung«
  • Pas­siv­haus

Das Dar­le­hen kann sich je nach Pro­gramm­be­din­gun­gen um zusätz­li­che För­der­be­stand­tei­le ergän­zen, bei­spiels­wei­se je Wohn­ein­heit oder je Flä­che, wobei Ober­gren­zen und Kos­ten­an­tei­le nach gel­ten­den Richt­li­ni­en zu beach­ten sind.

  • Bar­rie­re­frei­heit: zusätz­li­cher För­der­be­stand­teil je Wohn­ein­heit, ggf. mit Kostenanteilsgrenzen
  • Kon­zept der »gro­ßen Woh­nun­gen«: zusätz­li­cher För­der­be­stand­teil je neu gebil­de­ter Wohneinheit
  • Pas­siv­haus­bau­wei­se: zusätz­li­cher För­der­be­stand­teil je Flä­che, sofern vorgesehen

Beim Zuschuss kön­nen sich die Sum­men eben­falls je nach Pro­gramm­be­din­gun­gen erhö­hen, bei­spiels­wei­se je Wohn­ein­heit oder je Flä­che, jeweils nach gel­ten­den Richtlinien.

  • Bar­rie­re­frei­heit: Zuschuss­be­stand­teil je Wohn­ein­heit, ggf. mit Kostenanteilsgrenzen
  • gro­ße Woh­nun­gen: Zuschuss­be­stand­teil je Wohneinheit
  • Pas­siv­haus­bau­wei­se: Zuschuss­be­stand­teil je Flä­che, sofern vorgesehen

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Für Ein­zel­maß­nah­men kann es Zuschüs­se geben. Hier­zu kön­nen auch Maß­nah­men zur Stadt­bild­pfle­ge zäh­len. Dabei kann Frank­furt zwi­schen »Denk­mal­schutz« und »ein­fa­cher« Stadt­bild­pfle­ge unter­schei­den. Für Antragsteller:innen kön­nen sich dadurch För­der­be­stand­tei­le erge­ben, die sich an Kos­ten­an­sät­zen oder Antei­len der för­der­wür­di­gen Maß­nah­men­kos­ten ori­en­tie­ren – je nach Pro­gramm und nach gel­ten­den Richtlinien.

  • Bar­rie­re­frei­heit: Zuschuss je Wohn­ein­heit, ggf. mit Kostenanteilsgrenzen
  • Stadt­bild­pfle­ge: Zuschuss nach Kos­ten­an­sät­zen je Flä­che der Fas­sa­de (je nach Modell)
  • Wohn­um­feld: Zuschuss nach Kos­ten­an­sät­zen je Flä­che (öffent­lich oder pri­vat), je nach Förderbedingungen

Fazit: Wohnraumförderung in Frankfurt am Main

Eine finan­zi­el­le Hil­fe durch Städ­te kann für den Kli­ma­schutz eben­so rele­vant sein wie für Eigentümer:innen. Spe­zi­ell bei umfas­sen­den Maß­nah­men kön­nen För­der­mit­tel eine Rol­le für die Umset­zung spie­len. Das Moder­ni­sie­rungs­pro­gramm in Frank­furt kann durch sei­ne Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten (Dar­le­hen, Zuschuss) für die Moder­ni­sie­rung und ener­ge­ti­sche Sanie­rung im Alt­bau geeig­net sein – je nach Pro­gramm­sta­tus und nach gel­ten­den För­der­be­din­gun­gen.

  • Dieser Ratgeber vom 1. Dezember 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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