
Modernisierung fördern lassen in Frankfurt am Main
Etliche Hochhäuser prägen das Stadtbild von »Mainhattan«. Mit über 700.000 Einwohnern stellt Frankfurt am Main die größte Stadt des Bundeslandes dar. Dabei gehören natürlich auch viele Wohnhäuser zur Messe- und Finanzstadt. Damit diese moderne Technik und Anlagen bieten, können je nach Programmstatus spezielle Förderprogramme zur energetischen Sanierung für Eigentümer:innen relevant sein.
In der Mainmetropole existiert für Hauseigentümer:innen das Modernisierungsprogramm. Es dient mehreren Zielen, um Wohnräume nachhaltig energetisch zu modernisieren.
Modernisieren in Mainhattan: Förderziele
Die Zukunft hat vor allem das Klima im Fokus. Dementsprechend gilt es, klimaschädliches CO2 zu verringern und zu vermeiden. Dazu lohnt sich der Blick auf die Energieeffizienz im Altbau. Eine Förderung in Frankfurt kann ggf. einen Anreiz bieten. Damit können Eigentümer:innen nach geltenden Richtlinien unterstützt werden, die vorhandenen Immobilien auf ein energetisch effizienteres Niveau zu heben.
Auf der einen Seite kann eine Finanzhilfe dem Klimaschutz zuträglich sein. Auf der anderen Seite kann sich die Qualität der Wohnräume sowie die der direkten Umgebung anheben. Die bundesweit gültigen Klimaschutzziele gelten selbstverständlich auch für die hessische Stadt. Das bedeutet, die energetischen Standards der Wohnräume sind auf klimafreundliche Art zu erhöhen. Zugleich kann die Unterstützung vorsehen, das Wohnumfeld und die Barrierefreiheit zu verbessern.
Voraussetzungen für die Frankfurter Förderung
Damit Fördermittel beansprucht werden können, kommen Eigentümer:innen sowie bevollmächtigte Personenkreise (zum Beispiel Erbberechtigte) von Wohngebäuden infrage. Juristische oder natürliche Personen können Fördergelder erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen kann zählen, dass Maßnahmen in Wohneinheiten energetische Verbesserungen nach sich ziehen sollen.
Das Modernisierungsprogramm kann erfordern, dass energieeffiziente Optimierungen über bestimmte Mindestanforderungen hinausgehen. Je nach Förderbedingungen kann hierfür ein Energiegutachten vorgesehen sein, beispielsweise nach Maßgaben anerkannter Stellen (u. a. BAFA).
Fördermaßnahmen: Was unterstützt Frankfurt?
Es können Gesamtmaßnahmen ebenso wie einzelne Vorhaben für eine Finanzhilfe infrage kommen. Dabei können die Verbesserung von Wohnungsbeständen sowie die Optimierung von Freiflächen (öffentlich oder privat) zum Kreis der zuschusswürdigen Maßnahmen zählen. In jedem Fall ist die ressourcenschonende Einsparung von Energie entscheidend.
Zu den Verbesserungsvorhaben in Wohnräumen gehört beispielsweise der Gebrauch von regenerativen Energiequellen (zum Beispiel Biomasse, Solarthermie oder Geothermie). Als förderfähig können zudem Maßnahmen gelten, die sich positiv auf die Wohnfunktion auswirken (d. h. Belüftung, Schallschutz, Belichtung, Balkonanbauten), je nach Programm und geltenden Richtlinien.
Wer die Immobilie barrierefreier gestalten will, kann außerdem ggf. eine Frankfurter Unterstützung prüfen. Ebenso kann eine Förderung möglich sein, wenn vorhandene Wohnungen miteinander vereint werden sollen, um einzelne große Wohneinheiten zu schaffen – je nach Förderbedingungen.
Auch wer bisher gewerblich genutzte Räume besitzt, kann gegebenenfalls eine geldliche Hilfe beantragen. Denn die Umgestaltung, der Umbau oder die Umwandlung dieser »Nicht-Wohnräume« zu Wohnräumen kann förderwürdig sein. Dasselbe kann auch den individuellen Ausbau vom Dachgeschoss betreffen, sofern dies nach geltenden Richtlinien vorgesehen ist.
Höhe und Art der Unterstützung: Frankfurter Altbauwohnungen modernisieren
Die Stadt kann die Hilfe zwischen Darlehen und Zuschüssen staffeln. Für einzeln durchgeführte Maßnahmen kann es Zuschüsse geben. Im Gegensatz dazu können Gesamtmaßnahmen wahlweise durch ein Darlehen oder mit Zuschüssen unterstützt werden. Für alle Bereiche sind die energetischen Standards und der Umfang der Vorhaben relevant. Die konkrete Förderhöhe ergibt sich je nach Programm und nach geltenden Richtlinien.
Förderfähige Kosten im Modernisierungsprogramm Frankfurt
Für die Förderhöhe sind Einordnungen wie Darlehen, Grundförderung mit Zusatzförderung und Zuschüsse wichtig. Das Programm legt in seinen Richtlinien fest, welche Kosten als förderfähig gelten, beispielsweise über pauschale Kostenansätze oder Obergrenzen je Fläche bzw. Wohneinheit.
- förderfähige Kostenansätze je nach Maßnahme (z. B. je m² Wohnfläche oder je Bauteil)
- Einordnung von Einzelbauteilen und Gesamtmaßnahmen nach Programm
- weitere Regelungen je nach energetischem Standard und Förderbedingungen
- zusätzliche Berücksichtigung bei besonderen Gebäudeeigenschaften (z. B. Denkmalschutz), sofern vorgesehen
Grundförderung und Zusatzförderung für Gesamtmaßnahmen
Für die Grundförderung können Antragsteller:innen je nach Programm zwischen Darlehen und Zuschuss wählen. Ein Darlehen kann als Anteil der förderungswürdigen Kosten vorgesehen sein. Ein Zuschuss kann sich ebenfalls prozentual an den förderfähigen Gesamtkosten orientieren – jeweils nach geltenden Richtlinien und vorbehaltlich der Bewilligung.
Beide Optionen (Zuschuss, Darlehen) können sich durch bestimmte Baumaßnahmen ergänzen, sofern dies im Programm vorgesehen ist. Damit können beispielsweise folgende Gesamtmaßnahmen gemeint sein:
- Barrierefreiheit: Zugang oder Wohnungsumbau (d. h. entsprechende Installation/Umgestaltung von Aufzügen/Wohnräumen)
- Konzept »große Wohnung«
- Passivhaus
Das Darlehen kann sich je nach Programmbedingungen um zusätzliche Förderbestandteile ergänzen, beispielsweise je Wohneinheit oder je Fläche, wobei Obergrenzen und Kostenanteile nach geltenden Richtlinien zu beachten sind.
- Barrierefreiheit: zusätzlicher Förderbestandteil je Wohneinheit, ggf. mit Kostenanteilsgrenzen
- Konzept der »großen Wohnungen«: zusätzlicher Förderbestandteil je neu gebildeter Wohneinheit
- Passivhausbauweise: zusätzlicher Förderbestandteil je Fläche, sofern vorgesehen
Beim Zuschuss können sich die Summen ebenfalls je nach Programmbedingungen erhöhen, beispielsweise je Wohneinheit oder je Fläche, jeweils nach geltenden Richtlinien.
- Barrierefreiheit: Zuschussbestandteil je Wohneinheit, ggf. mit Kostenanteilsgrenzen
- große Wohnungen: Zuschussbestandteil je Wohneinheit
- Passivhausbauweise: Zuschussbestandteil je Fläche, sofern vorgesehen
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Für Einzelmaßnahmen kann es Zuschüsse geben. Hierzu können auch Maßnahmen zur Stadtbildpflege zählen. Dabei kann Frankfurt zwischen »Denkmalschutz« und »einfacher« Stadtbildpflege unterscheiden. Für Antragsteller:innen können sich dadurch Förderbestandteile ergeben, die sich an Kostenansätzen oder Anteilen der förderwürdigen Maßnahmenkosten orientieren – je nach Programm und nach geltenden Richtlinien.
- Barrierefreiheit: Zuschuss je Wohneinheit, ggf. mit Kostenanteilsgrenzen
- Stadtbildpflege: Zuschuss nach Kostenansätzen je Fläche der Fassade (je nach Modell)
- Wohnumfeld: Zuschuss nach Kostenansätzen je Fläche (öffentlich oder privat), je nach Förderbedingungen
Fazit: Wohnraumförderung in Frankfurt am Main
Eine finanzielle Hilfe durch Städte kann für den Klimaschutz ebenso relevant sein wie für Eigentümer:innen. Speziell bei umfassenden Maßnahmen können Fördermittel eine Rolle für die Umsetzung spielen. Das Modernisierungsprogramm in Frankfurt kann durch seine Kombinationsmöglichkeiten (Darlehen, Zuschuss) für die Modernisierung und energetische Sanierung im Altbau geeignet sein – je nach Programmstatus und nach geltenden Förderbedingungen.





