Wärmebild mit Sanierungsfahrplan vorher nachher

Novelle des GEG 2023: Sanierungsfahrplan und mehr

Der Koali­ti­ons­ver­trag von SPD, FDP und Bünd­nis 90/​Die Grü­nen sieht eine Rei­he von Maß­nah­men und Novel­lie­run­gen vor. Ein Fokus liegt auf dem The­ma Nach­hal­tig­keit und damit auch auf der Bau­bran­che. Ins­be­son­de­re die geplan­te Novel­lie­rung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) ist für gewerb­li­che und pri­va­te Bauherr:innen rele­vant. Hier soll der Sanie­rungs­fahr­plan eine beson­de­re Rol­le spielen.

Novellierung des GEG 20232025

Die Neue­run­gen im Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz sol­len gestaf­felt in Kraft tre­ten. Ab 2024 ist vor­ge­se­hen, dass bei umfang­rei­chen Umbau­ten und Erwei­te­run­gen bei Bestands­ge­bäu­den nur noch bestimm­te Bau­tei­le ver­wen­det wer­den dür­fen. Die­se müs­sen den Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 70 errei­chen. Ab dem 1. Janu­ar 2025 sol­len zudem neue Stan­dards für Ener­gie­ef­fi­zi­enz­häu­ser gel­ten. Bereits für 2023 sind Novel­lie­run­gen in Hin­blick auf wei­te­re Aspek­te geplant, dar­un­ter der Sanierungsfahrplan.

Neue Effizienzhaus-Standards

Eine zen­tra­le Ände­rung betrifft die Effi­zi­enz­haus-Stan­dards. Sie wer­den zum Stich­tag 1. Janu­ar 2025 an den Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 40 ange­gli­chen. In der Pra­xis bedeu­tet das, dass die Anfor­de­run­gen an Neu­bau­ten erhöht wer­den. Hin­ter­grund sind die wei­ter­ent­wi­ckel­ten tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten bei Däm­mung und Wär­me­ge­win­nung. Auf die­se Wei­se sol­len die Kli­ma­zie­le lang­fris­tig unter­stützt werden.

Änderungen beim Sanierungsfahrplan

Wei­te­re Ände­run­gen betref­fen die Ein­füh­rung des Sanie­rungs­fahr­plans. Die­ser indi­vi­du­ell zu erstel­len­de Plan gibt Maß­nah­men vor, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Bestands­ge­bäu­den zu ver­bes­sern. Im Rah­men des GEG ste­hen hier vor allem Heiz­tech­nik und Däm­mung im Vor­der­grund. Die Koali­ti­ons­part­ner pla­nen, dass die­se Sanie­rungs­fahr­plä­ne mög­lichst nied­rig­schwel­lig bereit­ge­stellt wer­den, etwa für Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten und beim Kauf eines Hau­ses. Ziel ist es, Anrei­ze für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung zu schaffen.

Wir stre­ben eine brei­te, sys­te­ma­ti­sche Nut­zung von Sanie­rungs­fahr­plä­nen an und wer­den die­se z. B. für Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten und beim Kauf eines Gebäu­des kos­ten­los machen.

Quel­le: Sei­te 71, Koali­ti­ons­ver­trag »MEHR FORTSCHRITT WAGEN. BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT« von SPD, Bünd­nis 90/​die Grü­nen und FDP

Was bedeu­tet das? Der Sanie­rungs­fahr­plan wird von Fach­leu­ten erstellt. Die Kos­ten­über­nah­me kann je nach Pro­gramm­ge­stal­tung ganz oder teil­wei­se durch öffent­li­che För­der­pro­gram­me erfolgen.

Austauschpflicht für Heizungen und Anteil erneuerbarer Energien

Nicht erst durch stei­gen­de Roh­stoff­kos­ten steht die Heiz­tech­nik im Fokus. Ziel der Bun­des­re­gie­rung ist es, den Ver­brauch fos­si­ler Ener­gie­trä­ger zu sen­ken. Daher ist vor­ge­se­hen, dass neue Hei­zun­gen künf­tig einen rele­van­ten Anteil ihrer Ener­gie aus rege­ne­ra­ti­ven Quel­len bezie­hen sol­len. Dar­aus erge­ben sich neue Anfor­de­run­gen an Heiz­sys­te­me und hybri­de Lösungen.

Erneuerbare Energien werden verpflichtend?!

In Zukunft könn­te auch eine Pflicht zum Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gien nach einem Hei­zungs­tausch zum Tra­gen kom­men. In Baden-Würt­tem­berg ist bereits seit 2010 mit dem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) ein sol­cher Schritt auf Län­der­ebe­ne erfolgt. Wei­te­re Bun­des­län­der sowie der Bund dis­ku­tie­ren ent­spre­chen­de Rege­lun­gen. Auch hier kann ein Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) unterstützen.

Weitere Neuerungen rund um das GEG

Im Rah­men der Novel­lie­rung des GEG sieht der Koali­ti­ons­ver­trag dar­über hin­aus wei­te­re Ände­run­gen vor. Sie betref­fen in ers­ter Linie den Bau­sek­tor. Dis­ku­tiert wird bei­spiels­wei­se die Ein­füh­rung eines Gebäu­deres­sour­cen­pas­ses. Aus die­sem kann her­vor­ge­hen, wie hoch der Ener­gie­ein­satz für den Bau eines Gebäu­des war. Die­ser Anteil wird auch als graue Ener­gie bezeich­net und kann die Gesamt­be­wer­tung von Neu­bau­ten beeinflussen.

Ände­run­gen betref­fen außer­dem die Nut­zung von Solar­an­la­gen. Für Gewer­be­bau­ten soll die­se Tech­nik stär­ker berück­sich­tigt wer­den. Auch bei pri­va­ten Neu­bau­ten wird die Instal­la­ti­on einer Solar­an­la­ge zuneh­mend emp­foh­len. In der Pra­xis kann bei­spiels­wei­se die Hei­zungs­an­la­ge mit Pho­to­vol­ta­ik kom­bi­niert wer­den, um ener­ge­ti­sche Anfor­de­run­gen zu unter­stüt­zen. Inge­nieur­bü­ros und ande­re Fach­be­trie­be bera­ten hier­zu individuell.

  • Dieser Ratgeber vom 2. Februar 2022 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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