
Novelle des GEG 2023: Sanierungsfahrplan und mehr
Der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Reihe von Maßnahmen und Novellierungen vor. Ein Fokus liegt auf dem Thema Nachhaltigkeit und damit auch auf der Baubranche. Insbesondere die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist für gewerbliche und private Bauherr:innen relevant. Hier soll der Sanierungsfahrplan eine besondere Rolle spielen.
Novellierung des GEG 2023⁄2025
Die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz sollen gestaffelt in Kraft treten. Ab 2024 ist vorgesehen, dass bei umfangreichen Umbauten und Erweiterungen bei Bestandsgebäuden nur noch bestimmte Bauteile verwendet werden dürfen. Diese müssen den Effizienzhaus-Standard 70 erreichen. Ab dem 1. Januar 2025 sollen zudem neue Standards für Energieeffizienzhäuser gelten. Bereits für 2023 sind Novellierungen in Hinblick auf weitere Aspekte geplant, darunter der Sanierungsfahrplan.
Neue Effizienzhaus-Standards
Eine zentrale Änderung betrifft die Effizienzhaus-Standards. Sie werden zum Stichtag 1. Januar 2025 an den Effizienzhaus-Standard 40 angeglichen. In der Praxis bedeutet das, dass die Anforderungen an Neubauten erhöht werden. Hintergrund sind die weiterentwickelten technischen Möglichkeiten bei Dämmung und Wärmegewinnung. Auf diese Weise sollen die Klimaziele langfristig unterstützt werden.
Änderungen beim Sanierungsfahrplan
Weitere Änderungen betreffen die Einführung des Sanierungsfahrplans. Dieser individuell zu erstellende Plan gibt Maßnahmen vor, um die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden zu verbessern. Im Rahmen des GEG stehen hier vor allem Heiztechnik und Dämmung im Vordergrund. Die Koalitionspartner planen, dass diese Sanierungsfahrpläne möglichst niedrigschwellig bereitgestellt werden, etwa für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Hauses. Ziel ist es, Anreize für eine energetische Sanierung zu schaffen.
Wir streben eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen an und werden diese z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos machen.
Quelle: Seite 71, Koalitionsvertrag »MEHR FORTSCHRITT WAGEN. BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT« von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP
Was bedeutet das? Der Sanierungsfahrplan wird von Fachleuten erstellt. Die Kostenübernahme kann je nach Programmgestaltung ganz oder teilweise durch öffentliche Förderprogramme erfolgen.
Austauschpflicht für Heizungen und Anteil erneuerbarer Energien
Nicht erst durch steigende Rohstoffkosten steht die Heiztechnik im Fokus. Ziel der Bundesregierung ist es, den Verbrauch fossiler Energieträger zu senken. Daher ist vorgesehen, dass neue Heizungen künftig einen relevanten Anteil ihrer Energie aus regenerativen Quellen beziehen sollen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an Heizsysteme und hybride Lösungen.
Erneuerbare Energien werden verpflichtend?!
Weitere Neuerungen rund um das GEG
Im Rahmen der Novellierung des GEG sieht der Koalitionsvertrag darüber hinaus weitere Änderungen vor. Sie betreffen in erster Linie den Bausektor. Diskutiert wird beispielsweise die Einführung eines Gebäuderessourcenpasses. Aus diesem kann hervorgehen, wie hoch der Energieeinsatz für den Bau eines Gebäudes war. Dieser Anteil wird auch als graue Energie bezeichnet und kann die Gesamtbewertung von Neubauten beeinflussen.
Änderungen betreffen außerdem die Nutzung von Solaranlagen. Für Gewerbebauten soll diese Technik stärker berücksichtigt werden. Auch bei privaten Neubauten wird die Installation einer Solaranlage zunehmend empfohlen. In der Praxis kann beispielsweise die Heizungsanlage mit Photovoltaik kombiniert werden, um energetische Anforderungen zu unterstützen. Ingenieurbüros und andere Fachbetriebe beraten hierzu individuell.





