Kraftwerkpark

Primärenergiebedarf und Primärenergiefaktor

Relevanz für die EnEV und das EEWärmeG.

Man­che Energie­formen, wie z. B. Erd­öl und ‑gas sowie Koh­le, sind in ihrer Grund­form tech­nisch bedingt nicht gut nutz­bar. Um die Effi­zi­enz die­ser soge­nann­ten pri­mä­ren Energie­träger zu stei­gern, wer­den sie vor der eigent­li­chen Nut­zung in Sekundär­energie umge­wandelt, etwa in Strom. Für die­sen Umwandlungs­prozess muss Ener­gie auf­ge­wen­det wer­den, genau­so wie anfangs für die Gewin­nung der Primär­energie und am Ende für die Ver­tei­lung der Sekundär­energie an die End­verbraucher. Die­se Fak­to­ren müs­sen beach­tet wer­den, um die Effi­zi­enz der ver­schie­de­nen Energie­formen ver­glei­chen zu können.

Der Pri­mär­ener­gie­fak­tor leis­tet genau das. Er zeigt das Ver­hält­nis von ein­ge­setz­ter Primär­energie zu abge­ge­be­ner End­ener­gie für jede Ener­gie­form an. Oder anders for­mu­liert: Der Pri­mär­ener­gie­fak­tor ist ein Indi­ka­tor für die ein­ge­setz­te Ener­gie­men­ge von der Energie­quelle bis zu den Privat­haushalten. Je klei­ner der jewei­li­ge Primär­energie­faktor, des­to effi­zi­en­ter ist die ent­spre­chen­de Energie­form. Der Primär­energie­faktor bezieht neben der Effi­zi­enz der Bereit­stellung auch die Versorgungs­sicherheit und die Klima­schädlich­keit (z. B. CO2-Emis­­sio­nen) ein. Dazu wer­den die Wer­te für Erneuer­bare Ener­gien und Holz sehr viel nied­ri­ger ange­setzt als bspw. Erd­öl, das hin­sicht­lich die­ser Fak­to­ren wesent­lich pro­ble­ma­ti­scher ist.

Primärenergiebedarf im Neubau

Im Neu­bau sind im gesam­ten Bundes­gebiet die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) und das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Wär­me-Gesetz (EEWär­meG) zu beachten.

Die EnEV kom­bi­niert die Vor­ga­ben für Hei­zungs- und Klima­technik mit Wärme­dämm­standards für fast alle Gebäu­de, die beheizt oder kli­ma­ti­siert wer­den. Sie legt die kon­kre­ten Wer­te der Primär­energie­faktoren der ver­schie­de­nen Energie­träger fest. Seit Janu­ar 2016 gilt die zwei­te Stu­fe der EnEV 2014 mit die­sen Primärenergiefaktor-Werten:

Ener­gie­trä­gerPri­mär­ener­gie­fak­tor
Erd­gas, Flüssiggas1,1
Heiz­öl1,1
Stein­koh­le, Braunkohle1,1 bzw. 1,2
Strom1,8
Holz (Pel­lets, Hackschnitzel)0,2
»Umwelt­ener­gie« (Solar­ener­gie, Umge­bungs­wär­me etc.)0,0
Nah- und Fern­wär­me aus Heizwerken0,1 bzw. 1,3
Nah- und Fern­wär­me aus Kraft-Wärme-Kopplung0,0 bzw. 1,7

Quel­le: Grund­la­gen­pa­pier Pri­mär­ener­gie­fak­to­ren des BDEW. Nor­men DIN V 4701–10/A1 und DIN V 18599.

Die EnEV beschreibt zudem den soge­nann­ten Pri­mär­ener­gie­be­darf (kWh) bzw. Jah­res-Pri­mär­ener­gie­be­darf (kWh/​a), um nicht nur den Energie­verbrauch inner­halb von Gebäu­den, son­dern den gesam­ten ener­ge­ti­schen Auf­wand von Gebäu­den beur­tei­len zu kön­nen. Die­ser zeigt die gesam­te Energie­menge an, die zur Deckung des Energie­bedarfs benö­tigt wird; neben Raum­heizung und ‑küh­lung wer­den also auch Warm­wasser­bereitung, Lüftungs­anlagen sowie für den Anlagen­betrieb benö­tig­te elek­tri­sche Hilfs­energie etwa für Pum­pen, Bren­ner oder Reg­ler ein­be­zo­gen. So wer­den in den Primär­energie­bedarf auch Effi­zi­enz, Versorgungs­sicherheit und Klima­schädlich­keit der ver­wen­de­ten Energie­träger ein­be­zo­gen. Dazu wird der End­energie­bedarf, d. h. die ins Haus gelie­fer­te Ener­gie­men­ge, mit den Primär­energie­faktoren der einge­setzten Energie­träger mul­ti­pli­ziert. Die Berech­nung erfolgt nach der DIN 4701–10/A1 bzw. der DIN V 18599–1.

Die EnEV setzt Ober­gren­zen für den jähr­li­chen Primär­energie­bedarf fest, die beim Gebäude­neubau ein­zu­hal­ten sind. Die Anfang 2016 in Kraft getre­te­ne zwei­te Stu­fe der EnEV 2014 sieht eine Ver­schär­fung, also Absen­kung, des Jah­res-Pri­mär­­ener­gie­­be­darfs um 25 % vor. Dies soll den Ein­satz von effek­ti­ve­ren und nach­hal­ti­gen Ener­gie­trä­gern wei­ter stei­gern. Der kon­kre­te Ober­grenzwert für ein neu zu bau­en­des Haus wird anhand eines vir­tu­el­len Refe­renz-Gebäu­des ermit­telt. Die­ses hat die glei­chen Maße, Gebäude­nutzfläche, Geo­metrie und Aus­rich­tung wie der geplan­te Neubau.

Das EEWär­meG schreibt die ver­pflich­ten­de Nut­zung von Erneuer­baren Ener­gien in der Wär­me- und Kälte­versorgung bei der Errich­tung eines neu­en Gebäu­des vor. Als Ersatz­maßnahme kann jedoch auch der maxi­ma­le Jah­res-Pri­mär­­ener­gie­­be­darf der EnEV noch­mals unter­bo­ten werden.

Primärenergie für Bestandsgebäude

Auch im Alt­bau spielt die ein­ge­setz­te Pri­mär­ener­gie natür­lich eine gro­ße Rol­le. Hier kann eine koor­di­nier­te Sanie­rung die Heiz- und Ener­gie­kos­ten erheb­lich sen­ken. Ein bis zu 50 % geför­der­ter Sanie­rungs­fahr­plan der BAFA ist hier­bei eine gute Grund­la­ge zur schritt­wei­sen Sanierung.

Ein bei der BAFA ein­ge­tra­gen­der Ener­gie­be­ra­ter bewer­tet die ein­zel­nen Gebäu­de­kom­po­nen­ten und das Gesamt­ge­bäu­de. Den Ist­zu­stand stellt er in einem Bericht pri­mär­en­er­ge­tisch in Farb­klas­sen dar und macht Vor­schlä­ge zur Verbesserung.

  • Dieser Ratgeber vom 20. Juli 2019 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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