Hauskauf mit dem KfW-Programm 153

Form, Far­be, Fer­tig­haus? Das wohl wich­tigs­te »F« beim Haus­kauf ist die Finan­zie­rung! Umso attrak­ti­ver sind für vie­le Käufer:innen staat­li­che För­der­mit­tel. Mit dem KfW-Pro­gramm 153 »Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en« kann beim Haus­kauf eines EFH unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ein zins­ver­güns­tig­ter Kre­dit sowie ggf. ein Til­gungs­zu­schuss bean­tragt wer­den. Für wen eig­net sich das Pro­gramm und wel­che Bedin­gun­gen müs­sen erfüllt sein?

Wer erhält Fördermittel nach dem KfW-Programm 153?

Die wich­tigs­te Fra­ge zuerst: Für wen eig­net sich das KfW-Pro­gramm Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en? Für alle, die als Ersterwerber:in ein Haus kau­fen möch­ten, das den KfW-Stan­dard 55, 40 oder 40+ erreicht. Mit ande­ren Wor­ten: Das Haus darf vor­her nicht bewohnt gewe­sen sein und muss die ent­spre­chen­den Anfor­de­run­gen an die Ener­gie­ef­fi­zi­enz erfüllen.

Ein För­der­an­spruch kann außer­dem bestehen, wenn ein ent­spre­chen­des Haus neu errich­tet wird. Bauherr:innen ste­hen jedoch im Gegen­satz zu Hauskäufer:innen nicht im Fokus die­ses Ratgebers.

Das ist der KfW-Standard und so wird er ermittelt

Der KfW-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard ist ein wich­ti­ges Maß für Immo­bi­li­en in Deutsch­land. Der Wert gibt an, wie hoch der Ener­gie­be­darf für den Betrieb des Hau­ses ist. Als Refe­renz dient ein gesetz­lich defi­nier­tes Refe­renz­ge­bäu­de. Je nied­ri­ger der erreich­te Wert im Ver­hält­nis dazu, des­to ener­gie­ef­fi­zi­en­ter ist das Gebäu­de. Für den Stan­dard KfW 40+ muss das Haus zusätz­lich bestimm­te tech­ni­sche Anfor­de­run­gen erfül­len, etwa eine strom­erzeu­gen­de Anla­ge (zum Bei­spiel Pho­to­vol­ta­ik) und eine Lüf­tung mit Wärmerückgewinnung.

Wich­tig für den Haus­kauf mit För­de­rung nach KfW 153: Die För­der­hö­he kann je nach erreich­tem Effi­zi­enz­haus-Stan­dard vari­ie­ren. In der Regel kön­nen bei höhe­ren Stan­dards bes­se­re För­der­kon­di­tio­nen vor­ge­se­hen sein.

Die Konditionen der KfW-Förderung Energieeffizient Bauen

Wer ein Haus mit der KfW-153-För­de­rung finan­zie­ren möch­te, hat ver­schie­de­ne Dar­le­hens­va­ri­an­ten zur Aus­wahl, bei­spiels­wei­se das Annui­tä­ten­dar­le­hen oder das end­fäl­li­ge Dar­le­hen. Im ers­ten Fall kön­nen til­gungs­freie Anfangs­jah­re vor­ge­se­hen sein – das bedeu­tet, dass zunächst nur Zin­sen gezahlt wer­den. Nach der Anlauf­zeit wan­deln sich die Raten in Annui­tä­ten, die sich aus Zin­sen und Til­gung zusam­men­set­zen. Beim end­fäl­li­gen Dar­le­hen über­weist die kau­fen­de Per­son wäh­rend der Lauf­zeit in der Regel nur Zin­sen und zahlt den Kre­dit­be­trag am Ende in einer Sum­me zurück. Bei bei­den Vari­an­ten kann ein Spiel­raum hin­sicht­lich Lauf­zeit und Zins­bin­dung bestehen, abhän­gig von den jeweils gül­ti­gen För­der- und Finanzierungsbedingungen.

Tilgungszuschuss ist abhängig vom KfW-Standard

Dar­über hin­aus kann ein Til­gungs­zu­schuss gewährt wer­den. Er redu­ziert das Dar­le­hen um einen bestimm­ten Betrag, sodass sich die Gesamt­be­las­tung ver­rin­gern kann. Die kon­kre­te Höhe des Til­gungs­zu­schus­ses hängt vom erreich­ten Effi­zi­enz­haus-Stan­dard sowie von den jeweils gül­ti­gen För­der­be­din­gun­gen ab.

  • KfW 40+
  • KfW 40
  • KfW 55

Die kon­kre­te För­der­hö­he rich­tet sich nach der bean­trag­ten Dar­le­hens­sum­me sowie den jeweils gül­ti­gen Programmbedingungen.

Von der Besichtigung bis zum Förderantrag: Schritt für Schritt zum Eigenheim

Wie funk­tio­niert die För­de­rung 153 der KfW? Wer das Pro­gramm nut­zen möch­te, um sich den Traum vom Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) zu erfül­len, soll­te den Markt früh­zei­tig son­die­ren und nur Immo­bi­li­en aus­wäh­len, wel­che die ent­spre­chen­den Kri­te­ri­en erfül­len. Die eigent­li­che Finan­zie­rung erfolgt über einen Finan­zie­rungs­part­ner, etwa eine Bank oder Spar­kas­se. Die­ser Part­ner bean­tragt den Kre­dit bei der KfW.

Haus kaufen und Förderung nutzen: Das ist zu beachten!

Der Haus­kauf gestal­tet sich anders als der Neu­bau. Hier ist die Immo­bi­lie bereits errich­tet und die spä­te­re Eigentümer:in hat kei­ne Ein­fluss­mög­lich­kei­ten mehr auf den Bau. Aus die­sem Grund ist es wich­tig, den erreich­ten KfW-Stan­dard im Kauf­ver­trag fest­zu­hal­ten. Kon­kret soll­te dar­in die Haf­tung der ver­äu­ßern­den Per­son für die Ein­hal­tung des ange­ge­be­nen Werts gere­gelt sein. So ist die kau­fen­de Per­son im Zwei­fels­fall abgesichert.

Es muss nicht das Eigen­heim sein. Das KfW-För­der­pro­gramm Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en kann auch beim Erwerb einer Woh­nung genutzt wer­den. Wie beim Haus­kauf muss das Gebäu­de hier eben­falls die ent­spre­chen­den Kri­te­ri­en erfüllen.

Wann greift die KfW-Förderung nicht?

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass das KfW-För­der­pro­gramm in man­chen Fäl­len nicht greift. Dazu gehö­ren unter ande­rem fol­gen­de häu­fig nach­ge­frag­te Szenarien:

  • Kauf einer Ferienimmobilie
  • Zur Umschul­dung eines lau­fen­den Baukredits
  • Zur Nach­fi­nan­zie­rung für ein abge­schlos­se­nes Vorhaben
  • Dieser Ratgeber vom 8. Februar 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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