Förderung einer Einzelmaßnahme zur Sanierung

Fördermittel bei einzelnen Sanierungen am Eigenheim – der Ablauf in der Praxis

Durch gestie­ge­ne Bau­kos­ten und begrenz­te För­der­bud­gets im Neu­bau wer­den Sanie­rungs­maß­nah­men im Gebäu­de­be­stand häu­fig stär­ker nach­ge­fragt. Öko­lo­gisch gel­ten Sanie­run­gen bereits seit eini­ger Zeit als sinn­voll. Durch staat­li­che För­der­pro­gram­me kön­nen Sanie­run­gen zudem wirt­schaft­lich inter­es­sant für Eigentümer:innen sein. Neben Kom­plett­sa­nie­run­gen kön­nen auch Ein­zel­maß­nah­men geför­dert wer­den. Im Fol­gen­den wird ein mög­li­cher Ablauf dargestellt.

1. Sanierungsfahrplan als Bestandsaufnahme

Unab­hän­gig davon, ob bereits kon­kre­te Sanie­rungs­maß­nah­men geplant sind, kann es sinn­voll sein, einen geför­der­ten Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) als Bestands­auf­nah­me durch­füh­ren zu las­sen. Der iSFP wird im Rah­men staat­li­cher Pro­gram­me häu­fig antei­lig geför­dert. Zudem kann er bei Ein­zel­maß­nah­men ggf. zusätz­li­che För­der­mög­lich­kei­ten eröff­nen. Die Kos­ten für die Bestands­auf­nah­me lie­gen häu­fig im über­schau­ba­ren Bereich. Die Bestands­auf­nah­me und Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans kann daher eine sinn­vol­le Grund­la­ge für wei­te­re Schrit­te sein.

2. Die Planung

Zur Umset­zung geför­der­ter Sanie­rungs­maß­nah­men sind in der Regel Fach­un­ter­neh­men ein­zu­bin­den. Eigen­leis­tun­gen wer­den häu­fig nicht berück­sich­tigt. Die Wahr­schein­lich­keit, Ange­bo­te qua­li­fi­zier­ter Hand­werks­un­ter­neh­men zu erhal­ten, steigt mit einer struk­tu­rier­ten Vor­be­rei­tung. Wer­den par­al­lel wei­te­re bau­li­che Ver­än­de­run­gen geplant, kann es erfor­der­lich sein, zusätz­li­che Geneh­mi­gun­gen ein­zu­ho­len (z. B. beim Dach­aus­bau). Die Pla­nung wird typi­scher­wei­se von Architekt:innen und Ingenieur:innen über­nom­men. Die­se erstel­len auch Leis­tungs­ver­zeich­nis­se, auf deren Basis Ange­bo­te ver­gleich­bar wer­den. Dar­in ent­hal­ten sind Leis­tungs­be­schrei­bun­gen sowie Men­gen und Mas­sen, die eine nach­voll­zieh­ba­re Kal­ku­la­ti­on ermöglichen.

3. Der Fördermittelantrag für Einzelmaßnahmen

Die Bean­tra­gung mög­li­cher För­der­mit­tel für Ein­zel­maß­nah­men erfolgt häu­fig zunächst über zer­ti­fi­zier­te Energieeffizienz-Expert:innen. Dabei wird rech­ne­risch geprüft, ob die geplan­ten Maß­nah­men die Anfor­de­run­gen des jewei­li­gen För­der­pro­gramms erfül­len. In die­sem Zusam­men­hang kann eine Pro­jekt- oder Bestä­ti­gungs­num­mer erstellt und Eigentümer:innen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Anschlie­ßend erfolgt die fina­le Antrag­stel­lung durch Eigentümer:innen im jewei­li­gen För­der­por­tal (z. B. Kre­dit- oder Zuschussvariante).

Kos­ten für Leis­tun­gen von Energieeffizienz-Expert:innen kön­nen im Rah­men bestehen­der För­der­pro­gram­me antei­lig berück­sich­tigt wer­den. In der Regel darf mit der Umset­zung erst nach Bewil­li­gung begon­nen werden.

5. Die Baubegleitung

Die Bau­be­glei­tung ist Bestand­teil der Leis­tun­gen von Energieeffizienz-Expert:innen, wenn För­der­mit­tel genutzt wer­den. Sie dient dazu, die Umset­zung der Sanie­rungs­maß­nah­men im Hin­blick auf die geplan­ten Anfor­de­run­gen zu begleiten.

Es emp­fiehlt sich, Lie­fer­schei­ne auf­zu­be­wah­ren, eine Foto­do­ku­men­ta­ti­on zu erstel­len und Fach­un­ter­neh­mer­erklä­run­gen ein­zu­ho­len. Bau­be­glei­tung bedeu­tet nicht zwin­gend eine täg­li­che Vor-Ort-Kon­trol­le. Eine struk­tu­rier­te Doku­men­ta­ti­on kann spä­te­re Rück­fra­gen erleichtern.

6. Die Fördermittelfreigabe für Einzelmaßnahmen der Sanierung

Nach Abschluss der Sanie­rungs­maß­nah­men erfolgt die Bestä­ti­gung durch Energieeffizienz-Expert:innen. Auf Basis der ursprüng­li­chen Nach­wei­se wird geprüft, ob die Maß­nah­men ent­spre­chend umge­setzt wur­den. Anschlie­ßend kann — sofern die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind — die Aus­zah­lung mög­li­cher För­der­mit­tel erfolgen.

  • Dieser Ratgeber vom 3. Juni 2022 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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