Altbauten in Münster sanieren

Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster: Antrag nur mit Sanierungsfahrplan

Wer in Müns­ter Gebäu­de­ei­gen­tum besitzt, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen städ­ti­sche Zuschüs­se für die bau­li­che Sanie­rung bean­tra­gen. Für Bestands­ge­bäu­de sind För­der­mit­tel für zahl­rei­che Maß­nah­men vor­ge­se­hen, wel­che die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ver­bes­sern. Eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung für den Antrag ist eine ener­ge­ti­sche Fach­be­ra­tung, also ein Sanie­rungs­fahr­plan.

Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster: Das sind die Förderbausteine

Das Maß­nah­men­pa­ket für kli­ma­freund­li­che Wohn­ge­bäu­de der Stadt Müns­ter umfasst vier För­der­bau­stei­ne. Ziel der Bau­stei­ne Sanie­rung, Neu­bau und Pho­to­vol­ta­ik ist es, den Bedarf an (Heiz)Energie zu sen­ken und den Aus­stoß von Emis­sio­nen zu redu­zie­ren. Der vier­te Bau­stein, Dach­be­grü­nung, soll zusätz­lich das Mikro­kli­ma in der Stadt ver­bes­sern. Die fol­gen­de Auf­lis­tung gibt einen Über­blick über mög­li­che Maßnahmen.

  • Ener­ge­ti­sche Sanie­rung: Im Bereich der Sanie­rung kön­nen zahl­rei­che Vor­ha­ben för­der­fä­hig sein, dar­un­ter Dämm­maß­nah­men, der Aus­tausch von Fens­tern und Türen, die Däm­mung von Geschoss­de­cken oder der Heizungsaustausch.
  • Neu­bau: Bei Neu­bau­ten liegt der Schwer­punkt auf der Ver­wen­dung nach­wach­sen­der Mate­ria­li­en für die Dämmung.
  • Pho­to­vol­ta­ik: För­der­fä­hig kön­nen PV-Anla­gen für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser auf Bestands­ge­bäu­den und Neu­bau­ten sein.
  • Dach­be­grü­nung: Eine Dach­be­grü­nung kann für Bestands- und Neu­bau­ten för­der­fä­hig sein.

Gut zu wissen

Als för­der­fä­hi­ge Bestands­ge­bäu­de gel­ten Gebäu­de, die vor einem bestimm­ten Stich­tag errich­tet wur­den. Die För­der­mit­tel kön­nen unter Umstän­den mit För­der­pro­gram­men auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne kom­bi­niert werden. 

Der Weg zum Antrag mit Sanierungsfahrplan

Ein beson­de­rer Fokus der städ­ti­schen För­de­rung liegt auf Bestands­ge­bäu­den, da die­se einen wesent­li­chen Anteil der Emis­sio­nen im Stadt­ge­biet ver­ur­sa­chen. Zugleich bestehen viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz durch bau­li­che Maß­nah­men zu ver­bes­sern. Häu­fig kann bereits eine nach­träg­li­che Däm­mung zur Redu­zie­rung des Heiz­ener­gie­be­darfs bei­tra­gen. Wel­che Maß­nah­men im Detail geeig­net sind, wird im Rah­men einer ener­ge­ti­schen Fach­be­ra­tung ermit­telt. Dabei ent­steht ein Sanie­rungs­fahr­plan, der emp­foh­le­ne Maß­nah­men auf­lis­tet. Die­se Bera­tung ist Vor­aus­set­zung für die Bean­tra­gung städ­ti­scher Zuschüsse.

In der Pra­xis beginnt der Ablauf regel­mä­ßig mit einer Ener­gie­be­ra­tung in Müns­ter. Der wei­te­re Ablauf der geför­der­ten Sanie­rung gestal­tet sich typi­scher­wei­se wie folgt:

  1. Ein­ho­lung von Kos­ten­vor­anschlä­gen durch die Antragstellenden
  2. Ein­rei­chung der Unter­la­gen mit dem Förderantrag
  3. Prü­fung des Antrags durch die Stadt Münster
  4. Bewil­li­gung und Ver­sen­dung des Bescheids an die Antragstellenden
  5. Umset­zung der Maß­nah­men durch Fachbetriebe
  6. Ein­rei­chung der Nach­wei­se durch die Auftraggeber:innen
  7. Prü­fung der Unter­la­gen und Aus­zah­lung der För­der­mit­tel, sofern die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind

Unbedingt beachten

Der Antrag auf För­de­rung ist grund­sätz­lich vor Beginn der Bau­maß­nah­men zu stel­len. Eine Geneh­mi­gung für einen vor­zei­ti­gen Bau­be­ginn kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen mög­lich sein. Zum Antrag gehört der Sanierungsfahrplan. 

Wie hoch ist die Förderung in Münster?

Die För­der­hö­he rich­tet sich nach der Art der Maß­nah­me sowie dem Grad der erziel­ten Ener­gie­ein­spa­rung. Es gel­ten Min­dest- und Höchst­gren­zen gemäß der jewei­li­gen För­der­richt­li­nie. Die fol­gen­de Lis­te nennt typi­sche Maßnahmenbereiche.

  • Dach­däm­mung
  • Däm­mung der obers­ten Geschossdecke
  • Aus­tausch von Fens­tern oder Türen
  • Hei­zungs­aus­tausch
  • Zuschuss zur fach­li­chen Beglei­tung im Förderantrag

Zusätz­lich kann ein Bonus vor­ge­se­hen sein, wenn nach­wach­sen­de Dämm­stof­fe in erheb­li­chem Umfang ver­baut wer­den. Die kon­kre­ten Vor­aus­set­zun­gen und För­der­be­trä­ge erge­ben sich aus der jeweils gül­ti­gen Förderrichtlinie.

Begrenzte Fördermittel im Programm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«

Die Mit­tel für das Pro­gramm »Kli­ma­freund­li­che Wohn­ge­bäu­de der Stadt Müns­ter« wer­den aus dem städ­ti­schen Haus­halt bereit­ge­stellt. Das Gesamt­vo­lu­men ist begrenzt. Ob ein Zuschuss gewährt wird, hängt daher auch von den ver­füg­ba­ren Haus­halts­mit­teln ab. Anträ­ge kön­nen inner­halb der vor­ge­se­he­nen Zeit­räu­me gestellt wer­den; die Bewil­li­gung erfolgt im Rah­men der ver­füg­ba­ren Mittel.

Genehmigung für vorzeitigen Baubeginn

Für drin­gen­de Bau­vor­ha­ben kann ein Antrag auf vor­zei­ti­gen Bau­be­ginn gestellt wer­den. Ein Beginn der Bau­maß­nah­men ist in die­sem Fall vor end­gül­ti­ger Bewil­li­gung mög­lich, erfolgt jedoch auf eige­nes Risi­ko der Bauträger:innen. Soll­te der Antrag nicht bewil­ligt wer­den oder kei­ne aus­rei­chen­den Haus­halts­mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen, besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss. Eine nach­träg­li­che Antrag­stel­lung wird regel­mä­ßig nicht aner­kannt. Für Rück­fra­gen kön­nen loka­le Energieberater:innen aus Müns­ter hin­zu­ge­zo­gen werden.

  • Dieser Ratgeber vom 27. Februar 2023 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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