
Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster: Antrag nur mit Sanierungsfahrplan
Wer in Münster Gebäudeeigentum besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen städtische Zuschüsse für die bauliche Sanierung beantragen. Für Bestandsgebäude sind Fördermittel für zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, welche die Energieeffizienz verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung für den Antrag ist eine energetische Fachberatung, also ein Sanierungsfahrplan.
Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster: Das sind die Förderbausteine
Das Maßnahmenpaket für klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster umfasst vier Förderbausteine. Ziel der Bausteine Sanierung, Neubau und Photovoltaik ist es, den Bedarf an (Heiz)Energie zu senken und den Ausstoß von Emissionen zu reduzieren. Der vierte Baustein, Dachbegrünung, soll zusätzlich das Mikroklima in der Stadt verbessern. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über mögliche Maßnahmen.
- Energetische Sanierung: Im Bereich der Sanierung können zahlreiche Vorhaben förderfähig sein, darunter Dämmmaßnahmen, der Austausch von Fenstern und Türen, die Dämmung von Geschossdecken oder der Heizungsaustausch.
- Neubau: Bei Neubauten liegt der Schwerpunkt auf der Verwendung nachwachsender Materialien für die Dämmung.
- Photovoltaik: Förderfähig können PV-Anlagen für Mehrfamilienhäuser auf Bestandsgebäuden und Neubauten sein.
- Dachbegrünung: Eine Dachbegrünung kann für Bestands- und Neubauten förderfähig sein.
Gut zu wissen
Der Weg zum Antrag mit Sanierungsfahrplan
Ein besonderer Fokus der städtischen Förderung liegt auf Bestandsgebäuden, da diese einen wesentlichen Anteil der Emissionen im Stadtgebiet verursachen. Zugleich bestehen vielfältige Möglichkeiten, die Energieeffizienz durch bauliche Maßnahmen zu verbessern. Häufig kann bereits eine nachträgliche Dämmung zur Reduzierung des Heizenergiebedarfs beitragen. Welche Maßnahmen im Detail geeignet sind, wird im Rahmen einer energetischen Fachberatung ermittelt. Dabei entsteht ein Sanierungsfahrplan, der empfohlene Maßnahmen auflistet. Diese Beratung ist Voraussetzung für die Beantragung städtischer Zuschüsse.
In der Praxis beginnt der Ablauf regelmäßig mit einer Energieberatung in Münster. Der weitere Ablauf der geförderten Sanierung gestaltet sich typischerweise wie folgt:
- Einholung von Kostenvoranschlägen durch die Antragstellenden
- Einreichung der Unterlagen mit dem Förderantrag
- Prüfung des Antrags durch die Stadt Münster
- Bewilligung und Versendung des Bescheids an die Antragstellenden
- Umsetzung der Maßnahmen durch Fachbetriebe
- Einreichung der Nachweise durch die Auftraggeber:innen
- Prüfung der Unterlagen und Auszahlung der Fördermittel, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
Unbedingt beachten
Wie hoch ist die Förderung in Münster?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Maßnahme sowie dem Grad der erzielten Energieeinsparung. Es gelten Mindest- und Höchstgrenzen gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie. Die folgende Liste nennt typische Maßnahmenbereiche.
- Dachdämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Austausch von Fenstern oder Türen
- Heizungsaustausch
- Zuschuss zur fachlichen Begleitung im Förderantrag
Zusätzlich kann ein Bonus vorgesehen sein, wenn nachwachsende Dämmstoffe in erheblichem Umfang verbaut werden. Die konkreten Voraussetzungen und Förderbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Förderrichtlinie.
Begrenzte Fördermittel im Programm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«
Die Mittel für das Programm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« werden aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt. Das Gesamtvolumen ist begrenzt. Ob ein Zuschuss gewährt wird, hängt daher auch von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Anträge können innerhalb der vorgesehenen Zeiträume gestellt werden; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Genehmigung für vorzeitigen Baubeginn
Für dringende Bauvorhaben kann ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden. Ein Beginn der Baumaßnahmen ist in diesem Fall vor endgültiger Bewilligung möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko der Bauträger:innen. Sollte der Antrag nicht bewilligt werden oder keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss. Eine nachträgliche Antragstellung wird regelmäßig nicht anerkannt. Für Rückfragen können lokale Energieberater:innen aus Münster hinzugezogen werden.





