Neustart: Förderung für Neubauten KfW 40

Sie ist wie­der ver­füg­bar: Seit dem Früh­jahr 2022 kön­nen erneut Anträ­ge auf staat­li­che För­der­mit­tel beim Kauf oder Bau von Effi­zi­enz­häu­sern gestellt wer­den. Damit wur­de eine zwi­schen­zeit­li­che Aus­set­zung der För­de­rung been­det. Wel­che Ände­run­gen sich im Rah­men der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) erge­ben haben und wel­che Gebäu­de­ar­ten grund­sätz­lich för­der­fä­hig sein kön­nen, wird nach­fol­gend in einer Über­sicht dargestellt.

So funktioniert die Kreditvariante der BEG

Im Rah­men der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) kön­nen für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen staat­li­che För­der­mit­tel bean­tragt wer­den. Für Pri­vat­per­so­nen steht ggf. ins­be­son­de­re eine Kre­dit­va­ri­an­te zur Ver­fü­gung. Das bedeu­tet: Bauherr:innen kann – je nach Pro­gramm­sta­tus – ein zins­ver­güns­tig­tes Dar­le­hen pro Wohn­ein­heit gewährt wer­den. Zusätz­lich kann ein Til­gungs­zu­schuss vor­ge­se­hen sein, der die Rück­zah­lungs­sum­me redu­ziert. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung hängt von der jeweils erreich­ten Effi­zi­enz­haus-Stu­fe und den gül­ti­gen För­der­richt­li­ni­en ab. För­der­fä­hig kön­nen ins­be­son­de­re fol­gen­de Vari­an­ten sein:

  • Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Klas­se Effi­zi­enz­haus 40
  • Nach­hal­tig­keits-Klas­se Effi­zi­enz­haus 40
  • Effi­zi­enz­haus 40 Plus

Welche Wohngebäude werden nach BEG gefördert?

Um staat­li­che För­der­mit­tel im Rah­men der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) zu erhal­ten, müs­sen bestimm­te ener­ge­ti­sche Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den. Die­se Anfor­de­run­gen kön­nen im Zeit­ver­lauf ange­passt oder ver­schärft wer­den. Ein­zel­ne Gebäu­de­klas­sen kön­nen gege­be­nen­falls nicht mehr för­der­fä­hig sein. Maß­geb­lich ist, dass ein Gebäu­de einen fest­ge­leg­ten ener­ge­ti­schen Stan­dard im Ver­hält­nis zu einem Refe­renz­ge­bäu­de erreicht. Für bestimm­te Klas­sen, ins­be­son­de­re die Nach­hal­tig­keits-Klas­se, kön­nen zusätz­li­che Anfor­de­run­gen gel­ten, die bei­spiels­wei­se durch ein aner­kann­tes Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­kat nach­zu­wei­sen sind.

Ablauf BEG-Förderung: Richtige Reihenfolge unbedingt einhalten

Die BEG-För­de­rung für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser wird häu­fig in Anspruch genom­men. Um staat­li­che För­der­mit­tel in Anspruch neh­men zu kön­nen, ist die Ein­hal­tung der for­ma­len Abläu­fe ent­schei­dend: Der Antrag muss grund­sätz­lich vor Abschluss eines Liefer‑, Leis­tungs- oder Kauf­ver­trags gestellt wer­den. Bera­tungs­leis­tun­gen dür­fen in der Regel vor­ab in Anspruch genom­men wer­den. Die­se die­nen dazu, sich fach­lich zum Bau eines ggf. för­der­fä­hi­gen Effi­zi­enz­hau­ses bera­ten zu lassen.

Förderung für Nichtwohngebäude

Neben Wohn­ge­bäu­den kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch Nicht­wohn­ge­bäu­de för­der­fä­hig sein. För­der­fä­hig kön­nen bei­spiels­wei­se Effi­zi­enz­ge­bäu­de bestimm­ter ener­ge­ti­scher Klas­sen sein, dar­un­ter Vari­an­ten mit erneu­er­ba­ren Ener­gien oder mit zusätz­li­cher Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung. Je nach Gebäu­de­art kön­nen höhe­re Kre­dit­vo­lu­mi­na vor­ge­se­hen sein. Auch hier kann ein Til­gungs­zu­schuss gewährt wer­den, des­sen Höhe von der jewei­li­gen Effi­zi­enz­klas­se und den gel­ten­den Richt­li­ni­en abhängt.

Neubauförderung ist ggf. befristet

Wich­tig: För­der­pro­gram­me kön­nen zeit­lich sowie hin­sicht­lich ihres Bud­gets begrenzt sein. Anträ­ge sind regel­mä­ßig nur inner­halb bestimm­ter Fris­ten mög­lich. Zudem kann das zur Ver­fü­gung ste­hen­de För­der­vo­lu­men begrenzt sein, sodass Pro­gram­me vor­zei­tig aus­ge­schöpft wer­den kön­nen. Es emp­fiehlt sich daher, früh­zei­tig mit der Pla­nung zu begin­nen und eine indi­vi­du­el­le Prü­fung der För­der­fä­hig­keit vor­neh­men zu las­sen. In beson­de­ren Situa­tio­nen – etwa bei außer­ge­wöhn­li­chen Scha­dens­er­eig­nis­sen – kön­nen ggf. geson­der­te Rege­lun­gen gelten.

  • Dieser Ratgeber vom 12. April 2022 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

    Ab Juli 2025: ESTATIKA − der Partner für Hausverwaltungen

    Die Erfahrungen aus 2.250+ Einzelprojekten − insbesondere im Umgang mit regulatorischen Anforderungen und Förderprogrammen − bilden heute die Grundlage für unsere spezialisierte Unterstützung von Hausverwaltungen bei der Gebäudesanierung.