
KfW-Zuschuss zur Baubegleitung – ab Juli 2021 über die BEG
Die Baubegleitung kann für Bauherr:innen sehr wertvoll sein. Sie wurde bislang im Rahmen des KfW-Programms 431 bezuschusst. Seit Juli 2021 besteht dieser Zuschuss in der bisherigen Form nicht mehr. An seine Stelle ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) getreten, über die Förderungen für Fachplanung und Baubegleitung möglich sein können.
Was ist eine Baubegleitung?
Eine Baubegleitung dient als fachkundige Beratung für Bauherr:innen. Ziel ist es, Sie als Auftraggeber:in mit Expertenwissen zu unterstützen. Dabei geht es beispielsweise um Themen wie Qualitätssicherung, Vermeidung von Bauschäden sowie Energieeffizienz.
Eine Baubegleitung ist nicht nur Unterstützung, sondern in bestimmten Förderkonstellationen auch erforderlich. Das betrifft beispielsweise Neubauvorhaben, Sanierungen von Bestandsgebäuden oder Projekte mit hohen Effizienzstandards.
Wer übernimmt die Baubegleitung?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Fachgebiete, die eine Baubegleitung übernehmen können. Je nach Projekt gehören Architekt:innen ebenso dazu wie Ingenieur:innen verschiedener Fachrichtungen. Voraussetzung für Förderungen ist in der Regel, dass die Person in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Innerhalb dieser Liste können Bauherr:innen geeignete Fachpersonen auswählen und Angebote vergleichen.
Zuschuss zur Baubegleitung im Rahmen der BEG
Früher ermöglichte das KfW-Programm 431 einen Zuschuss zur Baubegleitung in Kombination mit weiteren Förderprogrammen. Mit der Einführung der BEG wurde die Förderung neu strukturiert. Seitdem können Zuschüsse für Fachplanung und Baubegleitung projektabhängig über die BEG erfolgen.
Auch im Rahmen der BEG können Kosten für die Baubegleitung förderfähig sein. Die konkrete Förderhöhe hängt von Maßnahme, Gebäudeart und gültigen Richtlinien ab.
Grundprinzip der Förderung
Grundsätzlich bestehen zwei Förderwege: eine Förderung im Rahmen eines Kredits mit Tilgungszuschuss oder ein direkter Zuschuss. Häufig wird ein Anteil der Kosten übernommen, wobei Fördergrenzen gelten können.
Beispielhafte Betrachtung
Wird ein Gebäude mit einem definierten Effizienzstandard errichtet oder saniert, können Teile der Kosten für die Baubegleitung förderfähig sein. Bauherr:innen tragen in der Regel einen Eigenanteil, während ein Teil der Kosten im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden kann. Eine Baubegleitung ist zudem auch bei Einzelmaßnahmen möglich.
Der Zuschuss zur Baubegleitung kann zusätzlich zu anderen BEG-Leistungen berücksichtigt werden. Wichtig ist, die Baubegleitung bereits bei der Antragstellung einzuplanen.
Vorteile der Baubegleitung für energieeffiziente Gebäude
Ein wesentlicher Vorteil der Baubegleitung besteht darin, dass fachkundige Personen die angestrebten Effizienzziele überwachen. Zudem können Bauherr:innen damit Anforderungen aus Förderprogrammen erfüllen. Eine professionelle Baubegleitung erhöht die Qualität der Umsetzung und kann helfen, Folgekosten durch Ausführungsfehler zu vermeiden.
Wer kann eine Förderung für Baubegleitung erhalten?
Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Gebäude energetisch verbessert wird oder ein definierter Effizienzstandard erreicht werden soll. Auch bei Einzelmaßnahmen kann eine Förderung möglich sein, sofern die Maßnahmen die Energieeffizienz erhöhen.
Zusätzliche Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung
Ergänzend zur Baubegleitung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Nachhaltigkeitszertifizierung förderfähig sein. Dies ist relevant, wenn ein Projekt eine Nachhaltigkeits-Klasse erreichen soll.





