Förderung: Wärmeschutz im Gebäudebestand von Hamburg

Ham­burg ist die zweit­größ­te Stadt Deutsch­lands mit knapp zwei Mil­lio­nen Ein­woh­nern. Die Metro­po­le ist zugleich ein eige­nes Bun­des­land mit eige­ner Lan­des­bau­ord­nung. Die Stadt ist archi­tek­to­nisch geprägt vom Klin­ker­bau und zugleich von vie­len Alt­bau­ten, die in Ham­burg moder­ni­siert wer­den kön­nen. Ener­ge­ti­sche Maß­nah­men an Bestands­ge­bäu­den kön­nen tech­nisch die Wär­me­schutz­funk­ti­on der Gebäu­de­hül­le ver­bes­sern und tra­gen gleich­zei­tig zur Wert­stei­ge­rung bei. Eine För­der­richt­li­nie kann hier­für finan­zi­el­le Unter­stüt­zung vorsehen.

Förderprogramm in Hamburg: Wärmeschutz in Bestandsgebäuden

Die IFB Ham­burg stellt im Rah­men eines För­der­pro­gramms finan­zi­el­le Zuschüs­se bereit, die je nach Pro­gramm vor­ge­se­hen sein kön­nen. Die För­de­rung gilt vor­ran­gig für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le. För­der­fä­hig kön­nen Maß­nah­men an Gebäu­den sein, die bestimm­te Bau­al­ters­kri­te­ri­en erfül­len. Ziel der För­de­rung ist die Ein­spa­rung von Ener­gie im All­tag sowie die Redu­zie­rung von CO2-Emis­sio­nen. Wich­tig: Die Wär­me­schutz-För­de­rung kann ggf. mit ande­ren För­de­run­gen (KfW, BAFA) kom­bi­nier­bar sein.

Voraussetzungen für den Wärmeschutz-Zuschuss in Hamburg

Wie vie­le Pro­gram­me zur Moder­ni­sie­rung stellt auch Ham­burg Bedin­gun­gen an eine finan­zi­el­le För­de­rung. Unter ande­rem kann ein Ham­bur­ger Ener­gie­pass erfor­der­lich sein, ins­be­son­de­re bei umfas­sen­den Sanie­rungs­maß­nah­men. Die Bezu­schus­sung kann dann im soge­nann­ten Bilanz­ver­fah­ren erfolgen.

Für die mate­ri­el­le Unter­stüt­zung ist außer­dem der Beginn der Sanie­rungs­maß­nah­men rele­vant. Zuschüs­se kön­nen grund­sätz­lich nur gewährt wer­den, wenn Anträ­ge vor Beginn der Bau­ar­bei­ten gestellt und bewil­ligt wer­den. Wer­den Leis­tungs­ver­trä­ge bereits vor­her abge­schlos­sen, kann eine För­de­rung ent­fal­len. Bei Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten kann zudem eine bevoll­mäch­tig­te Per­son erfor­der­lich sein.

Welche Maßnahmen profitieren von der Wärmeschutz-Förderung?

Damit Zuschüs­se aus­ge­zahlt wer­den kön­nen, sind bestimm­te Maß­nah­men zuläs­sig. Die IFB Ham­burg unter­schei­det hier­bei zwi­schen Bau­teil- und Bilanz­ver­fah­ren. Das Bilanz­ver­fah­ren wird bei umfas­sen­den Moder­ni­sie­run­gen ein­ge­setzt. Das Bau­teil­ver­fah­ren wird bei der Erneue­rung ein­zel­ner Gebäu­de­tei­le („Ein­zel­maß­nah­men“) verwendet.

Zusätz­lich kann eine Bezu­schus­sung bei Ver­wen­dung nach­hal­ti­ger Dämm­ma­te­ria­li­en vor­ge­se­hen sein. Auch Dienst­leis­tun­gen zur Iden­ti­fi­zie­rung von Lecka­gen, Kon­trol­len oder Opti­mie­run­gen der tech­ni­schen Anla­gen kön­nen för­der­fä­hig sein. Bei­spiel­haft sind Luft­dicht­heits­mes­sun­gen, Bau­be­glei­tung oder hydrau­li­scher Abgleich zu nennen.

Wer profitiert vom Zuschuss?

Die Unter­stüt­zung rich­tet sich vor­ran­gig an Immobilieneigentümer:innen in Ham­burg. Auch Erb­bau­be­rech­tig­te bzw. Ver­fü­gungs­be­rech­tig­te kön­nen je nach Pro­gramm einen Antrag stel­len. Geför­dert wer­den kön­nen Maß­nah­men an Wohn­ge­bäu­den wie Rei­hen­häu­sern, Ein­fa­mi­li­en­häu­sern, Dop­pel­häu­sern, Dop­pel­haus­hälf­ten oder klei­ne­ren Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, sofern die jewei­li­gen För­der­be­din­gun­gen erfüllt sind.

Fördersummen und mehr: Hamburger Konditionen

Die För­de­rung kann als Zuschuss vor­ge­se­hen sein. Die kon­kre­te Höhe bestimmt sich über Umfang und Art der Maß­nah­men sowie nach gel­ten­den Richt­li­ni­en. Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass kann im Bilanz­ver­fah­ren erfor­der­lich sein, wäh­rend im Bau­teil­ver­fah­ren ande­re Nach­wei­se maß­geb­lich sein können.

Höhe der Zuschüsse im Bauteilverfahren (Einzelmaßnahmen)

Die Zuschüs­se kön­nen sich bei Ein­zel­maß­nah­men an den jewei­li­gen Gebäu­de­tei­len ori­en­tie­ren. Rele­vant ist dabei häu­fig die Grö­ße der Bau­tei­le. Ein hydrau­li­scher Abgleich kann bei tech­ni­schen Anla­gen vor­ge­schrie­ben sein. Für den Aus­tausch von Bau­tei­len wie Türen oder Fens­tern kön­nen Zuschüs­se vor­ge­se­hen sein, sofern die ener­ge­ti­schen Anfor­de­run­gen erfüllt werden.

Dar­über hin­aus kön­nen Zuschüs­se für wär­me­däm­men­de Maß­nah­men an ver­schie­de­nen Bau­tei­len vor­ge­se­hen sein.

  • Dach­flä­chen
  • Außen­wän­de
  • Kel­ler­be­rei­che
  • Geschoss­de­cken
  • Denk­mal­ge­schütz­te Bauteile

Ab bestimm­ten För­der­um­fän­gen kön­nen zusätz­li­che Anfor­de­run­gen gel­ten, etwa ein hydrau­li­scher Abgleich oder eine ver­pflich­ten­de Bau­be­glei­tung. Wei­te­re För­der­be­stand­tei­le kön­nen je nach Wohn­ein­heit vor­ge­se­hen sein.

Höhe der Zuschüsse im Bilanzverfahren („umfassendere Maßnahmen“)

Bei grö­ße­ren Maß­nah­men kann die För­der­sum­me anhand des ener­ge­ti­schen Jah­res­stan­dards gestuft sein. Der Ener­gie­be­darf, der durch Maß­nah­men ein­ge­spart wird, kann hier­bei berück­sich­tigt wer­den. Die kon­kre­te Unter­stüt­zung kann stei­gen, wenn ein höhe­rer Ener­gie­stan­dard erreicht wird, sofern dies nach gel­ten­den Richt­li­ni­en vor­ge­se­hen ist.

  • För­der­stu­fen kön­nen sich nach Ener­gie­stan­dard richten
  • Ener­ge­ti­sche Ver­bes­se­run­gen kön­nen berück­sich­tigt werden
  • Unter­stüt­zung kann je nach Maß­nah­me variieren

Neben dem Ener­gie­pass und einem hydrau­li­schen Abgleich kann zusätz­lich eine qua­li­fi­zier­te Bau­be­glei­tung erfor­der­lich sein. Auch Luft­dicht­heits­mes­sun­gen kön­nen je nach För­der­stu­fe vor­ge­se­hen sein.

Zuschusshöhe für Dämmstoffe und Qualitätssicherung

Neben bau­li­chen Maß­nah­men kön­nen auch qua­li­täts­si­chern­de Leis­tun­gen för­der­fä­hig sein. För­de­run­gen kön­nen sich auf nach­hal­ti­ge Dämm­stof­fe, hydrau­li­schen Abgleich, Bau­be­glei­tung oder Mess­leis­tun­gen bezie­hen, sofern dies nach gel­ten­den Richt­li­ni­en vor­ge­se­hen ist.

  • Nach­hal­ti­ge Dämmmaterialien
  • Hydrau­li­scher Abgleich
  • Bau­be­glei­tung
  • Luft­dicht­heits­mes­sung
  • Wei­te­re Zusatz­bau­stei­ne je Wohneinheit

Fazit: Wärmeschutz im Hamburger Altbau bezuschussen lassen

Ham­burg kann Eigentümer:innen von Bestands­ge­bäu­den Mög­lich­kei­ten bie­ten, För­der­mit­tel für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen und Moder­ni­sie­run­gen zu nut­zen. Die Inves­ti­ti­ons- und För­der­bank Ham­burg ist hier­für eine zen­tra­le Anlauf­stel­le. Ob und in wel­cher Höhe Zuschüs­se vor­ge­se­hen sind, rich­tet sich nach Pro­gramm, Maß­nah­me und gel­ten­den Förderbedingungen.

  • Dieser Ratgeber vom 3. Dezember 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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