Fördergelder für München: Das bayrische 10.000-Häuser-Programm

Die jahr­hun­der­te­al­te Geschich­te ver­eint meh­re­re Bau­sti­le in der bay­ri­schen Lan­des­haupt­stadt Mün­chen mit­ein­an­der. Ein lan­des­weit gül­ti­ges För­der­pro­gramm kann Hauseigentümer:innen dabei unter­stüt­zen, ihre Immo­bi­li­en in der Mil­lio­nen­stadt (1,5 Mil­lio­nen Ein­woh­ner) ener­ge­tisch zu sanie­ren oder zu moder­ni­sie­ren. Denn die Ener­gie­wen­de ist auf­grund der Erd­er­wär­mung ein not­wen­di­ger Fak­tor moder­ner Stadtentwicklungen.

Der Frei­staat Bay­ern ver­folgt die Kli­ma­zie­le mit dem soge­nann­ten »Ener­gie­bo­nus Bay­ern«. Die­ses För­der­pro­gramm ist eben­falls als »10.000-Häuser-Programm« bekannt. Bei­de Bezeich­nun­gen bezie­hen sich auf ein lan­des­wei­tes Zuschuss­pro­gramm, bei dem staat­li­che För­der­mit­tel vor­ge­se­hen sein kön­nen. Dar­in ist auch die Metro­pol­re­gi­on Mün­chen enthalten.

Förderziele in Bayern: Das bringt das Programm in München

Ener­ge­ti­sche Erneue­run­gen und nach­hal­ti­ge Alt­bau­sa­nie­run­gen steu­ern zum Schutz des Kli­mas bei. Es sol­len Poten­zia­le zum Ein­spa­ren von Ener­gie in Gebäu­den auf­ge­deckt und aus­ge­nutzt wer­den. Inno­va­ti­ve tech­ni­sche Anla­gen und eine ver­bes­ser­te ener­ge­ti­sche Effi­zi­enz ste­hen daher im Fokus der bay­ri­schen Finanz­hil­fe nach gel­ten­den Richtlinien.

Die För­de­rung gilt für ganz Bay­ern. Damit kann es auch in Mün­chen mög­lich sein, die Mit­tel gleich­zei­tig mit bun­des­wei­ten För­der­gel­dern (KfW, BAFA) zu nut­zen. Eben­so kann die zeit­glei­che Bean­spru­chung wei­te­rer Pro­gram­me wie Städ­te­bau­för­de­rung, Dorf­er­neue­rung oder Wohn­raum­för­de­rung je nach För­der­be­din­gun­gen vor­ge­se­hen sein.

Bayrischer Energiebonus: Voraussetzungen für die Finanzspritze

Damit Hauseigentümer:innen För­der­mit­tel in der Lan­des­haupt­stadt bean­tra­gen kön­nen, muss das betref­fen­de Gebäu­de grund­sätz­lich in Bay­ern ste­hen. Des Wei­te­ren eig­net sich die Unter­stüt­zung ggf. für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser. Dabei kann vor­ge­se­hen sein, dass eine Woh­nung selbst genutzt wird, sofern dies nach gel­ten­den Richt­li­ni­en erfor­der­lich ist.

Wohn­häu­ser kön­nen vom Hilfs­pro­gramm aus­ge­schlos­sen sein, wenn sie nur zeit­wei­se genutzt wer­den. Das betrifft vor allem Wochen­end­häu­ser oder Feri­en­do­mi­zi­le. Zen­tra­le Bestand­tei­le des För­der­pro­gramms für bay­ri­sche Wohn­ge­bäu­de sind u. a. die Berei­che „Ener­gie­Sys­tem­Haus“ und „PV-Spei­cher-Pro­gramm“, deren Vor­aus­set­zun­gen je nach Pro­gramm sepa­rat gere­gelt sein können.

EnergieSystemHaus

Der Bereich „Ener­gie­Sys­tem­Haus“ unter­teilt sich in meh­re­re För­der­be­stand­tei­le. Hier kön­nen Zuschüs­se für tech­ni­sche Lösun­gen vor­ge­se­hen sein. In die­sem Seg­ment ste­hen ins­be­son­de­re smar­te Steue­rungs­tech­ni­ken sowie moder­ne Heiz- und Spei­cher­sys­te­me im Fokus.

Für die Teil­för­de­rung kann der Effi­zi­enz­haus-Stan­dard rele­vant sein. Das Gebäu­de kann bestimm­te ener­ge­ti­sche Anfor­de­run­gen erfül­len müs­sen, um för­der­fä­hig zu sein. Zugleich kann es not­wen­dig sein, defi­nier­te Niveaus beim Heiz­wär­me­be­darf zu errei­chen, sofern dies nach gel­ten­den Richt­li­ni­en vor­ge­se­hen ist.

Außer­dem kann für die Teil­för­de­rung eine fach­li­che Beglei­tung erfor­der­lich sein. Sach­ver­stän­di­ge kön­nen Pla­nung, Bau­be­glei­tung und Nach­wei­se zur Ener­gie­ef­fi­zi­enz über­neh­men. Die bau­li­chen Vor­ha­ben müs­sen dabei ggf. den tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen ent­spre­chen und durch Fach­be­trie­be umge­setzt werden.

PV-Speicher-Programm

Bei die­sem Pro­gramm­be­reich kann eine Bonus­för­de­rung vor­ge­se­hen sein, wenn Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit Bat­te­rie­spei­chern kom­bi­niert wer­den oder gemein­sam neu instal­liert wer­den. Eine För­de­rung kann mög­lich sein, sofern die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Der allei­ni­ge Ein­bau ein­zel­ner Anla­gen kann je nach Pro­gramm nicht för­der­fä­hig sein. För­de­run­gen kön­nen ent­fal­len, wenn die Kom­bi­na­ti­on der Sys­te­me nicht den gel­ten­den Richt­li­ni­en entspricht.

Auch in die­sem Teil­pro­gramm kön­nen qua­li­fi­zier­te Fach­per­so­nen erfor­der­lich sein. Die Umset­zung erfolgt in der Regel durch Fach­be­trie­be. Zusätz­lich müs­sen Anla­gen ggf. tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen erfüllen.

Wer bekommt die Unterstützung?

Für bei­de Teil­be­rei­che des För­der­pro­gramms kann die Unter­stüt­zung pri­va­ten Eigentümer:innen von Wohn­häu­sern offen­ste­hen. Hier­zu kann der Haupt­wohn­sitz eine Rol­le spie­len. Je nach För­der­be­din­gun­gen kann vor­ge­se­hen sein, dass eine Eigen­nut­zung erfolgt oder ein ent­spre­chen­der Nut­zungs­nach­weis vor­liegt. Eben­so kann eine För­de­rung mög­lich sein, wenn ein nota­ri­ell bestä­tig­ter Kauf­ver­trag besteht.

Energiebonus Bayern: Wie hoch fällt das Fördergeld aus?

Bei dem bay­ri­schen För­der­pro­gramm kann es sich um Zuschüs­se han­deln. Die­se kön­nen grund­sätz­lich Hauseigentümer:innen in Bay­ern und damit auch in Mün­chen offen­ste­hen. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung rich­tet sich nach dem jewei­li­gen Pro­gramm­sta­tus und den gel­ten­den Förderbedingungen.

Die mög­li­che Unter­stüt­zung kann vom ein­ge­setz­ten Heiz- oder Spei­cher­sys­tem abhän­gen. Das Land unter­schei­det hier­für ver­schie­de­ne För­der­stu­fen. Wel­che Zuschuss­hö­he vor­ge­se­hen ist, kann je nach Tech­nik, Pro­gramm und Richt­li­nie variieren.

  • Wär­me­pum­pen­sys­te­me kön­nen för­der­fä­hig sein
  • Kraft-Wär­me-Kopp­lung kann berück­sich­tigt werden
  • Pho­to­vol­ta­ik­lö­sun­gen kön­nen ein­be­zo­gen werden
  • Solar­ther­mi­sche Spei­cher­lö­sun­gen kön­nen vor­ge­se­hen sein
  • Holz­heiz­sys­te­me kön­nen för­der­fä­hig sein

Bei Alt­bau­sa­nie­run­gen kön­nen zusätz­li­che För­der­be­stand­tei­le vor­ge­se­hen sein, sofern Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz umge­setzt wer­den. Die kon­kre­te För­der­sum­me kann sich nach Gebäu­de, Maß­nah­me und Pro­gramm unterscheiden.

Die För­der­hö­he kann zudem von der Spei­cher­ka­pa­zi­tät eines Bat­te­rie­spei­chers sowie der Leis­tung der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge abhän­gen. Im PV-Spei­cher-Pro­gramm kön­nen Zuschüs­se vor­ge­se­hen sein, wenn tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den und dies nach gel­ten­den Richt­li­ni­en vor­ge­se­hen ist.

Fazit: Häuser modernisieren und sanieren in München

In Bay­ern kann es mög­lich sein, ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen för­dern zu las­sen. Dabei kann die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­hau­ses Ein­fluss auf die För­de­rung haben. Eigentümer:innen kön­nen somit auch in Mün­chen Alt­bau­sa­nie­run­gen und moder­ni­sie­ren­de Maß­nah­men unter Nut­zung staat­li­cher För­der­pro­gram­me prüfen.

  • Dieser Ratgeber vom 24. November 2020 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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