Sanierungsfahrplan von einem Einfamilienhaus in Steinenbronn (Baden-Württemberg) – Heizung des Gebäudes

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich wird Pflicht

Weni­ger Gas ver­brau­chen – das ist ein zen­tra­les Anlie­gen der Bun­des­re­gie­rung für den Win­ter 2022/​2023 sowie dar­über hin­aus. Um Ein­spa­run­gen in mög­lichst vie­len Berei­chen zu errei­chen, wur­de das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket zusam­men­ge­stellt. Es umfasst ver­schie­de­ne Maß­nah­men, um den Gas­ver­brauch zu sen­ken. Der Ent­wurf aus dem Juli 2022 rich­tet sich auch an Besitzer:innen von Wohn­ge­bäu­den mit Gas­hei­zung. Vor­ge­se­hen sind dabei unter ande­rem ein ver­pflich­ten­der Hei­zungs­check sowie – je nach Gebäu­de – ein hydrau­li­scher Abgleich.

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich verpflichtend

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) ist feder­füh­rend für das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket zustän­dig. Es unter­teilt die Anstren­gun­gen zur Sen­kung des Gas­ver­brauchs in ver­schie­de­ne Spar­ten – eine davon: Effi­zi­enz- und Ein­spar­maß­nah­men. Die­se betref­fen neben öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men auch den Wohn­ge­bäu­de­be­reich. Für Eigentümer:innen sind dabei Hei­zungs­check und hydrau­li­scher Abgleich als Maß­nah­men vor­ge­se­hen. Mit der Durch­füh­rung sol­len Hand­werks­be­trie­be und Schornsteinfeger:innen betraut werden.

Durch den rus­si­schen Angriffs­krieg auf die Ukrai­ne befin­det sich Deutsch­land in einer Ener­gie­kri­se, die vom Aggres­sor Wla­di­mir Putin bewusst geschürt wird. Es sprä­che tech­nisch nichts dage­gen, Nord Stream 1 nach der abge­schlos­se­nen War­tung wie­der voll aus­zu­las­ten. Die gerin­ge­re Aus­las­tung bei rund 40 Pro­zent spricht daher eine kla­re poli­ti­sche Spra­che und bestä­tigt, dass wir uns auf Lie­fe­run­gen nicht ver­las­sen kön­nen. Putins Ziel ist es, zu ver­un­si­chern, Prei­se zu trei­ben, die Gesell­schaft zu spal­ten und die Unter­stüt­zung für die Ukrai­ne zu schwä­chen. Dem beu­gen wir uns nicht, son­dern set­zen dem kon­zen­trier­tes und kon­se­quen­tes Han­deln ent­ge­gen. Wir tref­fen Vor­sor­ge, damit wir durch den Win­ter kommen.

21. Juli 2022, Bun­des­mi­nis­ter Robert Habeck, Quel­le: Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Klimaschutz

Heizungscheck und hydraulischer Abgleich: soll zur Pflicht für Wohngebäudeeigentümer:innen werden

Was ist ein Heizungscheck?

Beim Hei­zungs­check geht es dar­um, Gas und damit auch Heiz­kos­ten zu sen­ken. Der Fokus rich­tet sich vor allem auf tech­ni­sche Ein­stel­lun­gen. So kann bei­spiels­wei­se die Vor­lauf­tem­pe­ra­tur – sofern sinn­voll – ange­passt wer­den. Auch eine Anpas­sung der Nacht­ab­sen­kung kann zur Ver­brauchs­re­duk­ti­on bei­tra­gen. Ziel der Checks ist es, die Ein­stel­lun­gen zu opti­mie­ren.

Dar­über hin­aus sol­len Pum­pen über­prüft, Hin­wei­se zur Däm­mung der Rohr­lei­tun­gen und zum hydrau­li­schen Abgleich gege­ben sowie eine Ein­schät­zung der Effi­zi­enz vor­ge­nom­men wer­den. Vor­ge­se­hen war eine Ver­pflich­tung für einen begrenz­ten Zeit­raum, unter ande­rem bis zum Ende der Heiz­pe­ri­ode 2023/​2024.

Update: Heizungscheck und hydraulischer Abgleich ab 1. Oktober 2022 Pflicht

Gemäß Ver­ord­nung zur Siche­rung der Ener­gie­ver­sor­gung über mit­tel­fris­ti­ge wirk­sa­me Maß­nah­men (EnSim­i­Mav) vom 23. Sep­tem­ber 2022 müs­sen bis zum 15. Sep­tem­ber 2024 für (fast) alle Gas­hei­zun­gen ein Hei­zungs­check durch­ge­führt wer­den. Damit hat die Bun­des­re­gie­rung ein Teil des Ener­gie­si­che­rungs­pa­ke­tes umge­setzt.

Ein hydrau­li­scher Abgleich ist für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 6 Wohn­ein­hei­ten (bis zum 15. Sep­tem­ber 2024) , sowie für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 10 Wohn­ein­hei­ten und Nicht­wohn­ge­bäu­de ab 1.000 m² (bis zum 30. Sep­tem­ber 2023) verpflichtend.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Der hydrau­li­sche Abgleich soll sicher­stel­len, dass das war­me Was­ser im Hei­zungs­sys­tem gleich­mä­ßig ver­teilt wird. In Bezug auf die Ener­gie­ef­fi­zi­enz kann das einen Unter­schied machen, da nicht abge­gli­che­ne Hei­zun­gen Wär­me ungleich­mä­ßig ver­tei­len. Dadurch kann es vor­kom­men, dass ein­zel­ne Räu­me über­mä­ßig beheizt wer­den, wäh­rend ande­re nicht aus­rei­chend warm wer­den. Das kann den Ver­brauch erhö­hen. Der hydrau­li­sche Abgleich basiert auf einer Heiz­last­be­rech­nung der ein­zel­nen Räu­me und ist vor allem in grö­ße­ren Gebäu­den mit Zen­tral­hei­zung rele­vant. In der Pra­xis betrifft dies häu­fig Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser und damit auch Vermieter:innen. Auch hier war eine Ver­pflich­tung für einen begrenz­ten Zeit­raum vorgesehen.

Wer ist für die Energiesicherungsmaßnahmen zuständig und wer bezahlt den Heizungscheck?

Mit dem Hei­zungs­check und dem hydrau­li­schen Abgleich kön­nen Kos­ten ver­bun­den sein. Ent­wür­fe sahen vor, dass Eigentümer:innen die­se Kos­ten tra­gen, unter ande­rem mit dem Hin­weis, dass es sich um eine Instand­hal­tungs­maß­nah­me han­deln kann. Zudem wird argu­men­tiert, dass sich Maß­nah­men durch Ein­spa­run­gen aus­wir­ken kön­nen. Ein end­gül­ti­ger Beschluss zur Kos­ten­ver­tei­lung war (Stand: 0822) jedoch noch nicht abschlie­ßend dar­ge­stellt. Zur kon­kre­ten Durch­füh­rung wur­den Gesprä­che mit dem Zen­tral­ver­band Sani­tär Hei­zung Kli­ma geführt.

Weitere Maßnahmen zur Energiesicherung

Das Ener­gie­si­che­rungs­pa­ket ent­hält ergän­zend zum Hei­zungs­check und zum hydrau­li­schen Abgleich wei­te­re Punk­te, die teils weni­ger Haus­hal­te betref­fen. So wur­de unter ande­rem vor­ge­se­hen, dass pri­va­te Pools nicht mehr mit Gas beheizt wer­den dür­fen. Zudem wur­de der Aus­tausch bestimm­ter unge­steu­er­ter Hei­zungs­pum­pen wie Zir­ku­la­ti­ons­pum­pen the­ma­ti­siert. Je nach Aus­gangs­la­ge kön­nen sol­che Maß­nah­men Ein­spar­po­ten­zia­le haben.

  • Dieser Ratgeber vom 17. August 2022 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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