
Geförderte Sanierung in Münster – welche Fördertöpfe gibt es?
Münster ist bekannt als Stadt mit grüner Seele. Kein Wunder, dass hier bereits seit vielen Jahren Altbausanierungen gefördert werden. Doch nicht nur die Stadt, auch Land und Bund beteiligen sich an den Kosten für die energetische Sanierung von Wohnhäusern. Werden Förderprogramme kombiniert, können mehrere Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Welche Förderungen für Sanierung gibt es in Münster?
Wer einen Bestandsbau in Münster saniert, kann verschiedene Förderprogramme nutzen. Grundsätzlich richten sich kommunale Zuschüsse häufig auf zwei zentrale Bereiche: energetische Sanierung und erneuerbare Energien. Ziel ist es in beiden Fällen, den CO₂-Ausstoß von Wohngebäuden zu reduzieren.
Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen im Bestand
Wärmeschutz ist ein zentrales Thema für energieeffiziente Sanierungen, denn über Wände, Decken und Dächer geht viel Wärme verloren. Entsprechend breit sind die Förderprogramme in diesem Bereich. Kommunale Programme können hierfür eigene Förderangebote bereitstellen, beispielsweise Programme zur Unterstützung klimafreundlicher Wohngebäude.
Dämmung mit kommunaler Förderung
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören häufig die Dämmung der Dach- oder Geschossdecke, die Dämmung der Außenwände sowie der Einbau neuer Fenster und Türen. Zuschüsse können je nach Maßnahme und erreichtem energetischen Standard gewährt werden.
- Flächenbezogene Zuschüsse für Dämmmaßnahmen an Boden‑, Decken- oder Dachflächen bei Erreichen definierter energetischer Kennwerte
- Erhöhte Zuschüsse bei verbesserten energetischen Standards der Bauteile
- Fördermöglichkeiten für Fenster- und Türerneuerungen bei Einhaltung bestimmter Wärmeschutzanforderungen
- Zusätzliche Förderstufen bei besonders energieeffizienten Bauteilen
- Förderungen für Außenwanddämmungen abhängig vom erreichten energetischen Standard
- Weitere Zuschüsse bei besonders hochwertigen Dämmmaßnahmen
Zusätzlich können Pauschalen für den Heizungstausch sowie für den Einbau energieeffizienter Lüftungsanlagen vorgesehen sein. Für viele Maßnahmen werden außerdem Bonusförderungen gewährt, etwa für den Einsatz ökologischer Dämmstoffe.
Kommunale Förderung mit anderen Fördertöpfen verbinden
Kommunale Förderprogramme orientieren sich häufig an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dadurch lassen sich kommunale Zuschüsse oftmals mit Bundesförderungen kombinieren. Ergänzend kommen unter anderem Programme von Landesförderbanken oder Programme zur Wohnraum-Modernisierung infrage.
- Landesförderprogramme zur Gebäudesanierung: Darlehen mit hohem Finanzierungsanteil und langfristigen Konditionen
- Programme zur Wohnraum-Modernisierung: Zuschüsse für Energieeffizienz, Barriereabbau, Einbruchschutz und Wohnumfeldverbesserung
Voraussetzungen für Fördermaßnahmen beachten
Bei allen Förderprogrammen gelten individuelle Voraussetzungen. Kommunale Förderungen richten sich häufig an Gebäude im Stadtgebiet, die vor einem bestimmten Stichtag errichtet wurden. Häufig werden folgende Unterlagen benötigt:
- Energieberatungsbericht oder individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Energieausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kostenvoranschlag
Erneuerbare Energien fördern lassen
Neben Wärmeschutzmaßnahmen werden häufig auch Solaranlagen gefördert. Je nach Programm können Zuschüsse abhängig von Anlagenleistung oder Projektumfang gewährt werden. Häufig sind zusätzliche Förderungen für Batteriespeicher möglich.
Diese Förderungen lassen sich oftmals mit weiteren Programmen kombinieren, beispielsweise:
- Landesprogramme für erneuerbare Energien: Förderung für Anlagen und Effizienzmaßnahmen
- Kreditprogramme für erneuerbare Energien: Zinsvergünstigte Darlehen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Dachbegrünung im Rahmen der Sanierung
Auch Dachbegrünungen können gefördert werden, um das Stadtklima zu verbessern. Zuschüsse können als prozentualer Anteil der Kosten oder als flächenbezogene Förderung gewährt werden. Eine Kombination mit PV-Anlagen ist häufig möglich.
Förderung auch für Neubauten
Neben der Sanierung können Programme teilweise auch energieeffiziente Neubauten unterstützen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser können pauschale Zuschüsse vorgesehen sein, abhängig von Programm, energetischem Standard und jeweils gültigen Förderbedingungen.





