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Geförderte Sanierung in Münster – welche Fördertöpfe gibt es?

Müns­ter ist bekannt als Stadt mit grü­ner See­le. Kein Wun­der, dass hier bereits seit vie­len Jah­ren Alt­bau­sa­nie­run­gen geför­dert wer­den. Doch nicht nur die Stadt, auch Land und Bund betei­li­gen sich an den Kos­ten für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Wohn­häu­sern. Wer­den För­der­pro­gram­me kom­bi­niert, kön­nen meh­re­re Zuschüs­se in Anspruch genom­men wer­den.

Welche Förderungen für Sanierung gibt es in Münster?

Wer einen Bestands­bau in Müns­ter saniert, kann ver­schie­de­ne För­der­pro­gram­me nut­zen. Grund­sätz­lich rich­ten sich kom­mu­na­le Zuschüs­se häu­fig auf zwei zen­tra­le Berei­che: ener­ge­ti­sche Sanie­rung und erneu­er­ba­re Ener­gien. Ziel ist es in bei­den Fäl­len, den CO₂-Aus­stoß von Wohn­ge­bäu­den zu redu­zie­ren.

Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen im Bestand

Wär­me­schutz ist ein zen­tra­les The­ma für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Sanie­run­gen, denn über Wän­de, Decken und Dächer geht viel Wär­me ver­lo­ren. Ent­spre­chend breit sind die För­der­pro­gram­me in die­sem Bereich. Kom­mu­na­le Pro­gram­me kön­nen hier­für eige­ne För­der­an­ge­bo­te bereit­stel­len, bei­spiels­wei­se Pro­gram­me zur Unter­stüt­zung kli­ma­freund­li­cher Wohngebäude.

Dämmung mit kommunaler Förderung

Zu den för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men gehö­ren häu­fig die Däm­mung der Dach- oder Geschoss­de­cke, die Däm­mung der Außen­wän­de sowie der Ein­bau neu­er Fens­ter und Türen. Zuschüs­se kön­nen je nach Maß­nah­me und erreich­tem ener­ge­ti­schen Stan­dard gewährt werden.

  • Flä­chen­be­zo­ge­ne Zuschüs­se für Dämm­maß­nah­men an Boden‑, Decken- oder Dach­flä­chen bei Errei­chen defi­nier­ter ener­ge­ti­scher Kennwerte
  • Erhöh­te Zuschüs­se bei ver­bes­ser­ten ener­ge­ti­schen Stan­dards der Bauteile
  • För­der­mög­lich­kei­ten für Fens­ter- und Türer­neue­run­gen bei Ein­hal­tung bestimm­ter Wärmeschutzanforderungen
  • Zusätz­li­che För­der­stu­fen bei beson­ders ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Bauteilen
  • För­de­run­gen für Außen­wand­däm­mun­gen abhän­gig vom erreich­ten ener­ge­ti­schen Standard
  • Wei­te­re Zuschüs­se bei beson­ders hoch­wer­ti­gen Dämmmaßnahmen

Zusätz­lich kön­nen Pau­scha­len für den Hei­zungs­tausch sowie für den Ein­bau ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Lüf­tungs­an­la­gen vor­ge­se­hen sein. Für vie­le Maß­nah­men wer­den außer­dem Bonus­för­de­run­gen gewährt, etwa für den Ein­satz öko­lo­gi­scher Dämm­stof­fe.

Kommunale Förderung mit anderen Fördertöpfen verbinden

Kom­mu­na­le För­der­pro­gram­me ori­en­tie­ren sich häu­fig an der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG). Dadurch las­sen sich kom­mu­na­le Zuschüs­se oft­mals mit Bun­des­för­de­run­gen kom­bi­nie­ren. Ergän­zend kom­men unter ande­rem Pro­gram­me von Lan­des­för­der­ban­ken oder Pro­gram­me zur Wohn­raum-Moder­ni­sie­rung infrage.

  • Lan­des­för­der­pro­gram­me zur Gebäu­de­sa­nie­rung: Dar­le­hen mit hohem Finan­zie­rungs­an­teil und lang­fris­ti­gen Konditionen
  • Pro­gram­me zur Wohn­raum-Moder­ni­sie­rung: Zuschüs­se für Ener­gie­ef­fi­zi­enz, Bar­rie­re­ab­bau, Ein­bruch­schutz und Wohnumfeldverbesserung

Voraussetzungen für Fördermaßnahmen beachten

Bei allen För­der­pro­gram­men gel­ten indi­vi­du­el­le Vor­aus­set­zun­gen. Kom­mu­na­le För­de­run­gen rich­ten sich häu­fig an Gebäu­de im Stadt­ge­biet, die vor einem bestimm­ten Stich­tag errich­tet wur­den. Häu­fig wer­den fol­gen­de Unter­la­gen benötigt:

  • Ener­gie­be­ra­tungs­be­richt oder indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP)
  • Ener­gie­aus­weis
  • Aus­ge­füll­tes Antragsformular
  • Kos­ten­vor­anschlag

Erneuerbare Energien fördern lassen

Neben Wär­me­schutz­maß­nah­men wer­den häu­fig auch Solar­an­la­gen geför­dert. Je nach Pro­gramm kön­nen Zuschüs­se abhän­gig von Anla­gen­leis­tung oder Pro­jekt­um­fang gewährt wer­den. Häu­fig sind zusätz­li­che För­de­run­gen für Bat­te­rie­spei­cher möglich.

Die­se För­de­run­gen las­sen sich oft­mals mit wei­te­ren Pro­gram­men kom­bi­nie­ren, beispielsweise:

  • Lan­des­pro­gram­me für erneu­er­ba­re Ener­gien: För­de­rung für Anla­gen und Effizienzmaßnahmen
  • Kre­dit­pro­gram­me für erneu­er­ba­re Ener­gien: Zins­ver­güns­tig­te Dar­le­hen für Anla­gen zur Nut­zung erneu­er­ba­rer Energien

Dachbegrünung im Rahmen der Sanierung

Auch Dach­be­grü­nun­gen kön­nen geför­dert wer­den, um das Stadt­kli­ma zu ver­bes­sern. Zuschüs­se kön­nen als pro­zen­tua­ler Anteil der Kos­ten oder als flä­chen­be­zo­ge­ne För­de­rung gewährt wer­den. Eine Kom­bi­na­ti­on mit PV-Anla­gen ist häu­fig möglich.

Förderung auch für Neubauten

Neben der Sanie­rung kön­nen Pro­gram­me teil­wei­se auch ener­gie­ef­fi­zi­en­te Neu­bau­ten unter­stüt­zen. Für Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser kön­nen pau­scha­le Zuschüs­se vor­ge­se­hen sein, abhän­gig von Pro­gramm, ener­ge­ti­schem Stan­dard und jeweils gül­ti­gen Förderbedingungen.

  • Dieser Ratgeber vom 30. August 2021 dient der Orientierung und kann veraltet oder falsch sein, da sich Förderprogramme, gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen regelmäßig ändern. Verbindliche Auskünfte sind daher nur auf Grundlage der jeweils gültigen Regelungen und einer individuellen Prüfung möglich.

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